📑 Inhaltsverzeichnis
Stand: September 2025- Gilt der klassische Rechnungskauf (14 Tage, keine Gebühren) als Verbraucherkredit?
- Wie sieht es mit „Buy now, pay later“ (BNPL) oder Ratenkauf aus?
- Gibt es Unterschiede für große Plattformen wie Amazon oder Zalando?
- Muss ich als Händler beim Rechnungskauf neue Informationen anzeigen?
- Wann ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung Pflicht?
- Fazit für Onlinehändler?
Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie betrifft den Rechnungskauf im Onlinehandel in mehreren Punkten – abhängig davon, wie der Kauf strukturiert ist. Hier die wichtigsten Punkte für dich:
- Unentgeltlicher Rechnungskauf (klassisch 14 Tage ohne Gebühren)
- Wenn der Händler dem Kunden selbst eine Zahlungsfrist von max. 50 Tagen (bei großen Plattformen nur 14 Tage) einräumt und keine zusätzlichen Kosten außer bei Zahlungsverzug entstehen, fällt das nicht unter die neuen Verbraucherkreditregeln.
- Das heißt: Der klassische „Kauf auf Rechnung“ bleibt auch künftig unbürokratisch.
- „Buy now, pay later“-Modelle (BNPL) und entgeltliche Zahlungsaufschübe
- Sobald ein Zahlungsaufschub entgeltlich ist (z. B. mit Gebühren, Zinsen oder längeren Fristen), wird er wie ein Verbraucherdarlehen behandelt.
- Dafür gelten dann strenge Regeln: Informationspflichten, Standardformulare, Widerrufsrechte, Kreditwürdigkeitsprüfung.
Modell | Bisher | Neu mit Verbraucherkreditrichtlinie | Fazit für Händler |
---|---|---|---|
Klassischer Rechnungskauf (14 Tage, unentgeltlich) |
Einfache Zahlungsfrist, keine besonderen Pflichten. | Weiterhin erlaubt bis max. 50 Tage (bei großen Plattformen nur 14 Tage). Keine neuen Pflichten. | Bleibt unkompliziert, kein zusätzlicher Aufwand. |
BNPL / Zahlungsaufschub mit Gebühren | Konnte relativ frei gestaltet werden, wenige Auflagen. | Gilt künftig als Verbraucherkredit: Informationspflichten, Widerrufsrecht, Kreditwürdigkeitsprüfung. | Mehr Bürokratie, musst AGB, Checkout und Kundeninfos anpassen. |
Große Plattformen (Amazon, Zalando …) | Teilweise längere Zahlungsziele möglich. | Rechnungskauf nur noch mit max. 14 Tagen Frist erlaubt. | Kürzere Fristen, weniger Flexibilität für Händler. |
Informationspflichten im Shop | Basisangaben, kaum Unterschiede Bar-/Rechnungskauf. | Pflicht, Preisunterschiede, Anzahlungen und Verzugskosten klar darzustellen. | Website-Texte und Checkout-Prozess müssen angepasst werden. |
Kreditwürdigkeitsprüfung | Nur vereinzelt vorgeschrieben, oft keine Prüfung. | Pflicht bei allen entgeltlichen Modellen; ab 1.000 € mit Nachweisen zu Einkommen/Ausgaben. | Ohne Prüfung kein rechtskonformer Vertrag mehr möglich. |
- Besondere Einschränkungen für große Online-Anbieter
- Große Plattformen dürfen Konsumenten nicht durch lange Zahlungsaufschübe zu übermäßigem Konsum verleiten. Deshalb wird bei ihnen die Ausnahme enger gefasst (nur max. 14 Tage statt 50 Tage).
- Informationspflichten im Shop
- Händler müssen künftig klar ausweisen, wenn ein Kaufpreis durch einen Zahlungsaufschub höhere Kosten verursacht als bei Barzahlung.
- Auch Höhe von Anzahlungen und Kosten bei Zahlungsverzug sind deutlich anzugeben.
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Für entgeltliche Ratenkäufe oder „Später zahlen“-Modelle muss eine Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgen – ab 1.000 € Darlehensbetrag oft mit zusätzlichen Nachweisen (Einkommen, Ausgaben etc.).
Zusammengefasst für Händler im Onlinehandel:
- Klassischer Rechnungskauf (14–30 Tage, unentgeltlich): bleibt unkompliziert.
- BNPL / Ratenkauf / Zahlungsaufschub mit Kosten: fällt künftig komplett unter das Verbraucherkreditrecht → mehr Bürokratie und Pflichten.
- Große Plattformen (z. B. Amazon, Zalando, Otto): dürfen Rechnungsfristen nur eingeschränkt anbieten (14 Tage).
- Alle Händler: müssen ihre Informationspflichten auf der Website anpassen (Unterschied Bar-/Rechnungspreis, Verzugskosten).
👉 Fazit: Der „echte Rechnungskauf“ (14 Tage, keine Kosten) ist weiterhin erlaubt und von den neuen Regeln ausgenommen. Alles, was wie Kredit oder BNPL aussieht, wird dagegen streng reguliert.

FAQ: Rechnungskauf und die neue Verbraucherkreditrichtlinie
Stand: September 2025Gilt der klassische Rechnungskauf (14 Tage, keine Gebühren) als Verbraucherkredit?
Nein. Solange der Händler dem Kunden nur eine kurze Zahlungsfrist (max. 50 Tage, bei großen Plattformen 14 Tage) einräumt und keine zusätzlichen Kosten außer bei Zahlungsverzug entstehen, fällt der Rechnungskauf nicht unter die neuen Kreditregeln.
Wie sieht es mit „Buy now, pay later“ (BNPL) oder Ratenkauf aus?
Sobald ein Zahlungsaufschub entgeltlich ist (z. B. Gebühren, Zinsen oder längere Fristen), gilt er als Verbraucherkredit. Dafür gelten künftig Informationspflichten, Standardformulare, Widerrufsrecht und Kreditwürdigkeitsprüfung.
Gibt es Unterschiede für große Plattformen wie Amazon oder Zalando?
Ja. Große Plattformen dürfen Rechnungskäufe nur mit maximal 14 Tagen Zahlungsfrist anbieten. Damit soll exzessiver Konsum durch lange Zahlungsziele verhindert werden.
Muss ich als Händler beim Rechnungskauf neue Informationen anzeigen?
Ja. Händler müssen deutlich machen, wenn ein Zahlungsaufschub zu höheren Kosten führt als Barzahlung. Außerdem müssen Anzahlungen und Verzugskosten klar ausgewiesen werden.
Wann ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung Pflicht?
Bei entgeltlichen Ratenkäufen oder „Später zahlen“-Modellen ist eine Prüfung immer vorgeschrieben. Ab 1.000 € müssen zusätzliche Nachweise (z. B. Einkommen, Ausgaben) erbracht werden.
Fazit für Onlinehändler?
Der klassische Rechnungskauf bleibt unkompliziert. Alles, was nach Kredit oder BNPL aussieht, fällt künftig unter die strengeren Regeln der Verbraucherkreditrichtlinie.