Das Thema Bevollmächtigung ist aktuell vor allem durch die Änderungen der Gesetzgebung in Österreich präsent. Aber nicht nur Österreich hat seine Gesetzgebung dahingehend angepasst. In Griechenland und Portugal sind Händler, die Waren in eines (oder beide) der Länder versenden, sogar schon seit letztem Jahr dazu verpflichtet ihrer Produktverantwortung durch einen Bevollmächtigten nachzukommen. Dieser übernimmt die Pflichten des Händlers die von ihnen in den Verkehr gebrachte Verpackungen zu registrieren und zu beteiligen, um sie einem Recycling zuzuführen.

Wir fassen zusammen, welche Regelungen für ausländische Händler beim Versand nach Griechenland und Portugal gelten.

Geltende Regelung für ausländische Händler: Verpflichtende Bevollmächtigung beim Versand nach Griechenland

Zum 01.07.2021 ist in Griechenland ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches die bisherigen Vorgaben von 2001 ersetzt. Seitdem sind auch nicht-griechische Händler:innen, die nach Griechenland versenden, dazu verpflichtet, sich beim griechischen Rücknahmesystem zu registrieren, ohne einen Sitz in Griechenland muss zusätzlich ein Bevollmächtigter ernannt werden.

Das ist zu tun:

  • Bestellung eines Bevollmächtigten in Griechenland.
  • Nachhalten der auf dem griechischen Markt in Umlauf gebrachten Verpackungen.
  • Meldung der jährlichen Verpackungsmengen an den Bevollmächtigten.
  • Zahlung der Kosten für Bevollmächtigten und Entsorgung.

Geltende Regelung für ausländische Händler: Verpflichtende Bevollmächtigung beim Versand nach Portugal

Auch die portugiesische Umweltbehörde APA hat zum 01.01.2022 die verpflichtende Benennung eines Bevollmächtigten auf Verpackungen ausgeweitet. Die Regelung gilt besonders auch für nicht portugiesische Hersteller:innen, die direkt an private portugiesische Endnutzer:innen verkaufen. Alle Pflichten müssen auch dort nun durch den Bevollmächtigten übernommen werden.

Das ist zu tun:

  • Bestellung eines Bevollmächtigten in Portugal.
  • Nachhalten der auf dem portugiesischen Markt in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen.
  • Meldung der jährlichen Verpackungsmengen an den Bevollmächtigten.
  • Zahlung der Gebühren für Bevollmächtigung und Rücknahmesystem.

Diese gelten für Händler, Hersteller und Importeure, die Verpackungen auf den Markt bringen. Die Verantwortung für Serviceverpackungen liegt immer bei einem portugiesischen Unternehmen, während Unternehmen aus dem EU-Ausland ohne portugiesische Umsatzsteuer-ID prinzipiell nicht verpflichtet sind. Für das Recycling von Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, müssen sich alle Verursacher bei einem dualen System registrieren.

 

Einen Check, unter welchen Prämissen du in Griechenland und Portugal verpflichtet bist und ausführliche Handlungsleitfäden zur konkreten Umsetzung der Vorgaben (auch zu allen anderen EU-Ländern) findest du unter www.lizenzero.eu.

Lizenzero.eu ist der Schwestershop von Lizenzero, dem Onlineshop für Verpackungslizenzierung in Deutschland, ermöglicht dir die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung in Deutschland und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als offizieller Partner für die VerpackG-Novelle zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo dein Schuh drückt, und supporten dich umfassend.