Diese Woche kam die Frage in meiner Facebookgruppe auf, ob schon jemand Erfahrungen mit Crowdfox gemacht hat. Ich habe mir deshalb einmal Crowdfox angeschaut, und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Mensch diese Plattform braucht. Schon gar nicht die Händler. Wer als Verkäufer seine Produkte auf Crowdfox anbietet, tritt, unter Umständen, in die Abmahnfalle. Bringen wir’s auf den Punkt: Crowdfox kann keinen Onlinehandel!
Auf Crowdfox gibt es massenweise illegale Angebote!
Das mal vorweg, aber erst mal zu meinen Tests. Nach der obligatorischen Anmeldung habe ich mich durch die Kategorien geklickt. Bei den Spirituosen wird kein Grundpreis angegeben und damit verstoßen die Angebote gegen die Preisangabenverordnung. Alle Angebote, bei denen diese Angaben notwendig sind, sind somit illegal! Ich frage mich tatsächlich, was Onlinehändler-News bei Crowdfox in seinem Praxistest eigentlich getestet hat. Noch unverständlicher ist mir der Umstand, dass Trusted Shops hier Werbung mit dem Trusted Logo zulässt und sogar selber angibt den Marktplatz zertifiziert zu haben. Ein Armutszeugnis aller 3!
Eine Lüge: Crowdfox ich kostenlos. Sind sie NICHT!
Es ist schön, wenn es einem so einfach gemacht wird, einen Marktplatz der Lüge zu überführen:
Fakt ist nun einmal: vom Endkundenpreis werden Payment- und Servicegebühren abgezogen und der Händler erhält somit einen deutlich geringeren Preis.
Crowdfox verstößt gegen das Jungendschutzgesetz und begeht eine Ordnungswidrigkeit!
Ich habe mir einmal einen Spaß gemacht und bei Crowdfox eine Flasche Rum bestellt. Natürlich wollte ich den kompletten Kaufprozess durchlaufen. Außerdem wollte ich prüfen, wo denn mein Alter festgestellt wird. Denn die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist gemäß Jugendschutzgesetz untersagt. Und siehe da: Die Bestellung war ohne Weiteres möglich. Ich habe sogar bezahlt und warte jetzt auf den Versand.
Und wie macht das zum Beispiel Amazon?
Amazon führt bereits vor dem Kauf eine Altersverifikation durch, damit das Jugendschutzgesetz Beachtung findet.
Und der Kaufprozess und so?
Für Konsumenten ist der komplette Kaufprozess inklusive des Check-outs erheblich verwirrend und ich bin der Meinung, er ist wettbewerbsrechtlich höchst bedenklich (und das ist mal richtig nett ausgedrückt).
Während auf den Angebotsseiten, den Landing Pages der Startseite, damit geworben wird, dass ich als Endverbraucher direkt ein Produkt kaufen kann, so wird es dann im eigentlichen Check-out-Prozess richtig “tricky”.
Heißt, ich darf zwar schon einmal bezahlen aber gekauft habe ich den Artikel damit noch lange nicht. Denn nach wie vor ist es ein Wunschartikel. Das finde ich schon ziemlich “strange” und als Konsument würde ich genau hier meinen Kauf abbrechen. Und erst recht würde ich den (Was ist es denn eigentlich?) Kauf widerrufen, wenn ich diese E-Mail erhalten habe:
Zusammengefasst: Das online Einkaufen widerspricht jeder, aber auch wirklich jeder, Nutzerfreundlichkeit und ist in seiner Komplexität kaum zu überbieten. Anders ausgedrückt: Der Kaufprozess ist ein Garant dafür, dass Crowdfox baden geht. Aber so was von!
Die Investoren, die Medien, das Geschäftsmodell und die Affen (ausgeliehen bei Jochen Krisch) aus Köln.
Bereits in der Vergangenheit berichteten ja einige Medien über Crowdfox. Die aktuelle Geldeinsammelrunde wurde auch von etailment erwähnt. Da vermisse ich ein wenig Olaf Kolbrücks spitze Zunge. Onlinehändler-News hat Crowdfox einen etwas ausführlichen Artikel gewidmet, welcher aber schlicht schlampig recherchiert wurde. Auch gruenderszene.de berichtet unreflektiert. Schalten meine lieben Mitschreiber mitunter ihren Kopf aus?
Richtig erhellend und absolut treffend auf den Punkt gebracht haben es Jochen Krisch von excitingcommerce.de oder auch Peter Höschl von shopanbieter.de:
Und Jochen Krisch:
Absolut zu empfehlen sind die Kommentare von Jochens Lesern:
Und das ist natürlich ein nicht uninteressanter Link über den Gründer und Geschäftsführer von Crowdfox, Wolfgang Lang. Es berichtet das Handelsblatt. Na ja, der Herr Lang scheint ja ein wirklicher “Schaumschläger” zu sein:
Ehrlich: Was hat einen Investor geritten, um in ein solch schlechtes und erfolgfernes Geschäftsmodell auch nur einen einzigen Cent zu investieren? “Gier frisst Hirn” scheint mir hier als Investitionsstrategie entscheidungstreibend gewesen zu sein. Jedenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, weswegen diese Herren in diese Frittenbude investiert haben:
So, nun das mit dem Geschäftsmodell … Aber welches denn eigentlich? In meinen Augen wird der Konsument auf wunderbare und glorreicher Art und Weise verarscht. Aber auch die Händler bekommen etwas vom Schmutz ab. Das Geschäftsmodell bietet keinen Mehrwert! Zwar habe ich keinen blassen Schimmer, wann, wie und wo ich mein Produkt kaufe (Ich erfahre noch nicht einmal, wann es denn genau geliefert werden soll!), aber die Kohle darf ich schon einmal auf den Tisch des Herrn legen?
Ich warte jetzt schon seit anderthalb Stunden auf irgendeine Bestätigung oder dass sonst was “Rum”-kommt, dass mir sagt, ich habe mein Geld auch sauber ausgegeben. Aber das wird wohl heute nicht geschehen. Unglaublich, mit welch schlechten und undurchdachten Ideen es solche Heizefeize schaffen, Geld aus den Taschen der Investoren zu ziehen!
Crowdfox begeht latent Straftaten!
“Zahlungsdienste im Binnenmarkt” sind Richtlinien. Die beratende Kanzlei Osborne Clarke (so berichtete mir Gründer & CEO Wolfgang Lang telefonisch) hat aber wohl Schwierigkeiten damit, ihrem Klienten zu erklären, was sie bedeuten. Crowdfox behält die Kundenzahlungen treuhänderisch ein und will dabei als Handelsvertreter für den Kunden auftreten. Nach dem Handelsgesetzbuch kann ein Handelsvertreter aber nur für einen Unternehmer tätig werden. Die deutlichen Hinweise in den AGB, gerade keine Zahlungsdienste anzubieten zeigt, dass man das Problem wohl gesehen hat, aber nicht clever genug war, es richtig zu lösen. Das sollte so strafbar sein und kann dazu führen, dass die BAFIN den Betrieb von Crowdfox untersagt. Rechtsanwalt Dr. Thomas Engels stimmte meiner Auffassung zu und ich werde am Montag selbstverständlich Anzeige erstatten:
Fazit:
Ich erachte die Plattform Crowdfox als unseriös, illegal und wettbewerbswidrig. Ich kann weder Händlern noch Konsumenten empfehlen, dort irgendetwas anzubieten oder zu “kaufen”. Im Hinblick darauf, dass die Plattform latent gegen das Jugendschutzgesetz verstößt (und das ist wohl noch niemandem aufgefallen), werde ich wohl am Montag eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Crowdfox und deren Betreiber stellen.
Und noch mal ganz klar: Ich habe in meinem Artikel nur die augenscheinlichsten Missstände aufgezeigt. Bei Crowdfox liegt noch so viel im Argen, dass es kaum zu glauben ist. Beispiele gefällig? Aber gerne: “Wie geht eigentlich ein Eigentumsvorbehalt bei vermittelten Verträgen?” oder ” Und wie ist das mit den Preisen? Crowdfox möchte den Kunden Endpreise anzeigen, und für Händler soll es kostenlos sein?”.
Ich finde es enorm schlimm, bedenklich und erschreckend, wie einfach es doch scheinbar ist, ein Geschäftsmodell, welches komplett unseriös ist, auf eine gewisse Flughöhe zu bringen.
Nun, da der Wirtschaftsjournalist in seinem Video eine Prognose publiziert hat, wage ich auch mal eine: Die Halbwertszeit bis der Marktplatz sich völlig zersetzt hat, “glaskugele” ich einmal auf weniger als 24 Monate. Schlicht weil Crowdfox’ Nutzen für Händler und Konsumenten unterirdisch ist.
[UPDATE 19.03.2016 22.39Uhr] offensichtlich reagiert Crowdfox gerade auf meinen Bericht. Zumindestens bei den Alkoholika sind nun Grundpreisangaben angezeigt. Und auch bei Parfüms. Auch gibt es nun einen Hinweis, dass der Versand von Alkoholika nur an Personen über 18 Jahren passiert. Des weiteren tritt Crowdfox nicht mehr als Treuhänder auf, sondern hat diese Funktion eingestampft und tritt nun gegenüber den Konsumenten als Händler in Erscheinung. In einem weiteren Schnellschuss wurden dann auch mal eben die kompletten AGB geändert.
Und wie das so bei Schnellschüssen ist, es geht wieder was in die Hose, und die Sache wird verschlimmbessert: eine Widerrufsbelehrung kennt Crowdfox im Bestellprozess wohl nicht! Unglaublich, wie dilettantisch, hektisch, unseriös und fehlerhaft Crowdfox doch arbeitet. Stümper bleiben halt Stümper.
Diese Änderungen sind leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein und machen das Geschäftsmodell von Crowdfox nicht sinnvoller. Und seien wir doch mal ehrlich, nur weil jetzt ein wenig an den Prozessen rumgeschraubt wird, gelangt ein unterirdisches Geschäftsmodell noch lange nicht in die Nähe der Grasnarbe!
[UPDATE 20.03.2016 15.17Uhr] die Probleme bei Crowdfox scheinen wohl noch wesentlich umfangreicher und dramatischer zu sein, als ich bisher angenommen habe. Heute im Laufe des Nachmittages wurden alle 3, mit PayPal bezahlten Bestellungen, “widerrufen”. Ich habe jedenfalls keine Bestellung widerrufen. Offensichtlich scheint es wohl so zu sein, dass Crowdfox Waren anbietet und sie nicht liefern kann. Und scheinbar scheint das Unternehmen auch zu vergessen, dass es gemäß ihrer aktuellen AGB einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen ist. Dass das kein Einzelfall ist lässt sich auch an der aktuellen hohen negativen Feedbackrate (über 50 % seit Februar 2016) ablesen. Hier die passenden Screenshots:
[UPDATE 20.03.2016 17.35Uhr] putzig, da habe ich dann von dem Gründer und CEO Wolfgang Lang eine Gegendarstellung zu meinem Bericht über Crowdfox erhalten. Diese möchte ich euch natürlich nicht vorenthalten. Ich werde auch gar nicht auf die Darstellung von Wolfgang Lang eingehen, nur so viel, ich habe ausreichend Material gesichert und mein Artikel ist juristisch “sattelfest”. Viel lieber möchte ich mich dann eines Artikels vom Handelsblatt bedienen und aus diesem zitieren. Der Bericht handelt über Wolfgang Lang. Das klingt für mich irgendwie nach Wiederholung:
Anfang der Gegendarstellung.
Gegendarstellung: Crowdfox ist nicht illegal und auch nicht ordnungswidrig!
Der am 19.03.2016 von Mark Steier auf dem Blog “Wortfilter.de” veröffentlichte Artikel “Crowdfox: Legal? Illegal? Scheißegal!” ist eine inhaltlich falsche Berichterstattung und beruht auf keiner seriösen Recherche.
Mark Steier behauptet, Crowdfox verstoße gegen das Jugendschutzgesetz. Diese Aussage ist falsch.
Richtig ist, dass Crowdfox beim Verkauf von Waren, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen, nur Vertragsbeziehungen mit Kunden eingeht, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
Der Kunde versichert gegenüber Crowdfox mit Absenden seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er verpflichtet sich darüber hinaus, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen. Crowdfox unternimmt damit mehr Anstrengungen als das Gesetz und die Rechtsprechung fordern. So hat das Landgericht Koblenz (Beschluss vom 13.08.2007, Az.: 4 HK O 120/07) entschieden, dass beim Vertrieb von Tabakwaren (strukturell gleiche Regelungen gelten für Alkohol) keine Altersverifikation notwendig ist. Der Vorwurf des illegalen Handelns ist somit falsch und eindeutig rufschädigend.
Mark Steier unterstellt Crowdfox zudem unrichtigerweise, grundsätzlich keine Grundpreise auf der Plattform darzustellen und damit gegen die Preisangabenverordnung zu verstoßen.
Richtig ist, dass Crowdfox nicht gegen die Preisangabenverordnung verstößt und Grundpreise selbstverständlich darstellt. Aufgrund eines technischen Fehlers bei einem Update sind bei einzelnen Nutzern Darstellungsprobleme aufgetreten. Diese Fehler, wie sie offensichtlich bei Mark Steier aufgetreten sind, wurden zwischenzeitlich behoben.
Mark Steier behauptet unzutreffend, Crowdfox verstoße gegen Zahlungsdienste-Richtlinien.
Richtig ist, dass Crowdfox über verschiedene Checkout-Varianten für Händler verfügt. Crowdfox ist im Februar 2015 bereits mit dem Händler-Modell gestartet, handelt also in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Verschiedene Checkout-Varianten wurden seither getestet, um den Wünschen der Händler gerecht zu werden. Neben dem Händlermodell hat sich das Marktplatzmodell, welches gemeinsam mit einem zugelassenen Zahlungsdienstleister realisiert wird, als zweite Checkout-Variante herauskristallisiert. Im Zuge der Internationalisierung hat sich Crowdfox für das Marktplatzmodell, welches kurz vor der Einführung steht, entschieden.
Falsch ist auch der Vorwurf, Crowdfox sei für Händler nicht kostenlos.
Richtig ist, Crowdfox ist für Händler kostenlos. Es wird behauptet, dass der Händlerverkaufspreis um eine Servicegebühr und Paymentkosten reduziert wird.
Richtig ist, dass Crowdfox einen dynamischen Aufschlag für Service- und Paymentkosten kalkuliert, die aber nicht zu Lasten des Händlers gehen. Der Händler kalkuliert in seinem Datenfeed seinen Verkaufspreis und genau dieser wird ihm ohne Abzüge ausgezahlt. Crowdfox ist eine neutrale Händlerplattform mit transparenter Händlerauswahl. Der Nutzer erhält seine Ware immer mit den besten Gesamtkonditionen.
Bedauerlicherweise suchte Herr Steier, entgegen seiner Darstellung, keinen offenen und sachlichen Dialog mit dem Geschäftsführer Wolfgang Lang, sondern hat in den von Herrn Lang telefonisch initiierten Gesprächen eine Einladung zum offenen Dialog am Firmensitz von Crowdfox abgelehnt. Hintergrundgespräche zu den Prozessen und dem Geschäftsmodell von Crowdfox waren von Herrn Steier nicht gewünscht. Herr Steier zieht es offenbar vor, in rufschädigender Weise über Startups wie Crowdfox zu publizieren.
Dass die Berichterstattung über Crowdfox kein Einzelfall zu sein scheint, zeigen die Veröffentlichungen von Herrn Steier über beispielsweise Marktplatzalternativen wie Fyndiq. Auch hier suchte Herr Steier nach Möglichkeiten, ein Geschäftsmodell als illegal zu deklarieren. https://www.wortfilter.de/news15Q1/5096-Fyndiq-bietet-illegale-und-gefaehrliche-Waren-an.php
Ende der Gegendarstellung.
Und hier könnt ihr die spannende Diskussion in meiner Facebookgruppe verfolgen. Auch Crowdfox macht mit.
Kannst du mir helfen? Die verlangen rücksendekosten beim Widerruf. In ihrer widerrufbelehrung finde ich aber nichts darüber das der Käufer die Kosten tragen muss.