Warnung vor angeblicher „Kanzlei Rausch“ in Düsseldorf – Insolvenz-Sonderposten entpuppen sich als Betrugsmasche
Mehrere Unternehmen haben in den vergangenen Tagen eine E-Mail mit dem Betreff „Aktuelle Sonderposten – Nur solange der Vorrat reicht“ erhalten. Absender ist eine nicht existierende „Kanzlei Rausch“ mit Sitz in Düsseldorf. Angeboten werden Vermögenswerte aus laufenden Insolvenzverfahren – darunter Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge und betriebliche Ausstattung. Die genannte Kanzlei existiert nicht. Es handelt sich um ein betrügerisches Angebot.
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Professioneller Auftritt, aber keine Zulassung
In der E-Mail wird behauptet, man verwerte Vermögenswerte aus mehreren laufenden Insolvenzverfahren. Der Erwerb sei flexibel möglich, sowohl Einzelpositionen als auch Teilmengen könnten bestellt werden. Bestellungen sollten „unkompliziert per E-Mail“ erfolgen. Ab einem Netto-Auftragswert von 2.000 Euro werde eine kostenfreie Lieferung im DACH-Raum zugesichert.

Als Ansprechpartner werden „Hans-Michael Rausch“ sowie eine Mitarbeiterin namens „Simone Amberg“ genannt. Angegeben sind eine Düsseldorfer Adresse in der Bruchstraße, eine Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse [email protected] . Der E-Mail ist ein PDF-Dokument mit einer Bestandsübersicht beigefügt.
Eine Überprüfung im offiziellen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer ergibt jedoch: Ein Rechtsanwalt mit dem Namen „Hans-Michael Rausch“ ist dort nicht registriert. Das Verzeichnis listet alle in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte. Wer dort nicht geführt wird, besitzt keine entsprechende Zulassung.
Website offenbar künstlich erstellt
Parallel zur E-Mail existiert eine Internetseite unter der Domain „kanzlei-ra.net“. Der Webauftritt wirkt auf den ersten Blick seriös und orientiert sich optisch an typischen Kanzleiseiten. Bei näherer Betrachtung fehlen jedoch überprüfbare Angaben zur Kammerzugehörigkeit, zur Zulassung oder zu konkreten Mandaten.

Nach Analyse wurde die Seite offenbar mit dem KI-Website-Generator Lovable erstellt. Auch Einträge in verschiedenen Online-Verzeichnissen sind konstruiert und dienen lediglich dazu, Glaubwürdigkeit zu erzeugen.
Typische Struktur eines B2B-Betrugs
Das Vorgehen entspricht bekannten Mustern aus dem Bereich Vorkasse- und Warenbetrug im B2B-Umfeld. Charakteristisch sind:
- Angebote hochwertiger Güter mit hohem Warenwert
- Verweis auf Insolvenzverfahren zur Erklärung günstiger Preise
- Bestellung ausschließlich per E-Mail
- Verwendung einer vermeintlichen Rechtsanwaltsidentität zur Vertrauensbildung
Der Einsatz des Begriffs „Rechtsanwalt“ dürfte gezielt darauf abzielen, Seriosität und rechtliche Sicherheit zu suggerieren.
Kanzlei_Rausch_KatalogUnternehmen sollten vorsichtig sein
Das Angebot ist betrügerisch. Unternehmen sollten keine Bestellungen auslösen, keine Unternehmensdaten übermitteln und keine Zahlungen leisten.
Wer eine entsprechende E-Mail erhalten hat, sollte diese nicht beantworten und gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle erstatten.





