Der Händlerbund rät in einem aktuellen Beitrag den kostenlosen Download des EU-Gewährleistungslabels, das ab dem 27. September 2026 für alle B2C-Onlinehändler verpflichtend wird. Damit bringt er Händler in akute Abmahngefahr – unter anderem, weil das angebotene Label gegen die ausdrücklichen Vorgaben der EU verstößt.
Inhaltsverzeichnis
Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.
Fake Angebot beim Händlerbund
Der Händlerbund schreibt weiter, dass er das „offizielle EU-Gewährleistungslabel“ kostenlos zum Download auf seiner Plattform HB-Marketplace anbietet.

Das ist schlichtweg falsch. Es handelt sich nicht um das offizielle EU-Gewährleistungslabel, das dort heruntergeladen werden kann. Zudem ist die Verwendung rechtlich problematisch. Wer dieses Label nutzt, riskiert eine Abmahnung. Denn wie auf dem Screenshot erkennbar ist, ist der Link unterhalb des QR-Codes fehlerhaft – er führt auf eine 404-Seite. Das stellt eine Irreführung der Verbraucher dar, die von Wettbewerbern abgemahnt werden kann.
EU-Gewaehrleistungslabel-jetzt-kostenlos-im-HB-Marketplace-verfuegbarDaher die ausdrückliche Warnung vor der Verwendung dieses EU-Gewährleistungslabels vom Händlerbund. Es handelt sich hierbei um eine fehlerhafte und verfälschte Version des Originals.
Original vs. Fake
Das originale EU-Gewährleistungslabel sieht anders aus und kann direkt auf den offiziellen Seiten der EU kostenlos – und ohne Angabe von Adress- oder Firmendaten – heruntergeladen werden.
Die EU schreibt – wie auch der Händlerbund in seinem Beitrag korrekt wiedergibt – ausdrücklich:
„Das Gewährleistungslabel muss ab dem 27.09.2026
unverändert,
hervorgehoben,
leicht erkennbar,
verständlich,
in Farbe
und vor Vertragsschluss
bereitgestellt werden.“
Wie unschwer zu erkennen ist, ist das vom Händlerbund angebotene EU-Gewährleistungslabel verändert. Es darf daher nicht verwendet werden.

Als Leistungserbringer wird auf der Seite HB Marketplace die HB legal tech GmbH genannt. Diese beschreibt ihr Portfolio wie folgt:
„Die HB legal tech GmbH bündelt die rechtlichen Dienstleistungen der Gruppe und umfasst das Kerngeschäft, das seit 15 Jahren einem Ziel folgt: einfach sicher handeln.“
Vor diesem Hintergrund darf die Qualität – und insbesondere die Seriosität – der angebotenen rechtlichen Dienstleistungen zumindest kritisch hinterfragt werden.
Die klare Empfehlung lautet daher: Mach einen großen Bogen um derartige gefälschte, rechtlich riskante und abmahngefährdete Angebote.
Rechtsicherer Download: Hier
Hier findest du das rechtlich saubere und originale EU-Gewährleistungslabel zum Download: Hier geht’s lang .
Das Label muss ab dem 27.09.2026 bereitgestellt werden, sobald sich ein Angebot an Verbraucher richtet. Betroffen sind damit praktisch alle eure B2C-Angebote. Das Label ist als vollständiges Informationselement darzustellen. Eine verkürzte, verschachtelte oder erst nach Klick sichtbare Lösung – per Link oder Mouse-over – ist in Verordnung nicht vorgesehen. Es bietet sicher daher an es zum Beispiel in das Bilder Karussell einzubinden.
Faktenbox: Wann und wie du das EU-Gewährleistungslabel einbindest
Gemeint ist die „harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht“ (Grafik aus Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960). Für Online-Benutzeroberflächen muss sie farbig (RGB) angezeigt werden.
| Pflicht ab | 27.09.2026 |
|---|---|
| Für wen? | B2C-Verkauf von Waren (Onlinehandel / Fernabsatz über Shop, Marktplatz, App). |
| Wie anzeigen? | Unverändert (keine Elemente verändern), hervorgehoben, leicht erkennbar, verständlich, vor Vertragsschluss. Online: in Farbe (RGB). |
| QR-Code | Der QR-Code muss funktionieren und mit einem Standard-Smartphone bei normalem Licht scanbar sein. Link/Weiterleitung nicht „umbauen“. |
| Download Original | Nutze ausschließlich die offiziellen Dateien/Anhänge der EU (kein „nachgebautes“ Label). Beispiel-Quelle: EU-Downloadseite (Kommission) |
Wo platzieren im Shop?
- Produktdetailseite: in direkter Nähe zu Preis/Kaufen-Button (nicht im Footer).
- Warenkorb/Checkout: nochmals sichtbar, spätestens direkt vor dem „zahlungspflichtig bestellen“-Button.
- Mobil: nicht hinter Akkordeons verstecken, die standardmäßig geschlossen sind.
Wie technisch einbinden?
- Als Original-Grafik (PNG/SVG) einbinden, keine Eigenbauten.
- Nicht skalieren bis zur Unlesbarkeit: Text muss ohne Zoom lesbar bleiben.
- Barrierearm: sinnvolles
alt-Attribut + optional Link zur EU-Info (zusätzlich zum QR-Code).
Was du auf keinen Fall tun solltest
- QR-Code ersetzen oder auf eine eigene Landingpage umlenken.
- Farben ändern, Elemente entfernen/verschieben, Texte „optimieren“.
- Ein „Fake-Label“ verwenden (Abmahn- und Irreführungsrisiko).
Praktischer Check vor Livegang
- QR-Code mit 2–3 Geräten testen (iOS/Android) → muss sauber laden.
- Mobile Ansicht: Label sichtbar ohne Scroll-Hölle.
- Cache/CDN prüfen: Wird wirklich die Originaldatei ausgespielt?
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (Anhang I „harmonisierte Mitteilung“, Online: farbig RGB; QR-Code funktionsfähig/scannbar).
Mal wieder: Der unseriöse Händlerbund
Das eigentlich Skandalöse ist – neben der Fälschung oder, wohlwollend formuliert, der gut gemeinten, aber schlechten Kopie – vor allem der Umstand, dass der Händlerbund offenbar versucht, daraus Kapital zu schlagen und dabei Mailadressen einzusammeln. Seriös wäre es gewesen, schlicht auf das EU-Portal zu verlinken oder das Original-Label direkt einzubinden bzw. einen Download anzubieten, der ohne Angabe von Mailadresse oder Firmendaten funktioniert.
Dass diese „Frittenbude“ es dann nicht einmal hinbekommt, eine fehlerfreie Kopie zu erstellen und Händler damit auch noch in eine Abmahnfalle zu locken, ist einfach nur unterirdisch.
Händlerbund. Verschwindet einfach. Schnell.






Der von dir rechtssichere Link zum Download von der EU führt aber wohl eher zu einem Beispiel dieses Labels. Das ist dort in so schlechter, verpixelter Qualität dargestellt, so dass ich nicht glaube, dass man dieses so einfach verwenden kann. Ausserdem sollte die Mindestgröße laut EU ja auch A4 sein.
Also, das sind hier die Größenabmessungen:
und es erfüllt genau diese Vorgaben. Größe A4, wenn du es ausdruckst und stationär verwendest.