Bereits seit 2 Jahren ist der Kaufmann im E-Commerce als Ausbildungsberuf eingeführt. Nun geht es weiter mit einer Zusatzqualifikation, dem Fachwirt im E-Commerce.  Das sind gute Neuigkeiten für Mitarbeiter und Unternehmen. Die Mitarbeiter können sich dokumentierbar qualifizieren und die Unternehmen können von Fachpersonal profitieren.

Es ist soweit. Heute wurde die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce und Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem IHK-Fortbildungsberuf „Fachwirt/in im E-Commerce“ steht allen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen online vertreiben, ab sofort ein praxisnaher Fortbildungsberuf offen. Besonderer Tätigkeitsschwerpunkt der Fachwirte ist die Entwicklung und Steuerung der Onlineaktivitäten in Unternehmen des Handels, der Industrie, im Tourismus oder Finanzwesen. Dazu zählt die Ableitung einer E-Commerce-Strategie aus der allgemeinen Unternehmensstrategie, die Gestaltung und Optimierung der zugehörigen Geschäftsprozesse sowie Führung und Durchsetzung von Veränderungen.

„Nach dem erfolgreich eingeführten Ausbildungsberuf der Kaufleute im E-Commerce können Unternehmen ihren Mitarbeitern nun auch eine förderungsfähige Aufstiegsqualifikation anbieten. Dass diese allen Mitarbeitern mit mehrjähriger Berufspraxis im Onlinehandel offen steht, trägt den vielfältigen Erwerbsbiographien unserer Branche Rechnung“, unterstreicht Martin Groß-Albenhausen, stellv. Hauptgeschäftsführer des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) und Sachverständiger im Verfahren. Am Neuordnungsverfahren im Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) haben Vertreter insbesondere aus Handel und Tourismus und ihrer Verbände mitgearbeitet.

Die für die Prüfungszulassung erforderliche Berufspraxis reicht je nach Vorbildung von 1 bis 5 Jahren. Angerechnet werden dabei auch Credit-Points aus einem betriebswirtschaftlichen Studium. Prüfungsrelevantes Wissen können sich die Interessenten in Vorbereitungskursen aneignen, die unter anderem von Berufsakademien angeboten werden. Den entsprechenden Rahmenplan haben Unternehmensvertreter beim DIHK erarbeitet. Die Prüfung selbst besteht aus zwei jeweils 5-stündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. (Pressemitteilung bevh e.V.)