Offensichtlich gibt es in der Branche der Paketdienstleister immer noch keine Ruhe. Illegale Beschäftigung sowie Schararbeit blühen wie eh und je. Steckt dahinter eine systemische Herausforderung? Erfüllt die Nachunternehmerhaftung ihren Sinn und Zweck? Hier das Ergebnis einer aktuellen bundesweiten Maßnahme der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Bereits am 17. Sep. kontrollierten über 2.200 Staatsdiener in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister.

Bei der Schwerpunktprüfung kontrollierte die FKS insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. Seit dem 1. Januar 2020 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,35 Euro je Stunde.

Überprüft wurde zudem auch die Nachunternehmerhaftung, die seit dem 1. Juli 2020 gilt. Die Nachunternehmerhaftung regelt die Erfüllung der Zahlungspflicht und Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmern, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste tätig sind.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt rund 8.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in über 250 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 16 Strafverfahren wegen Betrugs, illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel und Urkundenfälschung. Ferner wurden 36 Ordnungswidrigkeitenverfahren überwiegend wegen Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und dem Nichtmitführen von Ausweispapieren eingeleitet.

In rund 1.600 Fällen sind noch weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. (Quelle: Pressemitteilung zoll.de)

Das Ergebnis zeigt, dass in 24% aller Überprüfungen weiterer Handlungsbedarf besteht. Das ist nicht wenig. Die Frage ist nun, ob hier eine systemische Herausforderung vorliegt oder noch ›härter‹ formuliert: ob diese Herausforderung gar gewollt ist, da dadurch Pflichten und Kosten auf die Subunternehmer abgewälzt werden. Profitieren dadurch die Paketdienstleister wie DPD, Hermes und Co. möglicherweise?

Die Frage lässt sich einfach beantworten, denn eben genau aus dieser These heraus ist das Paketboten-Schutz-Gesetz (Nachunternehmerhaftung) entstanden.

»Der Arbeitsmarkt in der Paketbranche ist zweigeteilt: Einige der großen Paketdienstleister arbeiten mit fest angestellten Zustellern. Andere beschäftigen zum großen Teil Subunternehmer. Das Gesetz gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten in der Paketzustellung«, so eine Pressemitteilung des Bundestages.

In anderen Wirtschaftszweigen, wie Bau- und Fleischwirtschaft hat sich gezeigt, dass die Nachunternehmerhaftung zwar ein guter Ansatz ist, dieser aber sich selten gut umsetzen lässt. Ob das nun das Ergebnis einer guten Lobbyarbeit der jeweiligen Branchen ist sei einmal dahingestellt.

Die systemische Herausforderung scheint erkannt zu sein, nur das Abstellen ist nicht erfolgreich. Tatsächlich sollten hier die Geschäftsmodelle auf den Prüfstand gestellt werden. Es ist ja nicht nur so, dass in der KEP-Branche einzig die Auslieferungsfahrer betroffen sind. Auch Händler leiden gerade dann, wenn Paketdienste in einem hohen Maß Subunternehmer einsetzen. Das ergab eine im Jahr 2019 durchgeführte Umfrage der DtGV.

In den Bereichen Zustellservice und Zuverlässigkeit belegten die beiden vorderen Plätze jeweils Dienste mit geringem Subunternehmeranteil. Der Zustellprozess ist eng mit der Kaufzufriedenheit verknüpft.