RAPEX ist das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte der EU. Wöchentlich könnt ihr einen Report lesen, welcher gefährliche Konsumgüter mit unternommenen oder angeordneten Maßnahmen enthält. Eigentlich sollten Marktplätze und Plattformen diesen Bericht dazu verwenden, ihre gelisteten Angebote mit dem Inhalt der EU-Meldung abzugleichen, um gefährliche Artikel von der Plattform zu entfernen. Amazon hat das scheinbar besser im Griff als eBay.
Das EU-Schnellwarnsystem listete in der KW50 ein Sicherheitsgitter der Firma Hauck auf und bezeichnete es gefährlich, da Verletzungen bei Verwendung des Artikels passieren können. Von den Behörden wurden u. a. die Rücknahme des Artikels und ein Vermarktungsverbot erlassen. Bei Amazon befand sich bereits am 15.12.2020 kein Gitter mehr auf der Plattform. Bei eBay waren mehrere Angebote gelistet. Am 29. Dezember 2020 befindet sich noch immer ein Listing aus England online. Erstmalig wurde das Angebot am 7.11.2019 von diesem Händler auf der Plattform gelistet.
Letzte Woche, am 25.12.2020, erschien der PAPEX-Bericht für die Kalenderwoche 52. Hier wird vor einem Scooter der Marke Skoda gewarnt. Während sich auf Amazon unter der angegebenen Artikelnummer kein Angebot findet, ist auf eBay ein Listing online. Und zwar bietet der tschechische Händler Josef Vodak diesen Tretroller an. Sein Listing ist mindestens seit dem 09. Juli 2020 auf der Plattform sichtbar.
Auffällig ist, dass sich sehr viele Kinderartikel mit hohem Verletzungsrisiko, welches zum Tod führen kann, in den Berichten finden.
Für Verbraucher ist es nahezu unmöglich festzustellen, ob gesuchte Artikel ungefährlich sind. Die Plattformen selber arbeiten beim Takedown gefährlicher Produkte auch nicht zuverlässig. Es wäre angezeigt, dass hier die Plattformen stärker in die Haftung zu nehmen sind, denn sie soll(t)en ein sicherer Ort zum Einkaufen sein. Das wünschen Händler und Kunden! Die Forderung wäre also, dass Marktplätze, Shops und Plattformen innerhalb von 72h dafür zu sorgen haben, dass Produkte mit entsprechender behördlicher Anordnung von den Plattformen entfernt werden.
Was bleibt zum Schluss übrig? Meistens landen solche Artikel auf Restpostenmarktplätzen. In Unkenntnis der Warnlage können diese eigentlich verbotenen Artikel so erneut in den Kreislauf geraten. Ihr als Händler seid also dann in der Haftung. Um euch vor Schaden zu bewahren, macht es viel Sinn, VOR dem Ankauf von Restposten zu prüfen, ob die Artikel nicht im RAPEX-Bericht erwähnt wurden. Die EU-Kommission stellt euch hierzu eine recht komfortable Suche zur Verfügung.