Abmahnungen von Rechtsanwalt Sandhage begegnen euch immer mal wieder. Aber wie geht ihr damit am besten um? Wie löst ihr sie am kostengünstigsten und ohne eine Unterlassungserklärung abzugeben? Hier erhaltet ihr die ultimative Anleitung, wie ihr gefahrlos und ohne Angst vor Vertragsstrafen, mit einer Sandhage-Abmahnung umgehen könnt. Und das beste: Dazu benötigt ihr nicht einmal einen Anwalt!

Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin ist ein Massenabmahner. Das Internet ist voll von ›Geschichten‹ über ihn und seine teilweise rechtsmissbräuchlichen Machenschaften. Gegen ihn ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Berlin und seine Büroräume wurden durchsucht. Er mahnt jedoch fröhlich weiter ab. Zwar mit geringen Streitwerten aber immer noch nervenaufreibend für betroffene Händler. Dabei ist es doch so günstig und einfach, auf eine Abmahnung von ihm zu reagieren.

Anleitung: so gehe ich mit einer Sandhage Abmahnung um

Die Abmahnung erhaltet ihr immer zu Recht. Also solltet ihr unverzüglich die gerügten Verstöße abstellen. Und denkt dran: Google und das Internet vergessen nichts. Das bedeutet: Prüft, ob ihr wirklich alle Verstöße abgestellt habt.

Unterschreibt keine Unterlassungserklärung, sondern wendet euch mit folgender Mail an Rechtsanwalt Sandhage:

Abmahnung Rechtsanwalt Sandhage
(Quelle: Kommunikation eines Händlers mit Sandhage)

Eine Antwort erhaltet ihr schnell. Überweis den Betrag und schon habt ihr kostengünstig diese Abmahnung erledigt. Günstig auch deshalb, weil ihr wahrscheinlich keinen Anwalt finden werdet, der euch auf diesen Fehler hingewiesen hätte. Für diesen Betrag.

»Beim Sandhage reicht entweder ein kurzer Anruf oder eine Mail. Am Anfang wollte er noch 250 €, er ist aber günstiger geworden. Eine Unterlassungserklärung haben meine Mandaten nie abgeben müssen«, so ein erfahrener Anwalt aus Köln, der sich mit Sandhage auskennt.

Bringen wir es auf den Punkt: Günstiger hättet ihr nie eine Beratung erhalten können. Und 150 € sind besser als eine teurere IDO-Abmahnung mit dem Risiko einer Vertragsstrafe. Fazit: Ist noch mal gut gegangen!

Und dazu benötigt ihr keinen Anwalt, denn dieser rechnet im Zweifel nach einer Honorarvereinbarung oder nach dem RVG ab. Das ist teurer als die 150 €!