Was passiert, wenn Amazon eure Bilder austauscht oder ein Wettbewerber mit Schreibrechten die ASIN verändert? Damit hatte sich das OLG Frankfurt zu beschäftigen. Um es kurz zu machen: Ihr als Händler haftet für Veränderungen am Listing auch dann, wenn ihr sie nicht selbst vorgenommen habt. (Az. 6 W 8/18 vom 18.03.2021)
Die Streitparteien waren zwei Händler von Druckerzubehör. Der eine bot eine ganze Druckerpatrone an, der andere nur die Tinte. Nun war aber im Angebot des Tintenanbieters das Bild der Druckerpatrone des Patronenhändlers verwendet worden. Das fand dieser nicht so prall und wehrte sich. Eigentlich recht einfach: Der Tintenhändler ist an die ASIN drangehängt. Das wurde abgemahnt und deshalb kassierte er auch vor dem Landgericht Hanau eine Einstweilige Verfügung.
Nur geändert hat der abgemahnte Händler nichts, daher ging das Spiel in die nächste Runde vor dem OLG Frankfurt. Zuvor hatte der Abmahner vor dem LG Hanau einen Ordnungsmittelantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Das Landgericht folgte dem Tintenhändler, der vortrug, dass Amazon ja das Bild auswähle und er nicht darauf Einfluss nehmen könne.
Wie zu erwarten, sah es das Oberlandesgericht anders. Der beklagte Händler alleine ist für sein Angebot verantwortlich und muss es regelmäßig prüfen. Der Seller hat seine Prüfpflicht verletzt. Schwups, damit hatte er sich nun auch sein Ordnungsgeld verdient und zusätzlich zigtausend Euro an Anwaltskosten in den Sand gesetzt.
Kommentar
Wie unklug von dem Tintenhändler. Zum einem sind solche Urteile – also die Haftung für Angebote, auch wenn sie nicht selbstbestimmt geändert werden können – eigentlich bekannt. Zum anderen hat hier scheinbar jede Risikoabwägung gefehlt. Wie viele Einheiten an Tintenpatronen müssen verkauft werden, damit sich die Kosten wieder einspielen?
Wird es nicht viel eher so gewesen sein, dass der Beklagte Seller versucht hat, sich an eine ASIN zu hängen? In vollem Bewusstsein, dass er ein anderes Produkt verkauft? Wäre es nicht viel sinnvoller, ehrlich und lauterer gewesen, eine eigene ASIN anzulegen? Ja, aber Gier frisst Hirn. Vollständig. Wie dieses Verfahren zu zeigen scheint.
Learning
Na ja, ihr könnt schon eine solche Strategie fahren und euch an andere ASIN dranhängen, wenn es euch wirtschaftliche Vorteile verspricht. Das scheint hier genau passiert zu sein. Der Abgemahnte verkauft ein anderes, ein abgespecktes Alternativprodukt zu günstigeren Kondiktionen und verschafft sich so Sichtbarkeit. So weit, so gut! Aber, wenn eine Abmahnung ins Haus trudelt, dann solltet ihr versuchen, die Sache günstig kaputt zu bekommen. Hier zu klagen ist wirtschaftlicher Unsinn. Wenn es eine Zeit lang gut gegangen ist, dann habt ihr möglicherweise mehr verdient, als die Abmahnung gekostet hat, bzw. als ihr ohne diese unlautere Maßnahme verdient hättet.
Am Ende des Tages ist das also eine ganz nüchterne Abwägung der Chancen und Risiken!
Ein weiteres Learning sollte sein, dass ihr alle eure Artikel permanent auf Veränderungen überprüft. Dazu gibt es Tools, die ihr immer nutzen solltet.
Eigentlich sollte der Marktplatzanbieter, der ja angeblich den besten Kundenservice der Welt bieten will, dafür Sorge tragen, dass Bilder und Informationen nicht “unrichtig” überschrieben werden. Aber denen ist das egal und meist haben die Händler Schreibrechte, die möglich nicht in der Sprache des jeweiligen Landes schreiben und möglichst weit weg vom Angebotsland sind. Das macht natürlich Sinn.
Als wir noch bei Amazon angebotenb haben, war das Melden solcher Dinge auch unmöglich, da 2-3 Tage später die Informationen wieder überschrieben waren, wenn tatsächlich mal was richtiggestellt worden ist.