Amazon & Co. haben es notwendig gemacht, oder anders ausgedrückt: Die Bedeutung des E-Commerce für den Handel haben das Bundeskartellamt dazu veranlasst, eine eigene Schwerpunktabteilung auszugliedern. Diese soll sich besonders um ›Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb‹ kümmern.
»Das Bundeskartellamt richtet eine Schwerpunktabteilung für den Bereich E-Commerce ein. Die 2. Beschlussabteilung (Vorsitzender Dr. Felix Engelsing) soll sich künftig verstärkt um die Anwendung des neuen § 19a GWB und des allgemeinen Kartellrechts im Bereich E-Commerce kümmern. Sie wird insbesondere für die kartellrechtliche Beurteilung des Verhaltens von Amazon und anderer Handelsplattformen zuständig sein«, so die Pressemitteilung der Behörde.
Zusätzlich wird sich die 2. Beschlussabteilung auch noch um die Bereiche Vertrieb und Herstellung von Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte kümmern oder bei der Real-Edeka-Kaufland-Übernahme.
Wer ist Dr. Felix Engelsing?
Der promovierte Jurist ist schon so etwas wie ein ›Urgestein‹ der Behörde. Er ist seit dem Jahr 2000 beim Kartellamt und dort in verschiedenen Positionen tätig gewesen. Engelsing war federführend am Missbrauchsverfahren des IOC beteiligt.
Veröffentlichungen finden sich unter anderem zu dem Thema Wettbewerbsrecht beim renommierten Verlag C.H.Beck. Durchforstet ihr die Google Suchergebnisse, so seht ihr ihn auf Rednerlisten vieler Fachveranstaltungen.
Bekannt ist Dr. Felix Engelsing für seine eher liberale Auffassung des Wettbewerbsrechts. So musste er sich wegen seiner Meinung bereits Kritik im Kontext der Rewe-Lekkerland-Übernahme gefallen lassen.
Was bedeutet das nun für den Onlinehandel?
Plattformen spielen im E-Commerce eine herausragende Rolle, denn sie sind nicht immer nur Mittler, sondern teilweise auch selbst Händler und damit Wettbewerber wie bspw. Amazon, Douglas, OTTO und, und, und. Daher ist es zu begrüßen, dass es nun eine eigene Abteilung gibt, die sich mit unseren Belangen beschäftigt.