»Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.« Das soll Albert Einstein gesagt haben und das Zitat entfaltet sich bei diesem Kundenbericht. Ein Verbraucher versucht Amazon durch Missbrauch des Widerrufsrechts zu schädigen und hat nun Herausforderungen, denn er scheitert an Amazons Prozessen.

Was war passiert?

Das schildert der Verbraucher in epischer Breite auf der >Schmuddelplattform< mydealz:

»Hey liebe Mydealzer,

ich habe gerade ziemliche Probleme mit Amazon, weil sie meine Rücksendung eines MacBook entsorgt haben, weil er die falsche Seriennummer hatte.
Ich hatte mir ein MacBook auf Amazon bestellt und eingerichtet. Dann ist mir aufgefallen, dass ein anderer Händler ein identisches Gerät günstiger anbietet. Dieses habe ich dann bestellt und ich dachte, ich mache mir einfach und sende einfach dieses Gerät an Amazon zurück, da ich davon ausging, dass es für Amazon keinen Unterschied macht und auf der Rechnung auch keine Seriennummer notiert war.
Jedoch kam dann von Amazon die Nachricht, dass ich das ›ichtige‹ Gerät zurücksenden soll. Als ich dann antwortete, dass ich es senden kann, sobald ich mein Gerät wieder zurückerhalten habe (wobei ich sogar für den Versand bezahlt hätte), kam erst lange keine Antwort. Nach mehreren Hinweisen und völlig unzusammenhängenden Antwort-E-Mails, bekam ich dann die Nachricht, dass die Rücksendung korrekt angekommen ist und ich das Geld zurückerhalte.
Nachdem ich dann nach zwei Wochen das Geld immer noch nicht bekam, schickte ich eine weitere E-Mail um nachzufragen, was los sei. Nun kam auf einmal die Antwort, dass der ›falsche‹ Artikel entsorgt worden sei und ich für mein Geld den richtigen Artikel zurücksenden soll. Darauf antwortete ich, dass sie laut § 985 BGB kein Recht der Entsorgung gehabt haben und mir nun das Geld überweisen sollen, da ich sonst ein Mahnverfahren einleite.
Jetzt kommt nur noch die Antwort, dass sie sich nicht mehr weiter zu diesem Thema äußern können. Auch der Telefonsupport kann mir nicht weiterhelfen, da sie auf meine Bestellung keinen Zugriff haben und mich nur an die Abteilung weiterleiten können, die jedoch auch nur per E-Mail antworten (können) und mir wieder die selbe Nachricht geschickt haben.
Was denkt ihr, brauche ich jetzt wirklich einen Anwalt für ein Mahnverfahren oder denkt ihr, ich kann das noch irgendwie mit Amazon klären (da sie ja das ›kundenfreundlichste Unternehmen der Welt‹ sein wollen…)?
Und hattet ihr mal ähnliche Probleme mit Amazon und wie seid ihr da vorgegangen?

Vielen Dank für eure Hilfe,
Dealmaster_Allore«

Die Motivation vom Verbraucher scheint klar zu sein: Geld sparen und nicht noch einmal die Zeit für die erneute Einrichtung des MacBooks aufwenden wollen.

Was bedeutet nun >entsorgen<?

Da hilft ein genauer Blick in Amazons AGB, denn dort steht dann:

Das heißt, dass die ›entsorgte‹ Ware wieder im Warenkreislauf ist, denn Amazon kann mit seinem Eigentum machen, was es möchte. Die Begrifflichkeit der Entsorgung mag irreführend sein, jedoch ist die englische Fassung der AGB gemäß den Bedingungen entscheidend. Und dort heißt es nicht ›entsorgen‹, sondern etwas weitergehender ›dispose‹.

Ergo wird sich demnächst ein Restposten-Amazon-Aufkäufer über ein nagelneues Apple MacBook freuen oder ihr findet das Gerät in den Amazon Warehouse Deals. Wer weis das schon.

Aber welche Chancen hat der Verbraucher nun?

Um es kurz zu machen: Er ist im Recht und hat Anspruch auf Herausgabe des fehlerhaft eingesendeten Apple MacBook. Hat Amazon den Laptop tatsächlich zweitverwertet, wird der Handelsriese nun eine Herausforderung haben. Jedenfalls dann, wenn der Kunde den Fall juristisch weiterverfolgen wird.

Ein ganz wichtiges Learning für euch:

Vernichtet nie, wirklich niemals Kundenware. Lagert sie bis zu zwei Jahre bei euch ein oder sendet sie auf eure Kosten an den Kunden zurück. Selbst Fristsetzungen an Verbraucher werden möglicherweise von Gerichten unterschiedlich bewertet.

Wenn Amazon jedoch ein klein wenig ›bockt‹, dann verliert er nun sein Widerrufsrecht und sitzt am Ende des Tages auf zwei Apple MacBooks. Gier frisst Hirn!

Kommentar

Auch wenn sich dieses Kundenerlebnis krude lesen mag und das Käuferverhalten möglicherweise sogar strafrechtlich relevant sein mag, so ist es aber dennoch so, dass Amazon das Notebook herausgeben muss. Kann das Unternehmen das nicht, so wird es Ersatz leisten müssen. Also der Kaufpreis wird zurückzuerstatten sein.

Und aus voller Überzeugung: Dem Kunden geschieht der Ärger zu Recht!

Aber lernt draus: Immer zweifelhafte Retourenware oder auch abgelehnte Gewährleistungen und Reklamationen einlagern. Niemals vernichten! Das kann euch auf die Füße fallen. Ganz sicher.