Es ging um beleidigende Kommentare in Facebook-Posts. Facebook weigerte sich, die Nutzerdaten der Politikerin für eine weitere Rechtsverfolgung zur Verfügung zu stellen. In den Vorinstanzen war Künast teilweise unterlegen. Bundesverfassungsgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass das Kammergericht Berlin unzureichend zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewägt habe. Dieses Urteil ist auch für Onlinehändler wichtig.

Aber warum ist das für euch wichtig?

Zunächst einmal: Der Erfolg kann ein vorläufiger sein, denn wenn die Vorinstanz nun ›richtig‹ abwägt, kann sich das Ergebnis (Urteil) nicht ändern. Also ist der Sieg ein möglicherweise vorübergehender Erfolg. Was im Übrigen schade wäre.

Zurück zur Sache: Nicht selten werdet ihr mit Beleidigungen konfrontiert, sei es der Begriff ›Abzocker‹ oder ›Betrüger‹. Teilweise werden konkret eure Mitarbeiter hart angegangen. Meistens nutzen dann anonyme Accounts die Möglichkeiten von Google, Amazon oder Trustpilot, um euch mit ihren Rezensionen zu schädigen. Als Händler und Betroffener ist es verdammt schwer gegen solche Menschen vorzugehen. Ein Opferschutz – also der Schutz von euch und euren Mitarbeitern – ist kaum möglich. Eben auch deshalb, weil der Begriff der Meinungsfreiheit sehr weit ausgelegt ist. So fällt z. B. ›Abzocker‹ in einem bestimmten Kontext noch unter den Deckmantel der Meinungsfreiheit.

Dieses Urteil lässt somit hoffen, dass hier die Persönlichkeitsrechte der Opfer solcher Hassreden besser geschützt werden. Jedoch wird das wohl noch ein langer Weg werden.

Freiheit vs. Opferschutz

All diejenigen, die laut nach einem freien Internet schreien, sollten sich einmal in die Lage eines Mitarbeitenden, eines Unternehmers oder eines Betroffenen versetzen, wenn er die ungefilterte Wut eines Kunden oder einer ganzen Community zu spüren bekommt. Ein solcher Shitstorm oder eben Hasskommentare sind verletzend und nicht selten verstörend für die Betroffenen. Es sollte das Freiheitsverständnis begrenzt werden, wo es die Unversehrtheit eines Dritten berührt.

Leider haben weder die Plattformen, der Gesetzgeber noch unsere Gesellschaft hier eine Vereinbarung gefunden, die nachhaltig und vor allem schnell umsetzbar ist. Zwar gibt es einen Rechtsschutz, dieser ist aber teilweise sehr langwierig und mühsam umsetzbar.

Konkret: Versucht doch einmal SCHNELL einen Facebook-Post oder eine Google-Bewertung zu löschen. Ja, es geht, allerdings nicht schnell. Ist das ein ordentlicher Opferschutz? Nein! Und genau das muss sich ändern.

Fazit: Wir dürfen hoffen, dass dieses Urteil ein Weg in die richtige Richtung ist, um uns alle besser vor den ungefilterten Ergüssen so manch kranker Seelen zu schützten.

Bild: wikipedia.de Benutzer Rursus