Ein Kommentar. Und Rechtsanwalt Andreas Gerstel ist kein Verlierer, aber dazu später mehr. In 21 Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Köln siegt der Abmahnverein IDO. Es ging in den Verfahren um die Rückzahlung von Vertragsstrafen und Schadenersatz an die Händler vom IDO e.V. an die Händler. Dem Richterspruch nach haben die klagenden Händler keinen Anspruch auf Rückzahlung und Schadenersatz. Der IDO hat auf ganzer Linie obsiegt.
Klagen gegen IDO e.V. erfolglos
In der ersten Instanz waren alle Verfahren gewonnen, warum auch immer. Das OLG bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts nicht. Die klagenden Händler wollten vom IDO ihre bereits gezahlten Vertragsstrafen zurück und darüber hinaus Schadenersatz erstreiten. Das ging in die Hose, denn auch das OLG sah keine Anspruchsgrundlage. Ein Urteil könnt ihr hier nachlesen. Auch wurde der Rechtsmissbrauch verneint (Seiten 8 & 9).
Das sieht Rechtsanwalt Andreas Kempcke anders. Er sollte vielleicht einmal das Urteil lesen.
Die Gier mancher Rechtsanwälte ist unermesslich
Und damit sind jetzt nicht die Anwälte des IDO e.V. gemeint. Tatsächlich kann es einem Rechtsanwalt Andreas Gerstel völlig egal sein ob er nun in den 21 Verfahren gewonnen oder verloren hat. Er bekommt sein Geld. Und das ganz sicher. Denn ob ihn nun der IDO oder seine Mandanten bezahlen ist seinem Bankkonto egal. In den Hintern gekniffen sind die 21 Händler welche sich auf ein solches Verfahren eingelassen haben und nun auf den Kosten aus zwei Instanzen sitzen bleiben werden.
Dieser Verfahrenskomplex zeigt eines ganz deutlich: Egal ob ein Anwalt auf der vermeintlich guten Seite steht oder ob er der böse Abmahner ist, er verdient viel. Rechtsanwalt Gerstel wie auch andere Kanzleien machen sich – so die Vermutung – zu nutzen, dass manche Gerichte in der Vergangenheit gegen den IDO (in meist anderen Sachen) entschieden haben. Mit diesen Urteilen, die eh kein Nicht-Jurist versteht – geht es auf Mandantenfang. Gerstel hat das wohl – so die Vermutung – recht erfolgreich machen können.
Aber auch andere Kanzleien wie z.B. Internetrecht Rostock, hier Rechtsanwalt Andreas Kempcke werden nicht müde Erfolge gegen den IDO zu publizieren und dabei ist es mitunter egal ob sie diese selbst erstritten haben oder eben nicht. Als geneigter Leser darf durchaus der Eindruck gewonnen werden, das die Publizität der eigenen Mandanten Generierung dient.
Ein Anwalt hierzu: „So lösen sich Rechtsprobleme durch einfach Subsumtionstechnik unter die jeweiligen Anspruchsgrundlagen, die Gegenstand jeder Juristenausbildung ist. Ein kaufmännisch geschickter Schachzug für den Anwalt, hier 21 Verfahren gleichzeitig anhängig zu machen. Ein Bärendienst für die Mandanten. Diese sollten nun dringend prüfen, ob hier nicht ein Regress gegen den klagefreudigen Anwalt möglich ist. Dieser dürfte vielleicht dann mit erneuten 21 Verfahren konfrontiert sein. Diesmal sogar in Begleitung seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.“
Unermesslich ist die Gier mancher Rechtsanwälte. Vielleicht liest der eine oder andere Händler diesen Hinweis eines Berufskollegen und hat noch genug Geld in der Kriegskasse gegen solche/den Rechtsanwalt vorzugehen.
Amazon & Co.
So manche Einstweilige Verfügung und so manches Urteil ist schon gekippt worden, bei der die Kanzlei LHR Lampmann gegen Amazon vorgegangen ist. Medial wurden die EVs aufmerksamkeitsstark dargeboten. Am Ende blieb mitunter wenig übrig. Was haben da wohl die Händler an Geld in den Sand gesetzt? Die Empfehlung: Holt euch IMMER eine zweite Meinung ein.
Zum guten Schluss
Rechtsanwälte arbeiten mit Angst, Hoffnung auf Geld und mitunter schüren sie unseriöse Erwartungen. Anwälte die oft den Advocatus Diaboli einnehmen mögen nicht sehr beliebt sein, aber sie schonen oft den Geldbeutel der Mandantschaft.