Zu Beginn der Woche erreichte mich eine Mail von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Er ist ja nun kein Unbekannter bei den Online-Händlern. Seinen Namen hat er sich als Abmahnanwalt gemacht, der auch schon wegen rechtsmissbräuchlichen Abmahnens verurteilt worden ist.
Aktuell findet sich ein sehr beeindruckender Bericht über Herrn Sandhage auf der Seite www.anwalt.de von Frau Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak. Dort war zu lesen:
Sandhages Mandant schrieb:“…der ihr mitteilte, dass “das mit der Abmahnung mit ihm so nicht abgesprochen sei” und es ihm gar nicht recht sei,…”
Kommentar der Autorin und Rechtsanwältin des Abgemahnten:“Seit wir also in einem weiteren Schreiben gegenüber Rechtsanwalt Sandhage bezweifelten, dass dieser einen Auftrag von seinem Mandanten für das Verfassen der Abmahnung erhalten habe, erfolgte keine Reaktion mehr.”
Sollte sich das bewahrheiten, dann stellt sich für mich die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz des Handels von Herrn Sandhage.
In der Mail die mich erreichte, bietet er an:
“…Ich würde Sie gerne unterstützen und überreiche als Anlage einstweilen 20 Beratungsgutscheine für eine anwaltliche Erstberatung. Diese können die von Ihnen bedachten Händler, so sie denn mögen, gerne für ein Beratungsgespräch im Versandhandels-, Wettbewerbs- oder Markenrecht nutzen. Ggf. eine sinnvolle Ergänzung zu denen von Ihnen vermittelten Inhalten.
Falls Sie ggf. eine weitere Klientel für einen sinnvollen Einsatz der Gutscheine sehen, so lassen Sie mich das gerne wissen.
Für meinen kleinen “Abmahnschutzbrief” würde ich gerne auf Wortfilter werben. Vielleicht können Sie mir gelegentlich einen Kontakt vermitteln, an den sich meine Agentur wenden kann.”
Ob Herr Sandhage wohl meint das Unabhängigkeit etwas mit Doofheit zu tun hat ?
Ich fühle mich schon fast beleidigt, dass er sich mit einer Werbebitte an mich richtet.
Herr Sandhage, Sie hätten mich “für voll nehmen sollen” , denn ich meine was ich schreibe:
“unabhängig – sachlich kritisch – konstruktiv – lösungsorientiert – Ich sehe meine Aufgabe darin sachlich zu kritisieren, wenn es nötig ist auch mit Biss, konstruktiv und lösungsorientiert über Neuigkeiten zu berichten, bei den kleinen und großen Herausforderungen konstruktiv und lösungsorientiert Hilfe zu stellen, sowie Entwicklungen im eCommerce verständlich zu erklären.”
(https://www.wortfilter.de/news15Q1/4832-Quo-vadis-wortfilter.php)
Sucht man bei google nach Herrn Sandhage, erscheinen diese Vorschläge:
Sie, Herr Sandhage sind ein Rechtsanwalt und ein Mensch mit dem ich nichts zu tun haben möchte. Sie sind wegen Ihres sittenwidrigen Handels bereits verurteilt.
(Quelle: https://www.shopbetreiber-blog.de/2014/12/01/rechtsanwalt-sandhage-schadenersatz/)
Ich frage mich wann es bei Ihnen so weit ist, und Sie wegen Betruges verurteilt werden und Ihre Zulassung als Anwalt verlieren ?
Ich wäre nicht traurig, wenn das bald passieren würde!
“Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” – Es verdienen immer 2 Anwälte Geld, wenn man abgemahnt wird.
Ob Herr Sandhage betrügerisch handelt, kann ich nicht beurteilen. Muss ich auch nicht.
Dafür sind Polizei und Staatsanwaltschaft da. Hier können Sie online eine Strafanzeige erstatten:
https://www.online-strafanzeige.de/
[Update:] Frau Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak hat den Artikel auf anwalt.de löschen lassen und auch mich gebeten den Hinweis und Auszug zu löschen. Ich sehe keine Veranlassung den Artikel zu löschen oder abzuändern.
Ich frage mich aber was da die wirklichen Motivationen sind ? Hat Frau Janson-Czermak unproffessionell gearbeitet ? Ist Ihr Mandant unter Druck gesetzt worden ? Oder ist das nur der normale Kindergarten unter Anwälten ?
Mir liegen aber mittlerweile auch neue Informationen vor, in denen Herr Sandhage auch ohne Mandat gehandet haben soll.