Google Fonts

Ab in die Tonne damit: Abmahnungen wegen Google-Fonts

Die uneingeschränkte Verwendung von Google-Fonts ist abmahnbar. Das wissen wir nun alle. Aber die meisten von euch verstoßen nach wie vor gegen diesen Tatbestand und ihr verwendet Google-Fonts nicht datenschutzkonform. So weit, so gut. Jetzt haben aber mehrere vermeintlich unseriöse Rechtsanwälte unterschiedliche Abmahnwellen mit unterschiedlichen Evolutionsstufen losgetreten. Wie sollt ihr darauf reagieren? Hier eine Anleitung.

Ab in die Tonne mit den Schreiben

Meistens wird in den Anschreiben behauptet, dass ein Mensch eure Internetseite besucht hat und feststellte, dass ihr Google-Fonts benutzt. Das findet er nicht gut, ihr sollt das unterlassen und nun das Schreiben bezahlen. Es werden Beträge zwischen 100 € und 200 € gefordert. Eine Unterlassungserklärung wird selten bis gar nicht gefordert.

Diese Aufforderungen sind – so die Meinung der befragten Rechtsanwälte – reine Geldschinderei. Die Forderung lässt sich juristisch kaum durchsetzen.

“Die Argumentation hätte trefflich vom Föhlisch kommen können, der dann direkt wieder fragt wie viele Abmahnungen wegen google fonts vorliegen, die wirklich keine Sau interessieren, missbräuchlich hoch 10 sind und nach altem wie neuem Recht von jedem Gericht weggebügelt worden wären/ werden. Die IT Recht Kanzlei insistiert aktuell und brüllt Alarm und Gesetzesverschärfung bla bla……Wofür? Weil ein Grieche, ein Ösi und ein Berliner sich auf der Kegelbahn einen Dreck ausgedacht haben, der es nie zu Gericht schafft? Ich sage den Mandanten, sie sollen den Shop ändern und das Schreiben ignorieren. Da ziehe ich den Leuten nicht unseriös Geld aus der Schatulle”, so die etwas emotional formulierte Meinungen eines Rechtsanwalts in einem anderen Kontext zu diesem Thema.

Im Ergebnis bedeutet es also: Ab in die Tonne mit dem Dreck!

Die Märchen der IG Datenschutz

Auf der Webseite der IG Datenschutz liest sich dann eine Reaktion auf die Kritik und die Feststellungen verschiedener Rechtsanwälte so:

(Quelle: Screenshot IG Datenschutz)

Alleine der Glaube fehlt, dass da ein Mensch sitzt, der eure Website aufgerufen hat. Die Frage, ob das nicht doch eine Maschine war, ist zulässig und darf angenommen werden. Dann sind wir aber bei einem anderen Thema.

Strafbarkeit der Abmahnungen

Eine Maschine kann keinen Datenschutzverstoß abmahnen. Wenn also nun eine Maschine den Datenschutzverstoß festgestellt hat und eben nicht ein Mensch, dann wird es problematisch. Jedenfalls dann, wenn in dem Anschreiben behauptet wird, ein Mensch hätte eure Seite besucht.

“Auch in meinem Büro liegen viele Abmahnungen der Rechtsanwälte Kilian Lenard und Dikigoros Kairis vor, die zu Recht einen DSGVO Verstoß hinsichtlich der Verwendung sog. Google Fonts monieren. Die Schreiben dürften aber als missbräuchlich einzustufen sein, da diese davon ausgehen, dass wegen des monierten Verstoßes ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Unterlassungsansprüche werden zudem nicht geltend gemacht. Nachbesserungen der Schreiben in der Zukunft werden nicht helfen, da diese Schreiben dann auch im Lichte der losgetretenen Abmahnwelle insgesamt zu sehen sind. Man kann betroffenen Händlern hier nur anraten, nicht reflexhaft dem Ansinnen der Abmahner nachzukommen. Die aktuelle Rechtslage bietet hier hinreichenden Schutz, um dem Anspruch der Abmahner entgegenzutreten bzw. deren Forderungen zu ignorieren”, so Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn.

Ein solcher Fall wäre dann Betrug und damit strafbar. Das zu ermitteln ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Wenn ihr also Lust und Zeit habt, dann könnt ihr eine Strafanzeige verfassen (lassen).

Ihr seid unsicher?

Warum auch einem Blogger glauben? Seid ihr euch unsicher oder möchtet ihr euch eine Einschätzung eines Rechtsanwalts einholen, dann postet euer Anliegen einfach in der Wortfilter-Facebook-Gruppe. Es wird sich schnell ein Rechtsanwalt finden, der euch hilft.

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

8 Gedanken zu „Ab in die Tonne damit: Abmahnungen wegen Google-Fonts

  1. MaJa

    Und wenn man dem guten Kilian Lenard ein Einwurf-Einschreiben schickt, hat er bei der Deutschen Post eine Nachsende-Adresse hinterlegt. Das Einschreiben ist nun schon 10 Tage unterwegs und noch immer nicht zugestellt.
    Abgesehen von den Abmahnungen ist auch die Adresse anscheinend sehr fragwürdig – das ist nur eine Vermutung und keine Unterstellung.

    Antworten
  2. Axel

    Wenn einfach alle Empfänger keinen Cent an solche Raubritter und Schmarotzer zahlen, wäre die Abmahn-Masche irgendwann vom Tisch. Gleichteitig Strafanzeige gegen diesen Spinner mit seinem “Unwohlsein” und seinen Jura-Verbrecher und fertig. Wer meint, er hätte irgeindein “Unwohlsein”, weil seine IP eine Datei von einem Google-Server lädt, kann dem mit unzähligen Plugins für Browser oder einer Firewallregel im Router nachkommen. Es ist nicht die Aufgabe der intellektuell und moralisch normalen Mehrheit, irgendwelche denk- und moralbehinderten Subjekte samt ihrer überflüssigen Jura-Lumpen zu verköstigen.

    Antworten
  3. Andi-G

    Cui_bono – Ihr Tool hat auf unserer Internetseite einen angeblichen Fehler gefunden: “Nachladende Schriftarten gefunden! Leider haben wir auf deiner Website Schriftarten gefunden, die von Google nachgeladen werden……”

    Diese Rückmeldung bekam ich von unserem Shopsupport:
    “Hallo Herr xxxxx,
    wie das besagte Tool arbeitet, kann ich ihnen leider nicht beantworten. Es ist allerdings sehr schade, wie man mit diesen freien Prüf-Tools versucht in weiterführenden Maßnahmen Geld zu verdienen.
    Ich habe mir den Quellcode und die Stylings ihres Shops nochmals angesehen und konnte KEINE Gefährdung feststellen.
    In ihrem Webshop ist die Google-Font “montserrat” eingebunden, welche von uns im Standard neben einigen anderen Fonts ausgeliefert wird. Diese Standard-Schriftarten, werden allerdings NICHT von einem Fremden Server bspw. Google abgerufen, sondern sind bei uns Lokal auf den Servern abgelegt und werden von dort aus geladen.”

    Da frage ich mich doch, was testen Sie da überhaupt? Wirkt auf mich wie eine Masche von vielen!

    Antworten
  4. Cui_bono

    Wer möchte kann hier seine Seite mal einem ersten Check über das eventuelle nachladen von Google-Fonts unterziehen.
    https://sicher3.de/google-fonts-checker

    Anmerkung: Es handelt sich um einen rudimentären Test und Unterseiten im Coding werden auch nicht mitgeprüft. Insofern ist es ein erster, schneller und hilfreicher Test, nicht mehr und nicht weniger. Wer allerdings hier schon durchfällt, sollte sich durchaus seine Gedanken über entsprechend wirksame Maßnahmen machen. Good luck!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert