TSV 1860 München: Abmahnungen gegen Fans offenbar ohne rechtliche Grundlage
Beim TSV 1860 München sorgt eine aktuelle Entwicklung für erhebliche Irritationen: In den vergangenen Wochen sind erneut Abmahnungen gegen Fans ausgesprochen worden, die Fanartikel oder Sammlerstücke mit 1860-Bezug auf eBay angeboten haben.
Betroffen sind nach Vereinsangaben unter anderem Pins, Aufnäher oder Sticker, die im privaten Rahmen verkauft wurden. In den Abmahnschreiben werden angebliche Markenrechtsverletzungen geltend gemacht – verbunden mit teils empfindlichen Zahlungsforderungen. Nun stellt sich der Verein jedoch klar gegen dieses Vorgehen.
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Verein widerspricht der Abmahnpraxis deutlich
Das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. sowie die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA erklären unmissverständlich , dass diese Abmahnungen „einer rechtlichen Grundlage entbehren“.
Kernpunkt ist die sogenannte Aktivlegitimation: Nach Darstellung des Vereins ist die TSV 1860 Merchandising GmbH, die die Abmahnungen über eine Kanzlei veranlasst haben soll, nicht berechtigt, im eigenen Namen Markenrechte des TSV 1860 München geltend zu machen. Eine entsprechende Legitimation sei ihr zu keinem Zeitpunkt erteilt worden. Damit steht im Raum, dass die ausgesprochenen Abmahnungen mangels Anspruchsberechtigung unwirksam sind.
Verweis auf rechtskräftiges Urteil
Zur Stützung dieser Position verweist der Verein auf ein Urteil des Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 19 O 2230/19) aus dem Jahr 2019. In diesem Verfahren konnte die Merchandising GmbH eine Befugnis zur Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche nicht nachweisen. Das Urteil fiel rechtskräftig zu ihren Ungunsten aus. Nach Angaben des Vereins habe sich an dieser Rechtslage bis heute nichts geändert.
Sollte diese Einschätzung zutreffen, wären die aktuellen Abmahnungen rechtlich angreifbar – insbesondere dann, wenn sie sich gegen rein private Verkäufe richten. Und das wird am Ende teuer für die Anwälte und/oder die GmbH.
Private Verkäufer im Fokus
Bemerkenswert ist, dass sich die Abmahnungen laut Vereinsmitteilung nicht gegen gewerbliche Produktpiraterie, sondern gegen Fans richten, die einzelne Artikel privat weiterverkaufen.
Gerade auf Plattformen wie eBay ist der Weiterverkauf von Fanartikeln aus Sammlungen oder Nachlässen weit verbreitet. Eine pauschale Abmahnpraxis kann hier erhebliche Verunsicherung auslösen.
Der Verein stellt klar, dass unrechtmäßige Abmahnungen die „Löwenfamilie“ spalten würden und setzt stattdessen auf Aufklärung und Rechtssicherheit.
Aufforderung zur sofortigen Einstellung
Sowohl die TSV 1860 Merchandising GmbH als auch die beauftragte Kanzlei seien bereits schriftlich zur sofortigen Einstellung sämtlicher einschlägiger Abmahnaktivitäten aufgefordert worden.
Gleichzeitig betont die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, dass bei klarer gewerblicher Produktpiraterie selbstverständlich Maßnahmen zum Schutz der Marken möglich seien – jedoch nur auf nachvollziehbarer und rechtlich tragfähiger Grundlage.
Rechtliche Dimension
Sollte sich bestätigen, dass keine Aktivlegitimation vorliegt, wäre die Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche durch die Merchandising GmbH nicht zulässig. Für Betroffene könnte das bedeuten, dass Forderungen zurückgewiesen werden können – im Einzelfall jedoch stets nach anwaltlicher Prüfung.
Der Verein weist darauf hin, dass seine Mitteilung keine Rechtsberatung darstellt und Empfänger entsprechender Schreiben eigenständig juristischen Rat einholen sollten. Und das sollten Abgemahnte tatsächlich tun. Denn sie bekommen wahrscheinlich nicht nur ihr Geld zurück, sondern werden wahrscheinlich auch Schadenersatz erstreiten können.





