Ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz wurde das Elektrogesetz(ElektroG) im Jahr 2021 novelliert. Teilaspekte dieser Novellierung treten zum 01. Januar 2023 in Kraft. Wir schauen uns in diesem Blogbeitrag an, was die Änderungen für den Onlinehandel bedeuten.

Noch mal von vorn: Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz

Das deutsche Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) setzt bereits seit 2005 die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und beruht – genau wie das Verpackungsgesetz – auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung / Extended Producer Responsibility (EPR).  Gemäß diesem Prinzip sind Inverkehrbringer von Produkten für deren gesamten Lebenszyklus verantwortlich – bis hin zur Entsorgung und dem Recycling.  Doch was heißt das genau?

Als verpflichteter Hersteller giltst du, wenn du Elektro- oder Elektronikgeräte selbst herstellst und verkaufst, sie einkaufst und unter eigenem Namen oder eigener Marke weiterverkaufst oder Elektrogeräte aus dem Ausland beziehst und sie nach Deutschland einführst, um sie hier weiterzuverkaufen.

Treffen eines oder sogar mehrere dieser Szenarien auf dich zu, musst du folgende Pflichten aus dem ElektroG erfüllen:

  1. Anmeldung bei der Stiftung EAR als „Hersteller“.
    Info: Nicht vom Begriff „Hersteller“ irritieren lassen: alle Inverkehrbringer werden nach dem ElektroG als Hersteller bezeichnet.
  2. Gestellung einer Garantie und Hinterlegen dieser bei der EAR.
  3. Beauftragung eines Recyclingunternehmens, das den Entsorgungs- und Recyclingprozess für dich übernimmt.
  4. Kennzeichnung aller Geräte (der Hersteller muss erkennbar sein, z.B. über Markennamen, Warenzeichen, Firmennummer)

Nachdem alle Schritte der Registrierung bei der EAR durchlaufen sind, erhältst du per Mail deine persönliche WEEE-Registrierungsnummer. Diese wird auch häufig – insbesondere von Marktplätzen – als EPR-Nummer (Extended Producer Responsibility) bezeichnet.

Unsere Lösung: Pflichten einfach abgeben

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Welche Geräte fallen unter die Vorgaben des ElektroG?

Betroffen sind Endgeräte, die eine eigenständige Funktion erfüllen und zur Nutzung oder Installation durch den Endverbraucher bestimmt sind. Konkret gelten die Vorgaben für alle Geräte, die während des Betriebs einer Wechselspannung von maximal 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von maximal 1.500 Volt ausgesetzt sind und die zum Betrieb an elektrische Ströme angeschlossen sein müssen. Äußerem sind Geräte betroffen, die zur Erzeugung, Leitung und Messung von elektrischen Strömen dienen.

 

Neuerungen durch die Novelle des ElektroG

Die Novellierung des ElektroG hat einige Neuerungen mit sich gebracht, die besonders auch für den Onlinehandel relevant sind.

Entnehmbarkeit von Batterien

Seit dem 01.01.2022 müssen Batterien und auch Akkumulatoren vom Endnutzer oder unabhängigem Fachpersonal bei Entsorgung der Altgeräte problemlos und zerstörungsfrei entnommen werden können.

Erweiterte Rücknahmepflicht:

Seit dem 01.07.2022 musst du als Onlinehändler deinen Kunden beim Kauf von neuen Elektrogeräten aktiv eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte bestimmter Kategorien anbieten. Wiederverkäufer müssen Verbraucher über die Rechte zur kostenfreien Rückgabe von Elektrogeräten informieren.

Prüfpflicht für Onlinemarktplätze und Fulfilment-Dienstleister

Seit dem 01.07.2023 müssen Betreiber von Onlinemarktplätzen und Fulfilment-Dienstleister einer Prüfpflicht nachkommen. Sie müssen dann sicherstellen, dass die Händler, die über ihren Marktplatz verkaufen bzw. für die sie Fulfilment-Dienstleistungen erfüllen, ihre Pflichten aus dem ElektroG erfüllt haben. Kann dies nicht durch die WEEE/EPR-Nummer bestätigt werden, können Account gesperrt werden.

Die Erfüllung der Vorgaben kontrollieren Betreiber von Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleister über die individuelle EPR-/WEEE-Nummer, die die Händler nach Abschluss der EAR-Registrierung erhalten (siehe Anleitung oben). Kann die Pflichterfüllung nicht nachgewiesen werden, drohen Accountsperrungen, Bußgelder und Abmahnungen. Dein Marktplatz wird dich informieren, wo du deine Nummer in deinem Seller-Account hinterlegen kannst.

 

Fazit

Das ElektroG schließt, ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz, zunehmend etwaige Schlupflöcher und verschärft Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das Ziel: Klimaschutz durch Recycling und die Kreislaufführung wertvoller Ressourcen, die gerade in Elektro- und Elektronikgeräten vielfach Anwendung finden.   Hoffen wir, dass die behördlichen Prozesse diesen positiven Zielsetzungen perspektivisch gleichzukommen vermögen und eine einfache und unkomplizierte Umsetzung der Vorgaben ermöglichen.

 

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Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.