Wer sich auf Amazons Umsatzsteuerbericht verlässt, der ist verlassen. Jedenfalls im Dezember, denn er ist falsch und kann zu Nachforderungen und Strafen bei eurem zuständigen Finanzamt führen. Laut Umsatzsteuerexperte Dr. Roger Gothmann ist das nicht das erste Mal, dass Amazon hier Fehler unterlaufen.

Lasche Information

Leider informiert der Plattformbetreiber seine Marketplace-Seller nur sehr kryptisch und unvollständig über den aktuellen Fehler. Wenn ihr den Transaktionsbericht aufrufen wollt, dann findet ihr den Hinweis „Bitte fordern Sie einen neuen CSV- oder TXT-Download an, um eine Kopie Ihres aktualisierten Berichts abzurufen. Wir entschuldigen etwaige Unannehmlichkeiten“.

Für einen Seller ist aus dieser Nachricht nicht lesbar, dass der Bericht falsch ist. Das ist gefährlich für euch und verantwortungslos von Amazon. Denn anhand dieses Berichts melden die meisten von euch ihre Umsatzsteuer beim Finanzamt an. Fehlerhafte Anmeldungen können aber zu überraschenden Nachforderungen und möglicherweise auch zu empfindlichen Strafen führen.

Das soll der Bericht leisten

„Was ist in diesem Bericht enthalten? Der Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht enthält für die Umsatzsteuer relevante Informationen zu Transaktionen, die in Ländern stattgefunden haben, für die Sie Umsatzsteuer-Services bei Amazon abonniert haben. Der Bericht enthält Details zu Käufersendungen, Warenrücksendungen von Käufern, Erstattungen an Käufer, Versandbewegungen vom und zum Versandzentrum und eingehende Lagerbestandsbewegungen im Amazon-Versandnetzwerk (Versand durch Amazon) und im Verkäuferversandnetzwerk (Versand durch Verkäufer)“, so Amazons Hilfeseiten.

Nicht das erste Mal!

Laut Umsatzsteuerexperte Dr. Roger Gothmann vom Compliance Dienstleister Taxdoo ist das nicht das erste Mal, dass dem Unternehmen solche Fehler unterlaufen. Er kritisiert zu Recht die sehr >laxe< Informationspolitik des Marktplatzbetreibers: „Von dieser kryptischen Mitteilung – kennt man sonst eher von der Bahn – haben heute alle Amazon-Händler erfahren, dass die bisherige Datenbasis für ihre Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuererklärungen für den Dezember 2019 falsch war. Das ist leider nicht das erste Mal und es passt ins Bild, wie hemdsärmelig eines der größten Unternehmen der Welt – das jährlich Milliarden in Forschung und Entwicklung investiert, um Endverbraucher und Unternehmen noch enger an die eigene Plattform zu binden – das Thema Steuern und Compliance angeht.“

Was solltet ihr nun unternehmen?

Bitte ladet euch den aktualisierten Bericht herunter und reicht ihn an euren Steuerberater weiter. Wer den 1/11-Antrag nutzt hat ja noch ein wenig Zeit mit der Abgabe der Umsatzsteueranmeldung für Dezember 2019.

Wer haftet für euren möglichen Schaden?

Durch die erneute Bearbeitung der Umsatzsteueranmeldung bzw. durch die Korrekturmeldung – wenn ihr bereits angemeldet habt – entstehen euch möglicherweise zusätzliche Kosten bei eurem Steuerberater. Diese sollte Amazon eigentlich erstatten. Jedoch wird zu erwarten sein, dass nichts seitens des Marktplatz-Anbieters passieren wird. Ihr werdet also auf den Kosten sitzen bleiben.

Zwei Sachen sind wichtig!

Aus dem aktuellen Fall könnt ihr zwei Sachen lernen. Zum einen, dass Amazon hier sehr verantwortungslos mit Compliance-Obliegenheiten umgeht und Händler damit erheblichen Gefahren aussetzt. Und zum anderen, dass nur wenige Steuerberater, Händler und Dienstleister tatsächlich ihre Händler und Kunden über diesen Vorfall informieren. Das wirft insgesamt ein schlechtes Bild auf die Dienstleister! Denn: Am Ende des Tages haftet IHR und nicht eure Steuerberater oder Dienstleister.

Fazit: Ohne eigene – unabhängige – Kontrollmöglichkeit seid ihr dem Risiko möglicher Strafen und Nachforderungen ausgesetzt. Der wohl einzige Rat, der hier zu geben ist, ist der, dass ihr euch eine eigene Rücklage für mögliche Unwägbarkeiten bildet!