Ab heute gilt die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuer in Deutschland. Stand heute berechnet Amazon in einigen wenigen Fällen die Umsatzsteuer falsch. Das führt zu Schäden bei den Händlern. Bisweilen fehlt auch jegliche Kommunikation des Plattformbetreibers an die betroffenen Händler. Vor allem Händler, die den marktplatzeigenen Umsatzsteuer-Berechnungsservice nutzen und die Verkäufe über das Einführungsdatum hatten, sollten aufpassen.

Hier seht ihr eine Rechnung, welche der Berechnungsservice für eine Lieferung mit Versanddatum vom 1. Juli 2020 ausgestellt hat. Das umsatzsteuerliche Resultat ist falsch.

(Quelle: Taxdoo-Blog)

Und was bedeutet das nun für die betroffenen Händler?

»Die Konsequenzen für euch als Händler bzw. eure Mandanten sind, dass ihr diese zu hohe Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen müsst. Das besagt in Deutschland § 14c Abs. 1 UStG«, so Dr. Roger Gothmann vom Compliance-Dienstleister Taxdoo.

Und wenn ihr Amazon Business anbietet?

Auch dann seid ihr betroffen, denn faktisch nutzt ihr den amazoneigenen Berechnungsdienst. Aber auch als Amazon Business-Käufer geht der Kelch nicht an euch vorbei.

»Dürfen Käufer diese zu hohe Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen? Grundsätzlich, nein! Allerdings hat sich die Finanzverwaltung auf eine Übergangsregelung von einem Monat eingelassen«, erklärt Gothmann weiter.

Die Übergangsregelung: Wird im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.07.2020 fälschlicherweise 19 bzw. 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen, darf der Käufer diese Steuer als Vorsteuer abziehen, wenn der Verkäufer diese an das Finanzamt abgeführt hat.

In der Praxis werdet ihr aber vor Herausforderungen stehen. Möglichweise verlangt das Finanzamt Nachweise von euch, dass ihr auch tatsächlich zum falschen Steuersatz eingekauft habt bzw. euer Verkäufer auch richtig (gem. seines Belegs) abführt.

Na ja, liebes Amazon …

Auch wenn der Fehler nur bei bestimmten Konstellationen aufgetreten ist, dürfte er bei Händlern für Aufwand sorgen. Der Marktplatzbetreiber hat seine Partner nicht über den ›Fehler‹ informiert. Das ist schade und wenig partnerschaftlich.

„Amazon hat die neuen deutschen Umsatzsteuersätze (16% und 5%), die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten sind, gemäß den Gesetzesvorgaben in den Systemen umgesetzt. Es gibt seltene Umstände, unter denen Kunden und Verkaufspartner, die den Umsatzsteuer-Berechnungsservice in Anspruch nehmen, auf Rechnungen für den 1. Juli oder kurz danach noch die vor dem 1. Juli 2020 gültigen deutschen Umsatzsteuersätze sehen. Diese Konstellation kann vorkommen, wenn die Bearbeitung einer Bestellung vor dem 1. Juli beginnt, aber erst am 1. Juli oder kurz danach mit dem Versand abgeschlossen wird. Wenn dies geschieht, sollten Business-Kunden weiterhin in der Lage sein, die volle Umsatzsteuer zum alten Umsatzsteuersatz gemäß der Rechnung abzuziehen, da aufgrund der Übergangsregelungen aus dem BMF Schreiben vom 30. Juni 2020 unter der Textziffer 46 in diesen Fällen weiterhin der volle Vorsteuerabzug im Juli 2020 erlaubt wird.“, so ein Amazon-Sprecher gegenüber Wortfilter.

(Der Artikel wurde nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit Amazon abgeschwächt, da vom Fehler tatsächlich nur eine geringere Anzahl an Händlern als zunächst angenommen betroffen sein dürfte.)