In den USA ist Amazon in einem Berufungsverfahren unterlegen. Dieses Urteil kann Einfluss auf den Umgang von Amazon mit unsicheren Produkten haben. Ein amerikanisches Berufungsgericht hat entschieden, dass Amazon fĂŒr den Verkauf von Produkten von Drittanbietern haftbar gemacht werden kann.
Das ist keine Einzelfall-Entscheidung. Etliche andere Gerichte, darunter zwei weitere Berufungsgerichte, haben Ă€hnlich entschieden. Damit dĂŒrfte im amerikanischen Rechtsraum sicher sein, dass eine Mithaftung von Amazon fĂŒr gefĂ€hrliche Produkte von Drittanbietern gegeben ist.
Das ist auch gut so, denn wie im aktuellen Fall ist es manchmal nicht möglich, den verantwortlichen Drittanbieter zu identifizieren bzw. ihn zu belangen. Denken wir nur an die Masse an DrittlandhÀndlern, z. B. in China.
Was war passiert?
Eine Amerikanerin kaufte eine automatisch einziehbare Hundeleine. Diese zerbrach und verletzte die KÀuferin so stark, dass sie auf einem Auge erblindete. Der tatsÀchliche Marketplace-HÀndler war nicht auffindbar, sodass die Amazon-Kundin den Plattformanbieter verklagte.
Wie wird Amazon nun reagieren?
Bisher Ă€uĂert sich Amazon nicht zu diesem aktuellen Urteil. In Deutschland ist bekannt, dass Amazon immer wieder bekundet, verantwortungsvoll auch Listings von Drittanbietern von der Plattform zu entfernen, wenn gefĂ€hrliche Produkte vermutet werden. Es ist nur bekannt, dass sich am sogenannten RAPEX-Report orientiert wird und proaktiv die Produktlistings von der Plattform entfernt werden.
In den Augen vieler HĂ€ndler ist das aber noch nicht genug. Denn viele Produkte, die nicht im RAPEX-Report landen, verstoĂen gegen das Produktsicherheitsgesetz oder andere Verordnungen, Richtlinien oder Gesetzt, die die Verbrauchersicherheit gewĂ€hrleisten sollen.
Viele fordern darum auch ein einfaches Take-down-Verfahren fĂŒr beanstandete Listings. Ob Amazon nun infolge des Urteils seine ToS oder seine Verfahrensweise verĂ€ndern wird, ist unbekannt. Noch hat das Unternehmen nicht auf die Anfrage von Wortfilter geantwortet.