Amazon ist nach einem aufwendigen Verfahren, welches 2020 begann, mehrmals verurteilt worden. Nunmehr ist auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000 Euro gegen dem Konzern vom OLG Düsseldorf (I-20 W 20/200 ; 38 O 211/20) verhängt worden. Der Beschluss ist rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Was war passiert?

Der mittelständige Händler, die Masecori GmbH, verkaufte – genauso wie Amazon – Atemschutzmasken FFP2 oder KN95 welche nach den vorgeschriebenen Verfahren ordentlich zertifiziert und zugelassen waren. Amazon sowie etliche Marktbegleiter verkauften ähnliche Masken, jedoch waren diese ohne Zulassung. Sie durften also so weder beworben noch verkauft werden. Um sein eigenes Geschäft zu schützen, wehrte sich der Unternehmer.

Die Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 W 20/200 ; 38 O 211/20)

Auf eine ausgesprochene Abmahnung reagierte Amazon nicht, sodass Thorsten Duffner, Geschäftsführer der Masecori GmbH, über die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte in Köln eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkte. Amazon gab keine Abschlusserklärung ab, nun erhob Duffner mit seinem Anwalt Rechtsanwalt Malte Mörger eine Hauptsacheklage.

OLG Düsseldorf (I-20 W 20/200 ; 38 O 211/20)

OLG Düsseldorf (I-20 W 20/200 ; 38 O 211/20)

Der Unternehmer gewann die Hauptsache gegen Amazon. Das Urteil ist rechtskräftig. Da Amazon gegen die Einstweilige Verfügung verstieß, beantragte Duffner ein Ordnungsgeld. Dieses wurde auch vom Landgericht erlassen. 70.000 Euro sollte Amazon zahlen. Gegen diesen Ordnungsmittelbeschluss legte Amazon Widerspruch ein. Nun befasste sich das OLG Düsseldorf mit dem Ordnungsmittelantrag und bestätigte ihn. Amazon ist also nun zur Zahlung von 70.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt worden.

Welchen Einfluss hatte die Klage auf die Plattform?

Amazon hat unmittelbar nach Erlass der Einstweiligen Verfügung begonnen, etliche unerlaubte Angebote von Dritthändlern – also Marktplatzhändlern – zu löschen. Jedoch war dieses Unterfangen nur semi erfolgreich. Immer wieder wurden unzulässige Listings entdeckt. Auch von Amazon selbst, weswegen sie sich ja das Ordnungsgeld zu Recht eingefangen haben. Es war aber deutlich zu erkennen, dass die Zahl der unerlaubten Maskenangebote abnahm.

»Unser Ansinnen war es einen fairen Wettbewerb herzustellen. Davon war auch Amazon nicht auszunehmen. Das Urteil und Ordnungsgeld zeigt, dass man sich auch als Mittelständler erfolgreiche gegen einen solchen Konzern wehren kann«, sagt Geschäftsführer Torsten M. Duffner und weiter: »Zu dem Schritt hatten wir uns entschieden, da es hauptsächlich China-Händler waren. Bereits in erster Instanz wurde uns recht gegeben, da wir die Abmahnung so ausgesprochen hatten, dass AMAZON den Verkauf zugelassen hat, obwohl hier ein Gesetzesverstoß vorlag.«

Damit hat Duffner Amazon in die Haftung für Angebote der China- bzw. Drittlandhändler genommen, die ansonsten nicht auf so einfache Art und Weise zu fassen gewesen wären. Sehr deutlich war auch, dass, wenn Amazon selbst die Ware anbietet, die deutsche Niederlassung der Amazon EU Sarl in Deutschland zu verklagen ist. Das vereinfacht das Verfahren.

Ein Händler fragt: »Hatte das Auswirkungen auf Euch als Verkäufer bei Amazon?«

Duffner veröffentlichte den Beschluss gegen Amazon in der Wortfilter Community. Daraufhin fragte ein Händler, ob das Urteil bzw. das Verfahren Einfluss auf das eigene Verkäuferkonto habe. Selbstverständlich antwortete Duffner mit einem klaren Nein. Solche Verfahren werden niemals negative Folgen für die jeweiligen Händlerkonten haben. Allein schon der Verdacht, dass es so sein könnte, würde das Kartellamt auf den Plan rufen. Das scheut Amazon wie der Teufel das Weihwasser.

Amazon sagt noch nichts

Bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags lag noch keine Stellungnahme seitens Amazon vor. Sollte sich das Unternehmen zu dieser Sache äußern wollen, wird die Stellungnahme in einem Update veröffentlicht.

Einordnung: Kein David gegen Goliath

Wer glaubt, dass große Unternehmen überlegen sind oder annimmt, dass Amazon in einer besseren Rechtsposition sei, der irrt. Das Unternehmen lässt sich genauso wie jeder Wettbewerber vor deutschen Gerichten zu kalkulierbaren Kosten verklagen. Und das ist richtig und gut so. Das ›David-gegen-Goliath‹-Ding ist ein Märchen, ein Narrativ von dem Amazon selbst am meisten profitiert. Solange ihr euch fürchtet – aus welchen Beweggründen auch immer – hat Amazon schon gewonnen.

Die Kosten berechnen sich nach dem Streitwert. Diesen könnt ihr vorschlagen, festlegen bzw. er wird vor Gericht festgestellt, und ist keine Überraschung. Damit habt ihr nun eine feste Kalkulationsgrundlage und seid in der Lage, alle Kosten durch alle Instanzen bis auf den Cent genau durchzurechnen

Die Angst vor Suspendierung oder Konsequenzen für euer Verkäuferkonto ist Unfug und unbegründet. Würde Amazon jemals einen Zusammenhang zwischen Verfahren und Account herstellen, würde das auf der Stelle das Kartellamt auf den Plan rufen. Das will nicht mal Amazon riskieren. Im Gegenteil – so die Beobachtungen des Autors –, euer Konto wird angefasst wie ein rohes Ei. Alleine der Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen Klageverfahren und Account-Suspendierung geben könnte, wäre für Amazon sehr schädlich. Ein solches Verhalten würde unverzüglich von den europäischen und deutschen Kartellbehörden untersucht werden. Würde ein solches Verhalten dann festgestellt, ende das in einer Millionen- wenn nicht gar Milliarden-Euro-Strafzahlung.

Fazit: Wehrt euch. Nehmt euch einen erfahrenen Anwalt, wägt die Kosten gegen die Nutzen ab. Wenn es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, dann geht gegen Wettbewerber vor. Auch gegen Amazon oder jede andere Plattform.

Hinweis: Die Kontaktdaten zu Torsten Duffner erhaltet ihr über Rechtsanwalt Malte Mörger: [email protected] . Alle Unterlagen sowie Kontaktdaten können auch über mich angefordert werden; T 0174-3261815.