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Amazon: Wenn der Honig nicht mehr gehandelt werden darf

Wer schon etwas länger auf Amazon handelt, ist dieser Herausforderung wahrscheinlich noch nicht begegnet. Oder es ist vergessen worden. Auf jeden Fall führt der Ablauf dieser Zulassung dazu, dass eure Listings gesperrt werden. Hier erfahrt ihr, was zu tun ist, wenn ihr mit Bio-Lebensmitteln handeln wollt oder eure ASIN plötzlich suspendiert werden.

Was war passiert?

Ein Händler – oder richtiger ein Hersteller – von Honig bat um Unterstützung. Seinem Unternehmen wurden seit Januar ASIN geblockt. Leider war die Kommunikation von Amazon zu den Ursachen unzureichend und der Seller hatte keine Idee, aus welchen Gründen das passierte. Auch der Seller-Support konnte es nicht erklären:

“[…] Mehrere unserer Produkte wurden gesperrt, ohne (Leistungs-)Benachrichtigung, ohne Richtlinien-Verstoß, ohne irgendeine Information. Es betrifft nur 6 Produkte, ist aber nervig. Der Support sagt, dass er so etwas noch nie gesehen hat, und schickt es an die Fachabteilung weiter, die uns sagt, dass wir nicht für Lebensmittel freigeschaltet sind. Wir verkaufen seit knapp 6 Jahren nur Lebensmittel auf Amazon, sind Hersteller, einziger Verkäufer und Markeninhaber, und alle anderen Produkte werden weiter verkauft. Wir haben also durchaus die Freischaltung für Lebensmittel. Der Support ist überfordert bzw. hat nicht die Mittel, um uns zu sagen, warum die Produkte gesperrt wurden bzw. was getan werden muss um sie wieder zu reaktivieren. […]”, so ein Amazon Seller.

Vor allem zeigt das Geschehen bis hier hin, dass eine konkretere Kommunikation zu dem Händler weitere Herausforderungen hätte vermeiden können.

Die Lösung war am Ende einfach

Durch die Unterstützung gab es eine konkrete Erklärung mit Handlungsanweisung von Amazon. Für den Handel mit Bio-Lebensmitteln waren Zertifikate mit Ablaufdatum Voraussetzung. Eines dieser Zertifikate war abgelaufen. Das wussten der Kunde und auch der Seller-Support nicht, die Fachabteilung aber schon.

Damit nun die ASIN entblockt werden, muss der Händler ein neues Zertifikat bzw. eine Verlängerung an folgende Mailadresse senden: organic-certificate-approvals@amazon.co.uk

Die Voraussetzungen, die beim Handel mit Bio-Lebensmitten zu erfüllen sind, sowie die Rechtsgrundlagen findet ihr hier: https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/202139740

Amazon schreibt auf ihren Hilfeseiten: Zertifikatsanforderungen

  • Der Name des Unternehmens auf dem Zertifikat muss mit dem Namen identisch sein, mit dem Sie sich bei Amazon angemeldet haben. Wenn der Name anders lautet, müssen Sie eine gültige Erklärung angeben (zum Beispiel, dass das Zertifikat auf den Namen Ihrer Marke anstelle Ihres Firmennamens ausgestellt ist).
  • Die Geschäftsadresse auf dem Zertifikat muss mit der Geschäftsadresse, die Sie bei Ihrer Anmeldung bei Amazon angegeben haben, identisch sein. Die Adresse muss eine EU-Adresse sein.
  • Der Umfang der Produkte oder Produkttypen, die in Ihrem Zertifikat aufgelistet sind, müssen übereinstimmen.
  • Die Nummer und Adresse der Kontrollstelle müssen angegeben sein.
  • Das Zertifikat darf nicht abgelaufen sein.
  • Nach der ersten Aufhebung des Gating und vor dem Ablaufdatum Ihres Zertifikats müssen Sie Ihr neues Zertifikat bei Amazon einreichen.

Herausforderungen wo eigentlich gar keine sind

Oder: Ahnungsloser Seller trifft auf ahnungslosen Seller-Support. Wer hätte es jetzt eigentlich wissen sollen? Der Händler, welcher sich mit den Zulassungen seiner Produkte auskennen sollte, oder der Seller-Support? Eigentlich beide aber die Realität ist nun einmal anders! Deshalb ist es wichtig, dass Amazon den Händlern eine erweiterte Hilfemöglichkeit zur Verfügung stellt, stellen sollte und sogar muss. Ohne eine solche wird es ansonsten immer wieder vorkommen, dass Händler sich – zu Recht – fühlen, als seien sie im Regen stehen gelassen worden.

Fazit: Denkt an die Laufzeiten eurer Zertifikate. prüft diese und haltet rechtzeitig Verlängerungen bzw. einen Ersatz vor!

Dieser Beitrag wurde am von unter Amazon, Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

Ein Gedanke zu „Amazon: Wenn der Honig nicht mehr gehandelt werden darf

  1. BJörn H.

    So etwas ähnliches kenne ich auch, Unsre Amazon Account war nun rund 5 Monate gesperrt. Einziger Grund wir sind umgezogen… Der Telefonusupport ist, meiner Meinung nach, nur für das “vertrösten” der Seller da. Kompetzen empfinde ich anders. Ob man da angerufen hat oder nicht, dass Erbgenis war das gleiche… Leider ist man bei Amazon als Händler das letzte… Auf Probleme wird nicht eingegangen und Lesen ist scheibar auch keine Kernkompetnz um da zu arbeiten.

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