Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst bereits seit Jahren Unternehmensberatungen durch einen zertifizierten Beraterstamm an externen Dienstleistern. Unternehmen, die vor einer besonderen Herausforderungen standen, konnten sich per Antragsstellung Zuschüsse sichern. Das Ganze nennt sich “Förderung unternehmerischen Know-hows”. 

Wir Bafa-Berater haben nun die Information bekommen, wie die Bafa auf die Corona-Krise reagiert: 

Die Bafa hat seine Rahmenrichtlinie aufgrund der Corona-Krise mit Wirkung zum 03.04.2020 modifiziert.

Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beraterleistung in Höhe von 100% (max. 4000€). Es handelt sich hierbei also um eine Vollfinanzierung. 

Das ist auch so zu betrachten, sofern der Berater den Unternehmen entgegen kommt und sein Dienstleistungshonorar den Umständen anpasst.

Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. 

Auch neu: Die antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung entlastet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Bafa und dem Berater. Auch müssen Unternehmen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragsstellung führen. Dennoch bleibt das Verfahren gleich: Nach der Beratung lädt der Antragssteller Rechnung und Beraterbericht auf der Bafa-Plattform hoch. Alles weitere wird dann zwischen der Bafa und dem Berater erledigt. 

Anträge auf Förderung einer Beratung können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden. 

Was heißt das für Shopbetreiber und Händler? 

Natürlich sind Shopbetreiber und Händler von der Krise betroffen und sind somit antragsberechtigt. Nicht selten braucht es eine strategische (Neu-) Ausrichtung. Die kann jetzt in Anspruch genommen werden. 

Darin liegt eine große Chance, die sich aktuell der zwei elementaren Fragen stellt:

  • Wie sichere ich mein Unternehmen während der Krise?
  • Wie muss ich mich nach der Krise aufstellen?

Ein Berater steht Unternehmen zur Seite, um neue Geschäftsfelder zu suchen, die Geschäfte umzustellen (auch hier fällt Digitalisierung mit hinein) oder eben auch die Liquidität wiederherzustellen. Dabei ist es natürlich aufgrund der aktuellen Situation nicht notwendig, dass die Unternehmen vor Ort beraten werden. 

Der Beratungsnachweis wird durch den Antragsteller an die Bafa  übermittelt und muss in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Bewilligung der Maßnahme erfolgen. Aber auch da kann eine Fristverlängerung beantragt werden, sofern das nötig, rechtzeitig und begründet ist. 

Während sonst eine Vorfinanzierung externer Beratung nötig war, entlastet hier die Bafa betroffene Unternehmen auf direktem Weg. Das ist als absolut notwendig und richtig zu erachten. 

Der Antrag ist schnell und unbürokratisch gestellt: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Wie lange es tatsächlich braucht, bis zur Bewilligung des Antrages, kann ich noch nicht sagen. Erste Anträge von Seiten einzelner Shopbetreiber sind bereits gestellt (aktueller Stand < 1Woche).

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Von Corona betroffene Unternehmen
  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr der Gründung (Bestandsunternehmen) 
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
  • Unternehmenssitz in Deutschland
  • Entsprechen der EU- Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen

Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen. 

Hier finden Betroffene einen recht guten Überblick von der Bafa selbst: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Aus meiner Sicht ist es jetzt eine gute Gelegenheit für Händler, dort einen Antrag zu stellen. Wir wissen alle noch nicht, wie lange sich die Krise und damit verbundenen Herausforderungen hinzieht wird. 

Politik muss gerade zwischen Auswirkungen auf Gesundheit und Wirtschaft abwägen. Es liegt aktuell noch keine klare Exitstrategie vor. 

Was uns die Krise auf jeden Fall gezeigt hat, dass wohl niemand so richtig vorbereitet ist auf ein solches Szenario. Da gilt es jetzt alles auszuschöpfen und auch teils neu zu denken. 

Denn eins ist klar: Auch wenn Politik noch keinen Exitentscheid hat, so sollten Unternehmer das bereits eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten tun. 

Sobald ein Shopbetreiber und Händler für sich den Bedarf sieht, sollte er sich sofort mit einem Bafa-Berater in Verbindung setzen. Der kann Euch entweder selbst helfen oder einen anderen Berater empfehlen. 

Bei weiteren Fragen, Informationsbedarf gerne einfach eine Mail an: [email protected]

Wer seit dem 03.04.2020 bereits einen Antrag bewilligt bekommen hat, der möge seine Erfahrung gerne in die Kommentare schreiben. Da wird sicherlich noch Bewegung die nächsten Wochen und Monate reinkommen. Das bleibt zu verfolgen.