“Black Friday” – Klage gegen US-Konzern Amazon vor dem Landesgericht Hamburg

„Black Friday“ in Deutschland: Klage gegen US-Handelskonzern Amazon – Der US-Online Handelskonzern Amazon wird in Deutschland wegen Verletzung der geschützten Wortmarke „Black Friday“ auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt. Klägerin und Markeninhaberin ist die Super Union Holdings Ltd., eine internationale Medien- und IP-Holding.

Super Union Holdings Ltd. vs. Amazon

Eine ganze Milliarde Euro Umsatz an nur einem einzigen Tag – die Bedeutung von Sale Eventsin Deutschland ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und wird dies auch weiterhin. Kein Wunder, dass internationale Konzerne hier auch mitmischen möchten: Der US-Handelsriese Amazon benutzt dabei die bereits seit 2013 eingetragene Wortmarke „Black Friday“ ungenehmigt, um eigene Verkaufsveranstaltungen bzw. Rabattaktionen auf verschiedenen Plattformen durchzuführen und zu bewerben. Die beim Landesgericht Hamburg eingereichte Klage der Super Union Holdings Ltd. richtet sich u.a. auf Unterlassung der Markenrechtsverletzung, sowie auf Schadenersatz für die bisherige Nutzung. Im Falle einer Verurteilung drohen bei jeder Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot Ordnungsgelder in Höhe von bis zu EUR 250.000.

Groupon hat verloren

Bereits im letzten Jahr setzte die Markeninhaberin mehrfach ihre Rechte durch und ließ dabei auch Facebook- und Twitter-Seiten von Mitbewerbern bzw. deren Suchmaschinen-Marketing einstellen. Diese Abmahnungen wegen Verletzung der registrierten Wortmarke „Black Friday“ hatten auch für mediale Aufregung gesorgt – was aber unverständlich ist: Wie jede Markeninhaberin setzt sich auch die Super Union Holdings Ltd. gegen Verletzungen ihrer Markenrechte zur Wehr – dies allerdings immer mit Augenmaß. Das ist nicht nur üblich, sondern sogar notwendig, denn wer seine Marke nicht entsprechend durchsetzt, dem drohen Schutzeinbußen oder gar der Verlust der Markenrechte. Zudem ist es wichtig, die Interessen der Händler zu schützen, die Lizenzen für die Verwendung der Marke legal erstanden haben, um ihr Sale Event als „Black Friday“ durchzuführen. Viele davon sind kleine und mittelgroße Händler, aber auch deutsche Medienkonzerne. Auch in diesem Jahr hat sich die Markeninhaberin bereits mehrfach gegen Markenrechtsverletzungen mit Abmahnungen gewehrt, wie jüngst z.B. gegen das US-Rabattportal Groupon.

Hier gibt’ die Lizenz

Anstatt die Marke einfach zu verwenden, kann jeder, der nicht darauf verzichten mag, eine Lizenz erwerben. Die angemeldete Wortmarke „Black Friday“ wurde von der Super Union Holdings Ltd. wie im letzten Jahr exklusiv an die Black Friday GmbH mit dem Sitz in München und Wien lizensiert. Sie ist u.a. Betreiberin der Plattform www.blackfridaysale.de und kann darüber die „Black Friday“- Rabattaktionen der teilnehmenden Händler entsprechend bewerben, sowie Sublizenzen für die rechtskonforme Verwendung der geschützten Wortmarke erteilen. Im Auftrag der Super Union Holdings Ltd.

Presseanfragen & Kontakt:
Greenberg Advisory
Mag. Georg Baldauf
+ 43 650 301 5888

(Quelle: Pressemitteilung)

 

Dieser Beitrag wurde am von in Amazon veröffentlicht. Schlagworte: , .

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

6 Gedanken zu „“Black Friday” – Klage gegen US-Konzern Amazon vor dem Landesgericht Hamburg

  1. manni

    Ich seh das etwas anders Mark. Du schreibst den Beitrag so als hätte hier irgendeine geistige Wertschöpfung stattgefunden, und der Markeninhaber ein Recht seine Marke zu schützen das über dem Schutzrecht liegt. dem ist aus meiner Sicht jedoch nicht so. Wie jeder weiss wird der Gebrauch Black Friday schon seit den 60er Jahren in den USA verwendet. Aus meiner Sicht hat die Markeninhaberin sich angelehnt an diesen Ursprung und versucht dies nun monetär umzusetzen.
    So hatte ich vor einiger Zeit einen Honk der mich wegen “Texas Holdem” dran kriegen wollte.
    Manchmal hoffe ich dass Trickbetrüger von den Gerichten endlich mal schneller abgestraft werden und dass sogar der Versuch strafbar wird.
    Schade ist das arme Händler und aufstrebende Unternehmen zur Kasse gebeten werden und sich mit so einem Dreck beschäftigen müssen.
    Ich prüfte die Markeneintragung TexasHoldem und fand ein gespinst an Markennamen die der Inhaber regestrierte. Ob das nur dazu dient um schwache Händler abzuzocken?
    Für mich hat dein genannter Markeninhaber keinen nennenswerte Leistung erbracht und diese gehört auch nicht geschützt. Einen Namen zu kopieren, jahrelang abzuwarten bis andere Finanzstarke Firmen diesen etablieren und dann Lorbeeren zu ernten, mag in mancher Augen eine Leistung sein, in meinen kommt dies Maden gleich.

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      Der Beitrag ist die 1zu1 Wiedergabe der Pressemeldung. Aber du hast recht, die Forderung sollte eine schnellere Bearbeitung der Streitigkeiten sein. Da bin ich absolut bei dir. So lange es hier keinen Boost geben wird, wird es immer wieder solche ‘kruden’ Anmeldungen geben.

      Antworten
  2. Michael mOZDZAN

    Hallo Mark,

    das ist doch eine Uralte Diskussion.

    Der Markeninhaber sichert sich da Rechte durch Eintragung, aber wo ist der Mehrwert, den der Markeninhaber dort jetzt für den Nutzer generiert?

    Ich finde es für unsere Volkswirtschaft fatal, dass es möglich ist, Allgemeinplätze wie Wortmarken zu Schützen. Das ruft dann Nachahmer auf den Plan, die dann Wortmarken wie ‘Blue Monday’ oder ‘Green tuesday’ registrieren lassen, tausendfach, um zu hoffen, dass jemand das unwissend nutzt um dann abzumahnen. Siehe den Fall ‘E-Klasse’, da hat es geklappt.

    Diese Art von Einschüchterung sorgt dann dafür, dass der kreative Unternehmer, der die Wirtschaft und die Gesellschaft voran bringt, gezwungen wird, sich mit derlei abseitigen Themen zu beschäftigen, anstatt seine Kreativität und positive Energie in die Entwicklung seines Unternehmens zu stecken.

    Am Ende ist es dann so, dass windige Anwälte, Berater sich einen Teil vom Kuchen abschneiden, sei es, direkt durch Abmahnungen oder durch die Abwehr von Abmahnungen. Darum ist mittlerweile in den letzten 10 Jahren eine ganze Industrie entstanden, es gibt Kanzleien, deren einziges Geschäft die Abmahnung ist. Zurück bleiben frustrierte Unternehmer, die vielleicht dann auch aufgeben. Das Geschäft machen dann andere, z.B. die von Dir viel gescholtenen Chinesen, die derlei überflüssiges nicht kennen.

    Antworten
  3. Frank

    Super, so eine voellig unreflektierte Wiedergabe von Pressemeldungen, mit dem Ziel, moeglichst viele Marktteilnehmer einzuschuechtern.
    Auch wenn ich Amazon eher die Kraetze an den Hals wuensche, in diesem Verfahren wuerde ich mir einen deutlichen Sieg Amazons wuenschen.

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      Was soll ich da reflektieren? Amazon wird verlieren. Die Marke ist eingetragen. Daher ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. Spannend wird es doch erst wenn über die ersten Löschungsanträge beschieden wird und Details an die Öffentlichkeit kommen.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert