BND startet offiziellen Online-Shop – mit Überraschungen, Schwächen und rechtlichen Lücken

Der Bundesnachrichtendienst (BND) sorgt derzeit nicht etwa mit einer geheimen Operation für Schlagzeilen, sondern mit einer öffentlichkeitswirksamen und durchaus kuriosen Aktion: Seit dem 24. Juni 2025 betreibt Deutschlands Auslandsgeheimdienst einen offiziellen Merchandise-Shop. Unter dem Slogan „Privat besitzen, was sonst ein Staatsgeheimnis ist“ bietet der neue BND-Shop Produkte wie Socken, Tassen, Thermobecher und T-Shirts an – alle versehen mit dem BND-Logo.

Doch so spannend die Idee auch ist – und so groß die mediale Aufmerksamkeit: Der Shop offenbart bereits nach dem ersten Besuch einige Schwächen, die vor allem rechtlich bedenklich sind. Und ausgerechnet ein Geheimdienst sollte doch wissen, wie wichtig saubere Prozesse sind.


Wer betreibt den Shop wirklich?

Der Shop wird nicht vom BND selbst betrieben, sondern von der Bremer Agentur ANTS & FRIENDS GmbH, einem auf Marken-Merchandise spezialisierten Dienstleister. Der Versand erfolgt über einen Fulfillmentdienstleister: FulfilledByMates GmbH & Co. KG. Damit liegt die gesamte operative Verantwortung – also Bestellung, Lagerhaltung, Versand und Kundenservice – nicht beim Bundesnachrichtendienst, sondern in privater Hand.

Das mag organisatorisch sinnvoll sein, wirft aber Fragen auf: Wer prüft eigentlich die rechtlichen Standards? Und warum gelten im BND-Shop nicht einmal die grundlegenden Anforderungen an Textilkennzeichnung und Verbraucherrechte?


Materialangaben fehlen im Checkout – das LG Berlin lässt grüßen

Wie jüngst das Landgericht Berlin (Urteil vom 26.02.2025, Az. 97 O 23/25) festgestellt hat, müssen bei Kleidung im E-Commerce die wesentlichen Produkteigenschaften – insbesondere die Materialzusammensetzung – direkt in der Bestellübersicht angegeben werden. Eine bloße Verlinkung oder ein Hinweis auf der Produktseite reicht nicht aus.

Im BND-Shop fehlen diese Angaben im Checkout vollständig. Damit ist der Shop potenziell abmahngefährdet – und das ausgerechnet bei Produkten, die staatlich legitimiert sind. Für Händler, die sich an Recht und Gesetz halten müssen, wirkt das wie ein Eigentor auf staatlicher Seite.


Widerrufsfrist: Nur 14 Tage – schade eigentlich

Auch bei der Widerrufsbelehrung zeigt sich: Der Shop bietet nur das gesetzliche Minimum von 14 Tagen. Kein verlängertes Rückgaberecht, kein Zeichen von Kulanz oder Serviceorientierung. Das ist für ein staatliches Angebot enttäuschend, zumal der Shop auch auf junge Zielgruppen zielt, die Online-Shopping als selbstverständlich ansehen und oft großzügigere Bedingungen gewohnt sind.



Der Shop selbst: Nüchtern wie ein Vermerk im Lagebericht

Optisch ist der Shop funktional, aber nüchtern bis spröde. Wer einen modernen, emotionalen Markenauftritt erwartet, wird enttäuscht. Die Gestaltung erinnert eher an eine Behördenwebsite als an ein Fanartikelportal. Immerhin: Die Produkte sind schlicht, aber hochwertig dargestellt – ohne viel Schnickschnack.


Was ist gut?

  • Klares Sortiment: Rund 20 Artikel, vom Hoodie bis zum Kugelschreiber, alles im BND-Look.
  • Originelle Idee: Ein Fanartikel-Shop für einen Geheimdienst ist eine PR-Sensation.
  • Zielgruppenansprache: Junge Menschen sollen durch den Shop auf den BND aufmerksam werden – auch als potenzielle Arbeitgeber.

Was ist schlecht?

  • Keine Materialangaben im Checkout (abmahnfähig)
  • Nur 14 Tage Widerrufsfrist
  • Nüchterne Shopgestaltung
  • Kein Hinweis auf Nachhaltigkeit, Herkunft der Textilien oder faire Produktion

Eine gelungene Idee – mit schlampiger Umsetzung

Die Idee ist großartig: Ein Fanartikel-Shop für eine der geheimsten Behörden des Landes. Doch die rechtliche Umsetzung ist enttäuschend. Der Staat sollte Vorbild sein – gerade, wenn es um Onlinehandel, Verbraucherschutz und Transparenz geht.

Wer auf www.bnd.shop einkauft, findet eine originelle Auswahl und eine professionelle Logistikstruktur. Aber auch rechtliche Grauzonen, fehlende Informationen und eine Servicekultur, die noch ausbaufähig ist.


Fazit für Händler

Für Händler ist dieser Shop ein spannender, aber auch ernüchternder Benchmark. Wer täglich mit DSGVO, Textilkennzeichnungsverordnung, Fernabsatzrecht und Informationspflichten kämpft, reibt sich beim BND-Shop verwundert die Augen. Die Erwartung an einen Shop mit staatlichem Rückenwind wäre eigentlich eine rechtliche Vorbildfunktion – geliefert wurde ein schlanker PR-Stunt mit Schwächen.

Wenn also selbst der BND nicht erkennt, dass fehlende Materialangaben im Checkout rechtlich problematisch sind, wie sollen dann kleine und mittlere Händler die Gesetzeslage korrekt umsetzen?

Vielleicht sollte man den nächsten T-Shirt-Druck einfach von einem Rechtsanwalt begleiten lassen – und nicht vom Geheimdienst.


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