Online hat die Marktüberwachung 3,5 Millionen Produkte sperren lassen, weitere 600.000 Artikel sind mit Vertriebsverboten belegt worden. Damit leistet die Behörde nicht nur einen Beitrag zum fairen Handel, sondern sorgt auch für einen Schutz der Verbraucher. Gemeinsam mit dem Zoll überwacht die Bundesnetzagentur auch die deutschen Grenzen. Vom Zoll sind 2019 13.000 verdächtige Warensendungen gemeldet worden. Diese geringe Anzahl zeigt deutlich, dass unsere Grenzen noch durchlässig sind wie ein Schweizer Käse. Tatsächlich erreicht den deutschen Verbraucher immer noch eine große Anzahl unsicherer Produkte und es gelangen Milliarden an Sendungen ungeprüft in den deutschen und europäischen Wirtschaftsraum.
Marktüberwachung leistet Beitrag zum Verbraucherschutz
Im Jahr 2019 hat die Bundesnetzagentur 4,5 Millionen unsichere Produkte gesperrt. In der Online-Marktüberwachung hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von rund 3,5 Millionen Produkten verboten. Das waren z. B. auch Geräte, die Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. Sie dürfen in der EU nicht vertrieben werden.
Weitere rund 600.000 Produkte hat die Behörde 2019 mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen bei Wirtschaftsakteuren in Deutschland belegt. Außerdem wurde die Einfuhr von knapp 400.000 nicht konformen Produkten nach Deutschland untersagt.
Internethandel: Minispion-Detektoren, Bluetooth-Lautsprecher und Störsender
Auch 2019 richteten sich die Ermittlungen der Bundesnetzagentur wieder auf einzelne Onlinehändler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. So konnten Anbieter von sogenannten Minispion-Detektoren – auch Wanzenfinder genannt – ermittelt werden. Die in millionenfacher Stückzahl angebotenen Geräte fielen vor allem durch formale Mängel, wie einer fehlenden CE-Kennzeichnung oder einer fehlenden deutschen Bedienungsanleitung, auf. Geräte, die das CE-Kennzeichnen nicht tragen, sind nicht für den europäischen Markt vorgesehen und können ein Risiko für den Verbraucher darstellen.
Unter den insgesamt 3,5 Millionen nicht konformen Geräten befanden sich unter anderem mehr als 600.000 Bluetooth-Lautsprecher sowie fast 500.000 Störsender, deren Be- und Vertrieb in Europa nicht zulässig ist, weil durch den Einsatz Kommunikationsdienste (z. B. Mobilfunk oder GPS-Navigationsdienste) gestört und Notrufe verhindert werden können. Solche Geräte werden häufig illegal bei der Durchführung von Straftaten eingesetzt.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten. Daher arbeitet die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll zusammen.
Der Zoll hat 2019 insgesamt 13.000 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In mehr als 90 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt. Insgesamt waren rund 400.000 Produkte betroffen.
Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2019 auf über 5.400. Die Behörde hat insgesamt 59 Vertriebsverbote und 721 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 600.000 Produkte betroffen.
Dank’ dem Zoll und der MÜB hängt meine Ware, die ordnungsgemäß zertifiziert ist und seit Jahren so importiert wird, seit Juni in Hamburg. Die Ignoranz des Personals ist himmelschreiend. Man ist zum Deppen degradiert. Der Anwalt ist ebenso erschüttert aufgrund dieser Ignoranz, Folge: Umsatzentgang im 5 stelligen Bereich, Verlust von kommunalen Kunden, Lagergebühren und Anwaltskosten schon über 10.000 bis dato, noch 6.000 und der EK hat sich verdoppelt (muss man halt reinrechnen, sagt der kleine Fritzi, und überhaupt soll man nicht so gierig sein).
Ich bin aber froh, dass ich weniger verkaufen kann, so habe ich weniger Stress und muss mich nicht um meine Zukunft als Online Händler kümmern (das macht wohl jetzt Amazon für mich, also, das Verkaufen), weil: die gibt es nämlich nicht dank’ dieser tollen Gesetzeshüter und der überbordenden Bürokratie, wie. zb. im Recycling.