Urteil: Seller müssen im Checkout Stoffangaben anzeigen
Das LG Rostock hat entschieden: Stoffangaben müssen in der Bestellübersicht sichtbar sein. Händler riskieren Abmahnungen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen. Besonders gefährlich wird es für Händler mit Unterlassungserklärungen.
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