Vergangenen Freitag, am 3. April, hat die EU-Kommission eine umfangreiche Befreiung beim Import von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen beschlossen. Zunächst werden für ein halbes Jahr sämtliche Importe von der Einfuhrumsatzsteuer sowie von Zöllen befreit. Damit möchte die Kommission erreichen, dass sich die Produkte im Endabgabepreis bei den Bedarfstellen vergünstigen bzw. nicht verteuern.

Werden die Produkte jetzt günstiger?

Ob sich eine Preisreduktion bei den Abgabepreisen zeigt, bleibt abzuwarten. Es gibt eine Menge Gründe die dagegensprechen, denn ihr als Händler habt teilweise einen recht deutlichen Anstieg eurer eigenen Prozess- und Logistikkosten. Des Weiteren ist nicht damit zu rechnen, dass sich die EK-Preise insgesamt reduzieren. Im Idealfall wird es wahrscheinlich durch diese – absolut gute – Maßnahme nicht zu einer deutlichen Preissteigerung kommen.

Seid ihr betroffen?

Wenn ihr Nutznießer dieser Regelung seid, dann wird es für euch ein Wichtiges sein, dass ihr dokumentieren könnt, warum ihr Preisreduktionen nicht im Abgabepreis abbilden könnt. Stellt euch auf behördliche Nachfragen ein und baut vor. Dokumentiert euren Kostenanstieg!

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Die Pressemitteilung der EU-Komission

Als Beitrag im Kampf gegen das Coronavirus hat die Kommission heute (Freitag) beschlossen, den Anträgen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs auf eine vorübergehende Befreiung der Einfuhr von Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern von Zöllen und Mehrwertsteuer stattzugeben. Dadurch wird die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert. Die Maßnahme betrifft Masken und Schutzausrüstung sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Sie gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten, kann jedoch noch weiter verlängert werden.

03/04/2020

Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach in einer Videobotschaft über die heutige Entscheidung. Zum VideoDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte:„In dieser Notlage ist es von entscheidender Bedeutung, dass medizinische Ausrüstung und Geräte rasch dorthin gelangen, wo sie gebraucht werden. Indem die Europäische Kommission Einfuhren dieser Gegenstände von außerhalb der Union von Zöllen und der Mehrwertsteuer befreit, trägt sie dazu bei, diese Produkte leichter verfügbar zu machen. Ich möchte dem medizinischen Personal in ganz Europa erneut meinen tiefen Respekt und Dank aussprechen. Die heutige Maßnahme sollte diesen Menschen helfen, die Ausrüstung zu erhalten, die sie benötigen, um sich selbst zu schützen und weiter Menschenleben zu retten.“

Am 20. März 2020 hatte die Kommission alle Mitgliedstaaten sowie das Vereinigte Königreich aufgefordert, eine Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung von aus Drittländern importierten Schutzausrüstungen und anderen medizinischen Geräten zu beantragen. Alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich haben dies getan. Die Kommission hat die Anträge aller Mitgliedstaaten rasch genehmigt. Der heute gefasste Beschluss gilt für alle Einfuhren rückwirkend ab dem 30. Januar.

Hintergrund

Das geltende EU-Recht enthält Instrumente für Ausnahmesituationen, die es ermöglichen, den Opfern von Katastrophen zu helfen; diese können in der beispiellosen, durch das Coronavirus ausgelösten Gesundheitskrise eingesetzt werden.

Das Zollrecht der EU ( Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates ) sieht die Möglichkeit der zollfreien Einfuhr von Waren vor, die „für Katastrophenopfer bestimmt sind“. Sie kann von staatlichen Organisationen oder anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss der Kommission, den sie auf Antrag der betroffenen Mitgliedstaaten fasst.

Entsprechende Bestimmungen für die Befreiung der Einfuhr bestimmter Gegenstände von der Mehrwertsteuer finden sich auch im Mehrwertsteuerrecht der EU ( Richtlinie 2009/132/EG des Rates ).

Weitere Informationen:

Die vollständige Pressemitteilung

Beschluss der Kommission über die Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs im Jahr 2020 benötigt werden, von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer

Leitlinien zu zollrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••

Fazit

Ein wichtiger und richtiger Beschluss den die Kommission hier getroffen hat. Er wird vielleicht nicht die Preise drastisch senken, jedoch werden hierdurch möglicherweise Preissteigerungen aufgefangen. Wichtig ist aber auch: Bitte achtet beim Import relevanter Produkte auf die Echtheit der Zertifikate. Schützt euch selbst vor Schadenersatzforderung und strafrechtlichen Ermittlungen gegen euch. Das sind Risiken, die den wenigsten ›Goldgräbern‹ scheinbar bewusst sind!