Nach Jahren der Unsicherheit und des Rechtsstreits scheint die Sache nun ein Ende zu finden. Ja, es sieht so aus,. und der Gewinner ist nicht der Markenrechtsinhaber. Das Landgericht Berlin hat die Wortmarke, in einem noch nicht rechtskräftigem Urteil, für verfallen erklärt.

Zusammenfassung

Bei dem vorherigen Verfahren vor dem Bundespatentgericht ging es nur um die Frage der Unterscheidungsfähigkeit des Begriffs ›Black Friday‹ zum Zeitpunkt der Anmeldung im Jahr 2013.

Die reine Eintragungsfähigkeit sagt jedoch nichts über die spätere Nutzung einer Marke aus. Nur weil eine Marke existiert, ist nicht jede Verwendung des geschützten Begriffs eine markenbezogene Benutzung. Das Landgericht Berlin hat unsere Rechtsauffassung nun bestätigt und die Wortmarke hinsichtlich der noch verbleibenden Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt.

Nach Auffassung des Gerichts ist das Zeichen ›Black Friday‹ von der Black Friday GmbH und den Lizenznehmern zwar benutzt worden, doch geschah dies nicht markenmäßig, sondern nur beschreibend, sprich, als Hinweis auf eine Rabattaktion.

»Wir hatten nach der letzten Verhandlung beim Bundespatentgericht sofort eine Verfallsklage gegen die Marke beim Landgericht Berlin eingereicht. Dieser Klage wurde nun stattgegeben und die Marke Black Friday wurde für alle verbleibenden Waren und Dienstleistungen (noch nicht rechtskräftig) für verfallen erklärt «, so der Kläger und  Betreiber von blackfriday.de Simon Gall gegenüber Wortfilter.

Erleichterung bei Händlern

Das Urteil sorgt erstmal für Erleichterung und Rechtssicherheit im Handel. Bisher gab es nur zwei Wege, den Begriff ›Black Friday‹ zu nutzen: Entweder eine Lizenzvereinbarung mit dem Markeninhaber treffen oder das Risiko einer Abmahnung eingehen. Beide Lösungen waren teuer, denn der Markeninhaber hat abgemahnt.

Nun ist, sofern es nicht in eine weitere Runde geht, Rechtssicherheit bei der Verwendung des Begriffs hergestellt und ihr könnt fleißig damit werben.