In Deutschland fallen drei Bereiche unter die sogenannte „Extended Producer Responsibility“ (EPR). Neben Verpackungen und Elektrogeräten betrifft dieses Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung auch Batterien. Zuständigkeiten und Pflichten für Inverkehrbringer der verschiedenen Kategorien werden jeweils in entsprechenden Gesetzen geregelt. So gibt das Verpackungsgesetz (VerpackG) die Maßgaben für Verpackungen vor, für Elektrogeräte ist es das Elektrogesetz (ElektroG) und für Batterien das Batteriegesetz (BattG). Als Inverkehrbringer von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien musst du also besonderen Pflichten nachkommen, um sicherzustellen, dass die Entsorgung der betreffenden Produkte und Produktbestandteile am Ende ihrer´s Lebenszyklus‘ umweltschonend und reibungslos ablaufen kann. Wir schauen uns an, welche Pflichten du im Onlinehandel konkret hast, wenn du Produkte mit Batterien vertreibst und was sich seit Januar 2023 geändert hat.

 

Noch mal von vorn: Das deutsche Batteriegesetz

Das deutsche Batteriegesetz setzt die europäische Batterierichtlinie in deutsches Recht um. Konkret regelt das BattG das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. In Kraft trat das Gesetz bereits im Jahr 2009 und wurde 2021 überarbeitet. Seit Januar 2023 haben Marktplätze eine Kontrollpflicht und müssen kontrollieren, ob ihre Händler die Pflichten des BattG erfüllen. Das BattG gilt sowohl für nicht-wiederaufladbare Batterien (Primärbatterien) als auch für alle wiederaufladbaren Batterien (Sekundärbatterien bzw. Akkus). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Batterien in Geräten verbaut sind oder nicht.

Das BattG unterscheidet:

  • Gerätebatterien: Sind verschlossen und können in der Hand getragen werden
  • Industriebatterien: Werden nur für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke genutzt
  • Fahrzeugbatterien: Werden für die Beleuchtung oder Zündung von Fahrzeugen genutzt

 

Wann muss ich die Pflichten aus dem BattG erfüllen?

Von den Regelungen des Batteriegesetzes bist du betroffen, wenn du als sogenannter „Hersteller“ agierst. Aber aufgepasst! Der Herstellerbegriff umfasst deutlich mehr als nur den tatsächlichen Produzenten der Batterien. Hersteller sind laut BattG nämlich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig und erstmalig Batterien oder Akkumulatoren in Deutschland in den Umlauf bringen. Wenn du Batterien oder Akkus verkaufst, die bereits vom Hersteller ordnungsgemäß in Deutschland registriert wurden, giltst du als Vertreiber. Wenn du allerdings aus dem Ausland importierst oder unregistrierte Batterien verkaufst, giltst du als Hersteller und musst die Pflichten aus dem BattG selbst erfüllen.

Zuständig bist du, wenn du:

  • Batterien herstellst und diese verkaufst /
  • Nicht nachweisen kannst, dass die von dir weiter in Umlauf gebrachten Batterien bereits ordnungsgemäß durch den Produzenten registriert wurden /
  • Batterien aus dem Ausland nach Deutschland importierst /
  • Batterien bzw. Geräte mit Batterien oder Akkus direkt aus dem Ausland nach Deutschland verkaufst (Fernabsatz).

Hersteller von Gerätebatterien sind übrigens dazu verpflichtet, Geräte-Altbatterien unentgeltlich und bundesweit zurückzunehmen. Um das zu gewährleisten, müsst du dich an einem genehmigten Rücknahmesystem beteiligen. Daraufhin übernimmt dann ein Recyclingunternehmen die Verwertung deiner Altbatterien. Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien sind ebenfalls von einer Rücknahmepflicht betroffen und müssen eine unentgeltliche und zumutbare Rücknahmemöglichkeit anbieten.

 

Deine BattG-To-Do’s als Vertreiber

Als Vertreiber von Batterien musst du sicherstellen, dass du nur Batterien von gemeldeten Unternehmen auf den Markt bringst. Diese haben dann bereits alle BattG To Do’s erfüllt. Die Pflichten für Hersteller entfallen also für dich. Als Vertreiber bist du aber dazu verpflichtet, Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Im Versandhandel gilt das Versandlager als Verkaufsstelle. Außerdem hast du auch als Vertreiber eine Nachweispflicht gegenüber deinem Marktplatz. Informiere dich hier am besten direkt bei deinem Marktplatz, wie du dieser nachkommen sollst, da die Prozesse von Marktplatz zu Marktplatz sehr unterschiedlich sind.

 

Schritt für Schritt durch deine BattG-To-Do‘s als Hersteller

  1.  Registriere dich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) als „Hersteller“.
  2. Benenne einen Bevollmächtigten (Nur als ausländischer Händler ohne Sitz in Deutschland).
  3. Beauftrage ein genehmigtes Rücknahmesystem mit der Batterierücknahme.
  4. Hinterlege deiner EPR-Nummer bei deinem Marktplatz. (Die Nummer erhältst du nach erfolgreicher Registrierung bei der EAR).
  5. Kennzeichnungspflicht erfüllen.

 

Das hat sich für Onlinehändler geändert

Im Rahmen der Überarbeitung des BattG im Jahr 2021 wurde eine Kontrollpflichtfür bestimmte Stakeholder beschlossen: Seit 01. Januar 2023 müssen elektronische Marktplätze jetzt kontrollieren, ob ihre Händler ihre EPR-Pflichten erfüllen. Seit Juli 2021 gilt diese Kontrollpflicht bereits für Verpackungen und seit diesem Jahr ebenfalls für Elektrogeräte (alles zu den Pflichten für Elektrogeräte liest du hier). Marktplätze kontrollieren die Pflichterfüllung über die Hinterlegung eines Nachweises bzw. die EPR-Nummer. Egal, ob du Batterien, Elektrogeräte oder Verpackungen in Verkehr bringst, nach erfolgreicher Pflichterfüllung bekommst du an allen drei Anlaufstellen eine persönliche Nummer zugeteilt. Dies ist deine EPR-Nummer. Mit dieser Nummer kannst du deinem Marktplatz nachweisen, dass du alle deine Pflichten erfüllst. Ohne diesen Nachweis können Sanktionen wie Abmahnungen und Account-Sperrungen auf dich zukommen.

 

Fazit

Das BattG schließt, ähnlich wie auch das Verpackungsgesetz, und das Elektrogesetz zunehmend etwaige Schlupflöcher und verschärft Vorgaben und Kontrollmechanismen. Das Ziel: Klimaschutz durch Recycling und die Kreislaufführung wertvoller Ressourcen.

 

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Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.