Vertragsstrafen sind fies, weil sie eine Unmenge an Gefahren in sich bergen, welche die meisten Händler übersehen. Und kaum ein Anwalt warnt euch vor diesen Risiken.
Die meisten von euch kennen das ja: Ihr erhaltet eine Abmahnung dann nehmt ihr euch einen Anwalt, dieser verhandelt ein wenig und zum Schluss gebt ihr eine Unterlassungserklärung ab. In dieser ist, zum Ausschluss der Wiederholungsgefahr, eine Geldbuße vereinbart. Diese ist entweder starr und liegt meist bei 5001 € oder sie ist flexibel (Hamburger Brauch) und wird im Falle eines Verstoßes durch das Gericht festgelegt.
Die Gemeinheit beginnt nun damit, dass, sobald ihr die Unterlassungserklärung unterschrieben habt und diese dem Gegner zugegangen ist, alle Verstöße augenblicklich abgestellt sein müssen. Ist das nicht der Fall, habt ihr eine Vertragsstrafe an der Backe. Und genau da ist auch der Knackpunkt!
Wer schlampig ist, der zahlt
Achtet penibel darauf, dass auch wirklich bei all euren Angeboten und allen Präsenzen die Wettbewerbsverstöße beseitigt sind. Es gibt hier keine sogenannte “Aufbrauchfrist”. Ist noch irgend ein Verstoß da, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Aus meiner eigenen Abmahnpraxis gebe ich euch jetzt ein paar Tipps, wie ich vorgegangen bin, um Verstöße des Gegners zu finden:
1. Da ich ja meistens eBay-Angebote abgemahnt habe, habe ich zunächst auch diese überprüft. Wenn Wettbewerber mehrere 10.000 Artikel online hatten, war die Chance hoch einen weiteren Verstoß zu finden.
2. Die meisten meiner Wettbewerber haben oft auch nur ihre Angebote bei eBay bearbeitet und haben völlig vergessen, dass die gleichen Verstöße gleichzeitig auch auf anderen Plattformen vorhanden waren. Zum Beispiel bei Amazon oder auf anderen Marktplätzen.
3. Viele meiner “Gegner” hatten im Laufe der Zeit ihre Shops erneuert. Jedoch waren ihre alten Onlineshops noch immer erreichbar. Zack! Schon war auch hier eine Vertragsstrafe fällig.
4. Natürlich habe ich auch Testkäufe durchgeführt. Und siehe da, auch hier haben viele Händler schlicht vergessen, ihre Rechtstexte neu zu justieren. Widerrufsbelehrungen auf Rechnungen, falsche Werbeaussagen auf Lieferpapieren oder Paketbeilagen und schon hatte ich den Wettbewerber wieder an den Hammelbeinen.
5. Hatte ein Wettbewerber meine Bilder benutzt, vergaß er anschließend, diese im Google-Cache zu löschen. Auch das war dann sehr dumm für ihn.
Unterschätzt NIE das Risiko
Ich hatte einen kleinen Händler, der es doch tatsächlich geschafft hat, über knapp 5 Jahre Vertragsstrafen an mich abzustottern. War er mit einer fertig, kam dann direkt die Nächste. Ich habe nahezu alle Einnahmen aus den Vertragsstrafen an ein Kinderheim gespendet. Dieses konnte sich zum Schluss einen komplett neuen Computerraum für die Kinder durch diese Spenden einrichten.
Eine Möglichkeit die Vertragsstrafe zu umgehen
Wenn Ihr vor solch einem Szenario schiss habt, gibt es auch die Möglichkeit die Vertragsstrafen zu umgehen. Ihr gebt dann einfach keine Unterlassungserklärung ab, sondern lasst es auf eine einstweilige Verfügung ankommen. Danach lasst ihr über euren Anwalt eine Abschlusserklärung abgeben. Ab diesem Zeitpunkt sollten dann alle Verstöße abgestellt sein. Ist das nicht der Fall, dann tut es nicht so weh, denn das Vorgehen ist ein anderes. Euer Gegner muss dann ein Ordnungsgeldverfahren anstreben. Die Höhe des Betrages wird dann vom Gericht festgelegt und die Kohle geht an den Vater Staat. Ein solches Vorgehen hat den Charme, dass viele Wettbewerber sich nicht allzu sehr um weitere Verstöße kümmern. Das Geld geht ja nicht in deren Tasche. Das ist also ein bisschen wie das Spiel mit dem Feuer. Es kann gut gehen, muss aber nicht.