Amazon hat kürzlich die Übertragung von Hänlderkonten auf andere Personen bzw. Unternehmen sehr vereinfacht. Auch auf eBay ist eine solche Übertragung möglich. Jedoch bergen sich hierin auch wettbewerbsrechtliche Stolpersteine, die ihr beachten solltet. Ansonsten tappt ihr in die Abmahnfalle!

Die Bewertungen können euch auf die Füße fallen

Gerichte können es als irreführend ansehen, wenn ›Alt-Bewertungen‹ des vorherigen Account-Inhabers nun auch beim ›Neuen‹ dargestellt werden. Es sind ja zwei unterschiedliche Unternehmen und die Leistungen des einen haben nichts mit denen des anderen am Hut. Kurz: Es kann Irreführung sein.

Was nicht an den Haaren herbeigezogen ist oder wäre, wird in Kürze ein Urteil des OLG Hamm zeigen, wie Rechtsanwalt Malte Mörger in der Wortfilter Facebookgruppe postete. Im Ergebnis hat also jeder der einen Account auf sich oder seine Company übertragen lässt ein Bein in der Abmahnfalle.

Risikobewertung

Natürlich können sich immer mal wieder Wettbewerber verirren und das abmahnen. Allerdings wird das im Amazon-Kontext eher unwahrscheinlich sein, da der Wettbewerber i. d. R. selbst angreifbar sein wird. Gefährlicher wird es dann aber bei den ehrenwerten Mitgliedern der Abmahnmafia, also den Abmahnvereinen und -verbänden à la IDO. Da kann es schon brenzliger werden.

Wie hoch nun die Kosten sind, hängt vom Streiwert ab. Dieser dürfte nicht allzu hoch sein, sodass kalkulatorisch sicher 1.400 € an Kosten gerechnet werden können. Der Spaß mal zwei (fremde und eigene Kosten) macht dann großzügig betrachtet 2.800 € Kosten. Soweit das Risiko.

Wie könnt ihr das Risiko umschiffen?

Sowohl Amazon als auch eBay lassen das Kommentieren von Bewertungen zu. Und genau das ist dann auch der Lösungsansatz. Ihr solltet also alle Altbewertungen deutlich auch dem Alt-Account-Inhaber zuschreiben, damit der gewöhnliche Nutzer erkennt, dass die Bewertung nicht unter eurer Ägide erhalten worden ist. That‘s it!

So einfach sich die Lösung auch anhört, sie fühlt sich nach viel Arbeit an. Jedenfalls dann, wenn es um zig zehntausend Bewertungen geht. Jain. Müsst ihr als ›Ein-Mann-Show‹ den Spaß bewerkstelligen, ist das doof. Aber es gibt auch hierfür einen Lösungsansatz. Er ist zwar nicht kostenlos, aber günstiger, als wenn ihr oder eure Mitarbeiter das übernehmen. Nutzt einen VA (= Virtual Assistenten). Bei beiden Marktplätzen lassen sich hierfür eingeschränkte Zugänge einrichten. Ein VA kostet mitunter gerade einmal 2.50 € (!) die Stunde. Damit ist dann die Arbeit schon ganz anders zu bewerten.

Fazit

Das Damoklesschwert der Abmahnung schwebt über jede Kontenübertragung. Ob ihr nun proaktiv die Bewertungsherausforderung löst oder abwartet, bis eine Abmahnung ins Haus flattert, obliegt eurer eigenen Risikoabschätzung.