Der Rat der Europäischen Union hat verabschiedet, dass sich die Regeln für das Ausüben eines Widerrufs für Verbraucher ändern sollen. Der Kerngedanke ist, dass es für Verbraucher genau so einfach sein soll einen Vertrag zu widerrufen wie ihn zu schließen. Deshalb soll es einen Widerrufs-Button geben.

Das beschließt der Rat

“Durch eine Schaltfläche für den Widerruf oder eine ähnliche Funktion werden die Verbraucher stärker für ihr Recht auf Widerruf und die Möglichkeiten des Rücktritts von einem Vertrag sensibilisiert. Bei Fernabsatzverträgen ist es generell wichtig, dass es nicht aufwändiger ist, von dem Vertrag zurückzutreten, als ihn zu schließen. Um den Verbraucherschutz weiter zu stärken, wird im Kompromisstext vorgeschlagen, die Anwendung der Schaltfläche für den Widerruf nicht nur auf Finanzdienstleistungen zu beschränken. Stattdessen sollen die einschlägigen Bestimmungen in dem allgemeinen Kapitel der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher aufgenommen und damit ein horizontaler Anwendungsbereich für im Fernabsatz geschlossene Verträge geschaffen werden. Darüber hinaus werden im Kompromisstext einige technische Änderungen an der Gestaltung der Schaltfläche für den Widerruf vorgeschlagen, damit die Nutzung einfacher und den Verbrauchern die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtert wird”, so ist es hier im Dossier des Rats der Europäischen Union zu lesen.

Der Vorschlag trifft nicht die Praxis

Bisher ist es für jeden Verbraucher ohne große Mühe und ohne dass er Formvorschriften einhalten muss möglich, einen Vertrag zu widerrufen. Er kann die Ware zurücksenden, per Mail oder Formular den Widerruf ausüben. Dass das sehr gut funktioniert, zeigen die Erfahrungen und etliche Verbraucherstudien der letzten 10 Jahre und mehr.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) hat hierzu wie folgt Stellung genommen:

“Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kund:innen also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Bestellungen zu widerrufen, wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher:innen das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können“, so Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa

Tatsächlich erschließt sich nicht, warum diese Veränderung aus Verbraucherschutzgründen notwendig sein soll.

Die Gesetzesänderung berücksichtigt viele Szenarien nicht

Die bisher gedachte Gesetzesänderung übersieht viele Dinge, die in der Handelspraxis für Verbraucher und Händler wichtig sind. Keine Berücksichtigung findet z. B. ein Teilwiderruf. Ein Verbraucher bestellt drei Artikel und möchte nur einen zurücksenden. Laut Vorschlag ist ein Teilwiderruf  nicht angedacht.

Verbraucher werden also in Zukunft immer ihre gesamte Bestellung widerrufen müssen. Das wird zu großer Irritation und Unsicherheit bei den Kunden führen.

Ressourcen werden unverhältnismäßig verbraucht

Alleine schon der Gedanke an die technische Umsetzung in Shops und auf den diversen Plattformen sollte darstellen, dass eine Umsetzung dieses Entwurfs fundamentale Änderungen der Shopsysteme oder Plattformen notwendig machen wird.

Man möge sich einmal vorstellen, dass ein Händler auf der Plattform Facebook, WhatsApp oder Kleinanzeigen Produkte anbieten möchte. Alle Plattformen werden nicht ohne massive Änderung in der Lage sein, die gesetzlichen – aber nicht notwendigen – Anforderungen zu erfüllen.

Was ist eure Meinung?