Die EPR (Extended Producer Responsibility) ist gesetzlich festgelegt und kann mit „erweiterte Herstellerverantwortung“ übersetzt werden. Das Prinzip besagt, dass die Inverkehrbringer und Produzenten von Produkten Verantwortung für diese übernehmen müssen. Konkret sind sie für den ganzen Lebenszyklus ihrer Produkte und aller Produktbestandteile verantwortlich, also auch hin bis zur Entsorgung und dem Recycling. Die Erweiterung der Herstellerverantwortung umfasst neben dem Produkt und den Produktbestandteilen auch die Verpackungsmaterialien, die mit dem Produkt in Umlauf gebracht werden. Die EPR ist also ein Sammelbegriff für die Verantwortung, die Inverkehrbringer für ihr Produkt und dessen Bestandteile auch nach Ende des Lebenszyklus haben. Konkret umfasst die EPR: Verpackungen, Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte. Für alle drei Bereiche gelten jeweils eigene Gesetze.

Für wen gilt die EPR?

Als verpflichteter “Hersteller” im Sinne der EPR ist das Unternehmen zu verstehen, dass eine Verpackung, ein Elektrogerät oder eine Batterie erstmalig in Deutschland in Umlauf bringt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Produkte direkt in Deutschland hergestellt und vertrieben oder nach Deutschland importiert werden. Sollten die Produkte samt Produktbestandteilen und Verpackung in Deutschland bei Endverbraucher:innen landen, sind die Unternehmen verpflichtet, die EPR zu erfüllen. Wie bereits erwähnt, gelten für die drei Bereiche jeweils eigene Gesetzgebungen, aus denen sich verschiedene Pflichten ergeben. Die Pflichten musst du  erfüllen, bevor die Produkte inklusive Verpackung in Umlauf kommen. Zu diesen Pflichten zählt immer auch die Beauftragung der Entsorgung bei einem Recyclingunternehmen. Die konkreten Pflichten schauen wir uns in diesem Beitrag an.

Warum das Ganze?

Die Regelungen und Gesetzesvorgaben rund um die EPR haben das Ziel, eine effiziente und funktionierende Kreislaufwirtschaft zu erzeugen. Wertstoffe, die schon einmal genutzt worden sind, sollen wieder verwendet werden. Dieses Prinzip spart jedes Jahr viele Tonnen an Treibhausgasen und Rohstoffen ein und trägt effektiv zum Klima- und Ressourcenschutz bei.

Die EPR und das VerpackG

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die an deutsche Endverbraucher:innen versendet werden. Sie lassen sich unter dem Sammelbegriff „Verkaufsverpackungen“ zusammenfassen. Zu diesen gehören Produkt-, Service- und Versandverpackungen. Alle Händler und Hersteller/Produzenten, die solche Verpackungen zum ersten Mal befüllen und dann versenden, gelten als Erstinverkehrbringer. Ein typisches Beispiel ist hier ein Onlinehändler, der nach dem Erhalt einer Bestellung ein verpacktes Produkt aus seinem Bestand nimmt und es an eine Kund:in sendet. Das hierfür verwendete Polstermaterial, Klebeband und die Versandverpackung liegen in seinem Verantwortungsbereich und müssen von ihm lizenziert werden. Für die Produktverpackung der erworbenen Ware ist üblicherweise der Produzent zuständig. Ausführliche Informationen zum VerpackG gibt’s hier.

Aus dem VerpackG ergeben sich Pflichten, denen du an zwei Stellen nachkommen musst. Relevant sind in diesem Zusammenhang: die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollbehörde für das VerpackG, mit dem dazugehörigen Melderegister LUCID und ein duales System (wie Interseroh+), welches das Recycling organisiert. Bei Interseroh+ ist das schnell und einfach über den Onlineshop Lizenzero möglich.

Folgende drei Pflichten musst du erfüllen:

  • die Registrierung bei der ZSVR über das Register LUCID,
  • die Lizenzierung der Verpackungen bei einem dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero)
  • und die Datenmeldung bei LUCID (Angabe der lizenzierten Verpackungsmengen + Namen des dualen Systems).

Nachdem du diese Schritte durchlaufen hast, erhältst du eine persönliche EPR-Nummer (auch LUCID-Nummer). Diese Nummer bestätigt die Erfüllung deiner Pflichten und kann von dir bei deinem Marktplatz vorgelegt werden. Außerdem erhältst du einen Systembeteiligungsnachweis deines dualen Systems. Elektronische Marktplätze haben seit dem 01. Juli 2022 eine Kontrollpflicht und müssen nachprüfen, ob ihre Händler die Pflichten aus dem VerpackG erfüllt haben.

Die EPR und das ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) gilt für fertige Geräte mit eigenständiger Funktion, genauer elektrische– und elektronische Endgeräte. Es gilt für alle Händler und Produzenten, die entweder Elektro- und Elektronikgeräte unter eigener Marke bzw. Namen herstellen und selbst in Deutschland verkaufen oder solche Unternehmen, die Fremdgeräte unter ihrer eigenen Marke bzw. Namen an die deutsche Endverbraucher:in verkaufen. Unternehmen, die Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Ausland nach Deutschland importieren oder direkt aus dem Ausland an deutsche Endverbraucher:innen schicken, sind genauso an die Vorgaben des ElektroG gebunden. Eine weitere relevante Personengruppe sind in diesem Zusammenhang die Vertreiber. Als solche gelten Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland weiterverkaufen. Hier solltest du überprüfen, ob für diese Geräte die Pflichten bereits im Vorfeld durch den Hersteller erfüllt worden sind oder nicht. Hier gibt’s weitere Infos.

Folgende Pflichten musst du erfüllen:

  • Verpflichtete Händler müssen sich bei der EAR als „Hersteller“ registrieren.
  • Im Anschluss an diese Registrierung musst du eine Garantie bei der EAR hinterlegt.
  • Außerdem musst du ein Recyclingsystem mit der Sammlung und Sortierung der Elektrogeräte beauftragen.
  • Ausländische Händler benötigen eine bevollmächtigte Person mit Sitz in Deutschland, um die Registrierung, Hinterlegung der Garantie und Beauftragung eines Recyclingsystems durchzuführen.

Nachdem diese Schritte durchlaufen sind, erhältst du deine persönliche EPR-Nummer (auch WEEE oder EAR-Nummer). Diese Nummer bestätigt, dass du deine Pflichten erfüllt hast, du kannst sie beispielsweise bei deinem Marktplatz vorgelegen. Elektronische Marktplätze haben auch hier seit dem 01. Januar 2023 eine Kontrollpflicht und müssen nachprüfen, ob ihre Händler die Pflichten erfüllt haben.

Die EPR und das BattG

Das Batteriegesetz (BattG) regelt hier die gesetzlichen Vorgaben. Das BattG und ElektroG sind beide eng miteinander verbunden. In der Verantwortung sind gem. BattG Hersteller, die Batterien (und Akkus) herstellen, importieren oder sie nach Deutschland exportieren. Dies kann auch im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten geschehen, denn in Geräten vorhandene Batterien (und verbaute Akkus) sind ebenfalls vom BattG abgedeckt. Hier findest du weitere Informationen.

Diese Pflichten musst du erfüllen:

  • Wie beim ElektroG musst du dich auch hier bei der EAR registrieren.
  • Um die Rücknahme der Batterien zu gewährleisten, musst du ein Rücknahmesystem beauftragen.
  • Kennzeichnung der Batterien.
  • Ausländische Hersteller ohne Sitz in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, eine bevollmächtigte Person zu ernennen.

Genau wie bei Elektrogeräten erhältst du auch hier im Anschluss eine persönliche EPR-Nummer als Nachweis über die Erfüllung deiner Pflichten. Marktplätze haben auch bei Batterien seit dem 01. Januar 2023 eine Kontrollpflicht, weshalb du auch diese Nummer in deinem Seller-Account hinterlegen musst.

Lizenzero ermöglicht die unkomplizierte Abwicklung deiner Verpackungslizenzierung und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Verpackungsgesetz. Als Partner zahlreicher Marktplätze wissen wir, wo der Schuh auch bei spezifischen Fragen drückt, und können umfassend supporten.

Mehr zu Onlinehandel, VerpackG und Kreislaufwirtschaft erfährst du im Lizenzero-Blog und in unserem Support-Center.