Viele Onlinehändler nutzten den Versender DPD, um ihre Amazon-Sendungen zu verschicken. DPD ist für den Primeversand (PbS) von Amazon vorgeschrieben. Aber auch Händler, die ohne Amazon-Bindung mit DPD versenden, beklagen seit Jahren Ungenauigkeiten in der Rechnungslegung. Kritisiert werden falsche Paketmaße und zu hohe Gewichte.

Viele Händler beschweren sich über DPD

Konkret beschwert sich ein Händler in der Wortfilter Facebook-Gruppe, dass DPD ihm seine Sendung nachberechnet hat. Das Paket hatte ein Gewicht von 412g und die Maße 25x16x11cm. Entsprechend ist der richtige zu entrichtende Betrag 5,77 €. Der Versanddienstleister berechnete jedoch 13,58 € für diese Sendung.

Und das ist nicht die einzige Beschwerde über die Nachberechnungspraxis des Unternehmens:

»Ich hab ganz selten den Fall, dass ich eine Rechnung NICHT beanstanden muss. Ich liste jede einzelne Position in der Reklamation auf, verlange jeweils Nachweise (wenn wegen ›Nicht lesbar‹ usw. nachberechnet wurde) und moniere auch nachweisbar falsche Paketgewichte. (Auch hier unbedingt einen Nachweis verlangen!)

Und bis dato habe ich jede einzelne Reklamation gutgeschrieben bekommen.

Besonders lustig sind zu schwer berechnete Pakete – ich habe mehrfach die Antwort bekommen, die Systeme wären TÜV-zertifiziert und deswegen stimmen die berechneten Gewichte. Da hilft nur hartnäckiges Nachfragen, wie ein TÜV-zertifiziertes System ein Paketgewicht von 5kg ermitteln kann, wenn die Ware nur 500 Gramm hat. […]«

Ein anderer Händler merkt an:

»Das ist normal. Ich reklamiere immer. Wobei ich das Gefühl habe, dass es mittlerweile deutlich besser geworden ist mit den Abweichungen.«

Was können die Ursachen sein?

Bereits in der Vergangenheit wurde die Nachberechnungspraxis von DPD thematisiert. Einige Händler, welche sich einmal ein Paketzentrum angeschaut haben, bemerkten, dass es häufig Störungen der Scan-Duschen und Waagen gebe. Ursächlich hierfür seien z. B. gequetschte Sendungen oder aber Pakete, die übereinandergestapelt über die Waage laufen.

Diese Störquellen kennt DPD und es scheint Unternehmenspraxis zu sein hier erst einmal die Händler mit Nachbelastungen konfrontieren zu wollen. Das ist nicht nur eine unsaubere Praxis, sondern wahrscheinlich sogar auch ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Unerheblich dürfte dabei das Argument des Unternehmens sein, dass seine Waagen bzw. Scanner TÜV-zertifiziert seien. Wenn eine Wäge- oder Scaneinrichtung falsch bedient wird, dann liefert sie trotz Zertifizierung falsche Ergebnisse. Vor Manipulation und/oder Fehlbedienung scheint das System jedenfalls nicht geschützt zu sein.

Was können und sollten Händler unternehmen?

Es hat sich als erfolgreich herausgestellt, wenn die betroffenen Online Seller beharrlich die Rechnungen reklamieren. Jedem Händler ist es ja möglich, die tatsächlichen Gewichte und Abmaße der jeweiligen Sendungen zu übermitteln.

Allerdings ist das ein kostspieliger Aufwand, den DPD bisher nicht ersetzt. Daher sollten sich die Händler dringend mit einem Rechtsanwalt zusammensetzen und die Möglichkeit des Schadenersatzes diskutieren.