Auf eBay.de sind weiterhin über 11 Millionen veraltete Verlinkungen auf die frühere OS-Plattform zu finden – das ist ein Abmahnrisiko pur für alle betroffenen Händler.

Trotz der Abschaltung der EU-weiten Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) und der damit verbundenen Änderung der Informationspflichten tauchen in Angeboten, Shop-Rechtstexten und AGB auf eBay noch immer Millionen alter Verweise auf diese nicht mehr existierende Seite auf. Eine Auswertung aktueller Daten ergab, dass mehr als 11 Millionen Links zur früheren OS-Plattform auf eBay zeigen.

Fasse den Artikel im Bullet-Stil zusammen.

Hintergrund zur OS-Plattform

Die OS-Plattform war über Jahre hinweg ein zentrales Element der Verbraucherrechtsinfos im E-Commerce. Onlinehändler waren verpflichtet, einen gut sichtbaren Link auf diese Plattform in ihre Rechtstexte und Shopseiten aufzunehmen. Mit der Abschaltung der OS-Plattform haben sich diese Pflichtangaben geändert. Die EU-Kommission hat die Plattform zwar weiter bestehen lassen, die praktische Bedeutung und die Pflichtverwendung aber deutlich reduziert. Ein ausführlicher Hintergrund dazu findet sich in diesem Ratgeber: wortfilter.de/ratgeber-abschaltung-der-os-plattform/ .


OS Plattform Abmahnung
Quelle: https://www.ebay.de/itm/225302954314

Abmahnungen bereits in der Vergangenheit

Fehlerhafte oder veraltete Pflichtangaben sind seit langem ein häufiger Anlass für Abmahnungen. Auch im Zusammenhang mit der OS-Plattform kam es bereits zu Abmahnungen, etwa weil Händler weiterhin alte Links eingebunden hatten, obwohl diese nicht mehr erforderlich sind.
Ein Link zu einer nicht mehr relevanten Informationsseite ist genauso angreifbar wie ein fehlender oder falsch formulierter Pflichttext.

Warum das Risiko groß ist

Das Problem ist auf deshalb verbreitet, weil viele Händler:

  • Rechtstexte aus alten Vorlagen übernehmen,
  • Angebotsvorlagen über Jahre nicht aktualisieren,
  • oder automatisierte Wiedereinstellungen nutzen, die alte Inhalte ungeprüft fortschreiben.

In vielen Fällen wurde der Link auf die frühere OS-Plattform in Standard-Textelemente eingebaut und seither nicht angepasst. Durch die enorme Angebotsmenge bei eBay multipliziert sich diese Altlast – entsprechend viele veraltete Verlinkungen bleiben im Marktplatzsystem bestehen.


OS-Plattform Abmahnrisiko eBay
Quelle: Google | Stand: 22.02.2026

Abmahnrisiko vermeidbar durch Sorgfalt & Intelligenz

Man muss es leider so deutlich sagen: Manche Händler sind im Grunde zu blöd, ein Loch in den Schnee zu pinkeln. Da werden jedes Jahr zig Euro für Rechtstexte, Kanzleipakete und AGB-Abos ausgegeben – aber einfache Änderungen bekommen sie nicht umgesetzt.

Der OS-Link steht seit Monaten unnötig im Angebot? Egal. Vorlagen sind veraltet? Läuft schon. Automatische Wiedereinstellungen übernehmen alten Mist? Wird schon keiner merken. Und wenn dann eine Abmahnung kommt, wird laut geweint.

Dabei ist das Problem hausgemacht. Wer es nicht schafft, regelmäßig seine Rechtstexte zu aktualisieren, Vorlagen zu prüfen, alte Pflichtangaben zu entfernen und seine automatisierten Listings zu kontrollieren, sollte seinen Handel aufgeben.

Wer das nicht macht, handelt nicht unglücklich – sondern selten dämlich.

Zusammenfassung

Auch 1 Jahr nach der Abschaltung der ursprünglichen OS-Plattform sind auf eBay über 11 Millionen veraltete Verweise auf diese Seite zu finden. Dies stellt ein Abmahnrisiko dar. Das Risiko lässt sich jedoch durch sorgfältige Pflege und regelmäßige Überprüfung der eigenen Rechtstexte vermeiden.


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