Die Kategorie eBay Business & Industrie ist eine Kategorie in der die Händler Ihren Käuferkreis auf nur gewerbliche Mitglieder einschränken können. Dadurch können Sie Gewährleistung reduzieren und müssen Käuferrechte nicht geben, die Privat-Käufern zustehen würden. Händler drücken das auch in Ihren Angebotstexten aus:

eBay Fehler: Probleme in der Kategorie Business & Industrie - Abmahngefahr

“Der Kauf findet statt unter Ausschluss des BGH §312c BGB(Ausnahmereglung). sondern hier gilt ausschließlich das HGB. Wenn Sie bieten erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichten auf jegliche Rechtsmittel aus dem Fernabsatz Gesetz. Verkauf nur an Gewerbetreibende und Selbstständige MwSt. ist NICHT Ausweisbar – Differenzbesteuerung § 25 a Der Käufer hat das Recht bei Nichtgefallen des ersteigerten-Gekauften Produktes- Artikel dieses bei Abholung doch nicht abzunehmen. Ansonsten ist der Preis, wie ersteigert zu zahlen. Nach Verhandlungen werden nicht akzeptiert. Eingeschränkte Gewährleistung.(Haftungsbeschränkt)”

Die Einschränkung klappt auch, wenn ich den “Sofort-Kaufen”-Knopf drücke:

ABER sobald ich die Artikel in den Warenkorb lege, dann kann ich erfolgreich die Sperre umgehen. Ich hab das heute einmal, mit meinem privaten Account, ausprobiert:

Von 10 Angeboten in der Kategorie Business & Industrie>Gastro & Nahrungsmittelgewerbe habe ich 8 gefunden welche die Käuferkreis-Einschränkung nutzen.

Wenn, wie ich vermute, dieses Verhältnis auf die ganze Kategorie anwendbar ist, dann sind hier ein paar tausende Händler massiv abmahngefährdet! Gegenwärtig sind in der Kategorie4.237.732 Angebote online.

Meinung:

Ein schlimmer, und sehr unangenehmer Fehler. Mein Tipp: Ohne Warenkorb rulez!

Deaktivieren lässt sich die Warenkorb-Funktion nicht. Aber auch hier gibt es einen Trick:

Bieten Sie NICHT PayPal als Zahlmethode an.

Theoretisch können Sie auch einfach keine Versandkosten bei Ländern angeben in die Sie versenden. Auch dann wird der Warenkorb nicht angezeigt. ABER: Hierdurch machen Sie sich abmahnbar.

Ich habe den Fehler zusammen mit Rechtsanwalt Euskirchen aus Bonn gefunden.

Und hier die Veröffentlichung von Herrn Euskirchen.