eBay trifft erweiterte Haftung bei unsicheren Produkten

So sehen das jedenfalls die Richter des OLG Frankfurt ( 6 U 244/19) in einem noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Juni 2021. Und zwar muss eBay nicht nur Listings von unsicheren Produkten löschen, sondern auch dafür sorgen, dass keine neue Angebote mehr von dem auffälligen Händler gelistet werden können.

Mal wieder ein China-Händler

Betroffen Waren diesmal Schwimmscheiben eines chinesischen Händlers, an dem die Kennzeichnung fehlt. CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und Baumusterprüfbescheingigung gab es nicht. Geklagt hat ein wettbewerblich tätiger Hersteller. Das Landgericht Frankfurt folgte der Auffassung des Klägers nicht und wies die Unterlassungsklage ab. Dann ging es in die Berufung.

Erfolg vor dem OLG

Der faire Hersteller von ähnlichen Produkten konnte sich dann im Berufungsverfahren durchsetzen und obsiegt in weiten Teilen. eBay ist es also untersagt, Angebote zu listen, die gegen Produktsicherheitsvorschriften verstoßen und darüber hinaus hat die Plattform dafür Sorge zu tragen, dass ein Händler das auch nicht mehr kann.

eBays Vorsorgepflicht

Das Unternehmen sei für diese Verstöße verantwortlich. Sie müsse nicht nur konkrete Angebote unverzüglich sperren, wenn sie auf klare Rechtsverletzungen – wie hier – hingewiesen wurde (›notice an take down‹-Prinzip). Vielmehr müsse sie auch darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Verstößen der beanstandeten Händler-Accounts komme. Sie treffe deshalb jedenfalls bei der Verletzung von Produktsicherheitsvorschriften die Verpflichtung, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Durch ihr gefahrerhöhendes Verhalten bestehe eine “Erfolgsabwendungspflicht”. Daraus folgende Prüfungspflichten seien ihr zumutbar, da die Produkte leicht identifizierbar sind. (Quelle: beck.de)

Und nun?

Damit ändert sich viel für Amazon, eBay & Co.! Warum also an den kaum greifbaren China-Händler ran, wenn eine Plattform greifbar ist und ihr – ausgeurteilt – erweiterte Pflichten auferlegt sind. Ein großartiges Urteil, was den Handel fairer macht. Und schade, dass es überhaupt ausgeurteilt werden musste!

Dieser Beitrag wurde am von unter eBay, Onlinehandel, Recht veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

2 Gedanken zu „eBay trifft erweiterte Haftung bei unsicheren Produkten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert