EPR-Regelungen in Frankreich 2025: Diese Pflichten musst du jetzt kennen
Ab dem 1. Januar 2025 gelten in Frankreich verschärfte Vorschriften zur Erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Damit betrifft die Pflicht nicht mehr nur klassische Haushaltsverpackungen, sondern erstmals auch industrielle und gewerbliche Verpackungen (EIC – emballages industriels et commerciaux). Kartons, Paletten, Plastikfolien oder Fässer – alles, was im Business-Alltag an Verpackung eingesetzt wird, rückt ins Visier der Behörden.
Für deutsche Händler, die nach Frankreich liefern, ist das ein massiver Einschnitt. Denn wer Verpackungen, Elektrogeräte, Textilien oder Möbel auf den französischen Markt bringt, muss sich künftig auf strengere Meldepflichten, neue Kosten und mehr Bürokratie einstellen.
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Was ist neu ab 2025?
Die wohl wichtigste Änderung: Industrie- und Gewerbeverpackungen unterliegen ab sofort der EPR-Pflicht. Damit erweitert Frankreich eines der strengsten EPR-Systeme Europas noch einmal deutlich.
Schon jetzt gibt es in Frankreich zwölf verschiedene EPR-Meldeverfahren – von Batterien über Elektrogeräte (WEEE) bis hin zu Textilien, Möbeln und Druckerzeugnissen. Ab 2025 müssen auch gewerbliche Verpackungen, die bislang nicht erfasst waren, registriert und gemeldet werden.
Das bedeutet:
- Kartons, Paletten, Stretchfolien, Kanister, Fässer → meldepflichtig
- Auch wenn sie nur für den Transport von Waren genutzt werden
- Betrifft Importeure, Händler und Hersteller gleichermaßen
Unternehmen haben zwei Optionen:
- Beitritt zu einer zugelassenen Öko-Organisation (PRO)
- Aufbau eines individuellen Managementsystems
Welche Pflichten für Händler entstehen?
- Beitrittspflicht: Ohne Teilnahme an einem PRO oder eigenes System drohen Bußgelder.
- Öko-Beiträge zahlen: Je nach Verpackungsart und Recyclingfähigkeit fallen Beiträge an.
- Meldungen abgeben: Mengenmeldungen müssen regelmäßig an die PRO oder über das nationale Register SYDEREP erfolgen.
- Jährliche Erklärung: Wer Verpackungen außerhalb einer PRO nutzt, muss über eine staatliche Beobachtungsstelle eine Erklärung einreichen. Die ersten Ergebnisse zur Wiederverwendung werden im Oktober 2025 veröffentlicht.
- Ökodesign beachten: Das System arbeitet mit Prämien und Strafen – wer recyclingfreundlich verpackt, zahlt weniger, wer umweltschädlich verpackt, zahlt drauf.
Thema | Was du tun musst | Frist / Turnus | Wer ist betroffen? | Sanktion bei Verstoß | Hinweis / Quelle |
---|---|---|---|---|---|
Registrierung bei PRO oder individuelles System (EIC-Verpackungen) | Bei einer zugelassenen Product Responsibility Organization (PRO) anmelden empfohlen oder ein individuelles Managementsystem einrichten. | Vor dem Inverkehrbringen / sofort nach Markteintritt | Hersteller, Importeure, Onlinehändler, die verpackte Ware in FR in Verkehr bringen | Bußgelder, Vertriebsverbot, öffentliche Benennung | Trusted Shops: EPR Frankreich |
IDU-Nummer (identifiant unique) | IDU-Nummer beantragen und in Impressum & AGB sichtbar führen. | Nach Registrierung; dauerhaft aktuell halten | Alle Verpflichteten (PRO oder individuell) | Abmahnungen, Bußgelder, Prüfauffälligkeiten | Trusted Shops |
Mengenmeldung (EIC & weitere EPR-Ströme) | Verpackungsmengen je Materialart/-fraktion erfassen und an PRO bzw. über SYDEREP melden. | i. d. R. jährlich (je nach PRO ggf. quartalsweise) | Alle Verpflichteten | Nachforderungen, Strafzahlungen, Aussetzung der Listung | Trusted Shops |
Öko-Beiträge (Eco-fees) | Öko-Beiträge an PRO zahlen; Tarife abhängig von Recyclingfähigkeit, Materialmix, Ökodesign. | Mit/ nach der Mengenmeldung; laufend | Alle Verpflichteten | Verzugszinsen, Vertragskündigung durch PRO, Vertriebsrisiken | Trusted Shops |
Ökodesign – Bonus/Malus | Verpackungen auf Rezyklierbarkeit, Materialreduktion, Mono-Material & Wiederverwendung optimieren; Boni nutzen, Malus vermeiden. | Laufend; bei Produkt-/Verpackungswechsel prüfen | Alle Verpflichteten | Höhere Eco-fees (Malus), Wettbewerbsnachteil | Trusted Shops |
Beobachtungsstelle Wiederverwendung (EIC) | Wenn keine PRO-Zuständigkeit vorliegt: jährliche Erklärung zur Wiederverwendung via staatlicher Beobachtungsstelle abgeben. | Jährlich (Datenjahr 2024 ⇒ Veröffentlichung Okt 2025) | Hersteller/Vertreiber mit EIC außerhalb PRO | Bußgelder, behördliche Maßnahmen | Trusted Shops |
Weitere EPR-Ströme (WEEE, Batterien, Textil, Möbel, Print) | Prüfen, ob Produkte unter zusätzliche EPR-Regime fallen; ggf. separaten PRO-Vertrag schließen (z. B. WEEE/Batt). | Vor Inverkehrbringen; laufende Meldungen | Alle, die entsprechende Produkte vertreiben | Mehrfachsanktionen je Strom, Vertriebsstopps | Trusted Shops |
Kennzeichnung & Information | Vorgaben zu Sortier-/Trennhinweisen (z. B. Triman), Verbraucherinfo & Rücknahmesysteme beachten. | Produkt-/Verpackungsstand konform halten | Markeninhaber, Importeure, Händler | Beanstandungen, Rückruf, Bußgelder | Trusted Shops |
Dokumentation & Auditfähigkeit | Mengen, Materialien, Rechnungen, PRO-Verträge, Zahlbelege revisionssicher ablegen; Audit-fähig sein. | Laufend; mind. 5–10 Jahre aufbewahren | Alle Verpflichteten | Nachzahlungen, Strafen, Ausschluss bei PRO | Trusted Shops |
Ausblick PPWR (EU) ab 12.08.2026 | Frühzeitig auf EU-Vorgaben einstellen: Rezyklierbarkeit, Rezyklat-Anteile, Wiederverwendbarkeit, Design-for-Recycling. | Umstellungsphase 2025–2026 | Alle Inverkehrbringer in der EU | Zukünftige EU-weite Sanktionen, Vermarktungsverbote | Trusted Shops |
Welche Sanktionen drohen?
Die französischen Behörden haben ihre Kontrollkapazitäten bereits in den letzten Jahren stark ausgebaut. Ab 2025 rechnen Experten mit verstärkten Prüfungen und empfindlichen Strafen:
- Geldbußen bei Verstößen
- Vertriebsverbote für nicht-konforme Produkte
- Reputationsschäden durch öffentliche Benennung
Die Bußgelder können sich – ähnlich wie in Deutschland beim Verpackungsgesetz (VerpackG) – schnell auf fünfstellige Beträge summieren.
Rechtliche Grundlagen
Die EPR-Verpflichtungen beruhen auf mehreren Ebenen:
- EU-Recht: Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG – Grundlage der EPR-Prinzipien
- Frankreich:
- Code de l’environnement (Art. L. 541-10-1 ff.)
- AGEC-Gesetz Nr. 2020-105 („Loi anti-gaspillage pour une économie circulaire“)
- Verbot der Vernichtung unverkaufter Non-Food-Produkte
- Einführung von Reparatur- und Wiederverwendungsfonds
- Schärfere Vorgaben für Ökodesign
- Dekret Nr. 2022-507 vom 8. April 2022 → legt Meldepflichten & Wiederverwendungsquoten fest
- Neu auf EU-Ebene: Verordnung (EU) 2025/40 „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR)
- In Kraft seit 11. Februar 2025
- Anwendbar ab 12. August 2026
- Neue Regeln für Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Designanforderungen
Besonderheit: Deutschland hinkt hinterher
Frankreich hat klare Regeln und eine starke Aufsichtsbehörde (ADEME). Deutschland dagegen hat bisher noch kein Durchführungsgesetz für die europäische Verpackungsverordnung verabschiedet. Diese Rechtsunsicherheit kann deutsche Händler besonders hart treffen, wenn sie Waren nach Frankreich liefern – denn dort gelten die Regeln bereits.
Fazit
Frankreich bleibt Vorreiter bei der EPR. Die Ausweitung auf Industrie- und Gewerbeverpackungen ab 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft – für Händler aber auch ein Bürokratie- und Kostenfaktor.
Wer nach Frankreich verkauft, muss:
- Sich bei einer PRO registrieren
- Seine Verpackungsmengen melden
- Die IDU-Nummer ins Impressum und die AGB aufnehmen
- Verpackungen langfristig an Ökodesign-Standards anpassen
Unser Tipp für Händler
👉 Warte nicht, bis die erste Abmahnung oder ein Bußgeld kommt. Registriere dich jetzt bei einem französischen Rücknahmesystem und überprüfe, ob deine Verpackungen ökologisch optimiert sind.
Und vergiss nicht: Die PPWR-Verordnung der EU wird ab 2026 die Spielregeln europaweit ändern – wer frühzeitig auf nachhaltige Verpackungen setzt, verschafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Häufige Fragen zu den EPR-Regelungen in Frankreich 2025
Welche Verpackungen sind ab 2025 betroffen?
Neu ist, dass auch Industrie- und Gewerbeverpackungen (EIC) erfasst werden. Dazu gehören Kartons, Paletten, Stretchfolien, Fässer, Kanister oder Kunststoffverpackungen, die im B2B-Bereich genutzt werden.
Welche Unternehmen sind verpflichtet?
Alle Unternehmen, die Waren nach Frankreich liefern oder dort in Verkehr bringen – egal ob Hersteller, Importeure oder Onlinehändler. Auch kleine Händler sind betroffen, wenn sie verpackte Ware nach Frankreich verkaufen.
Wie melde ich mich an?
Du musst dich bei einer zugelassenen Öko-Organisation (PRO) registrieren oder ein eigenes individuelles Managementsystem aufbauen. Die Meldungen erfolgen über das nationale Register SYDEREP.
Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?
Ohne Registrierung drohen hohe Geldbußen, Vertriebsverbote in Frankreich und im schlimmsten Fall auch Rückforderungen. Außerdem riskierst du Reputationsschäden, wenn dein Shop öffentlich genannt wird.
Welche Kosten entstehen?
Die Kosten richten sich nach Verpackungsart, Menge und Recyclingfähigkeit. Wer ökologisch optimierte Verpackungen nutzt, profitiert von Prämien. Wer schlecht recycelbare Verpackungen verwendet, zahlt Strafaufschläge.
Muss ich meine IDU-Nummer angeben?
Ja. Die französische IDU-Nummer (identifiant unique) musst du zwingend in dein Impressum und in deine AGB aufnehmen. Ohne diese Angabe drohen Abmahnungen.
Was ändert sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Ab August 2026 gelten europaweit neue Regeln: Verpackungen müssen wiederverwendbar oder recycelbar sein. Frankreich setzt bereits heute strengere Maßstäbe und ist damit Vorreiter.
Wie kann ich mich vorbereiten?
✔ Registrierung bei einer PRO
✔ Verpackungsstrategie prüfen (Ökodesign, Mehrwegoptionen)
✔ IDU-Nummer beantragen und veröffentlichen
✔ Prozesse für jährliche Mengenmeldungen einrichten
✔ Fachberatung in Anspruch nehmen, um Bußgelder zu vermeiden