Ein Leser reklamierte bei eBay, dass seine AGB teilweise verschwinden und sich nicht mehr in den Angeboten darstellen lassen. Er wandte sich an den eBay-Kundenservice und bekam diese Antwort:

“Hallo Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung zum Thema Cookies, da hier immer noch einige Unklarheiten sind.

Gern versuche ich die Problematik noch einmal zu erläutern.

Sie haben in Ihren AGB einen Abschnitt zum Thema “Cookies”. Unter anderem beschrieben Sie dort, dass Cookies kleine Dateien sind, die es ermöglichen, auf dem Zugriffsgerät der Nutzer (PC, Smartphone o.ä.) spezifische, auf das Gerät bezogene Informationen zu speichern.

Außerdem weisen Sie Ihre Käufer darauf hin, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne “Cookies” eingeschränkt werden.

“Cookies” kann hier aber auch als ein “Befehl” aus der Programmiersprache erkannt werden. Als Befehl bezeichnet man in der Informatik, dort im Bereich der Programmierung, ein zentrales Element vieler imperativer Programmiersprachen.

Es ist also kein Fehler, den Sie verursacht haben, dennoch kann es hier zu technischen Herausforderungen bei Anzeige bzw. richtigen Platzierung Ihrer AGB kommen. Solange dieser Abschnitt “Cookies” in den AGB enthalten ist, können wir nicht garantieren, dass Ihre rechtlichen Informationen nicht verschoben werden.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß und Erfolg als Verkäufer bei eBay.

Mit freundlichen Grüßen
David XXXX
eBay-Kundenservice
eBay – Der weltweite Online-Marktplatz!”

Wau, klasse und umfangreiche Antwort. Da hätte sich wohl jeder Verkäufer dumm und duselig gesucht. Allerdings zeigt sich hier auch eine Herausforderung:

Der Umstand, dass keine AGB angezeigt worden sind, wäre Grund für eine Abmahnung gewesen. Verkäufer die nun keine Idee haben warum der Fehler aufgetreten ist, hätten wohlmöglich eine Unterlassungserklärung abgegeben und wären ggf. später mit einer Vertragsstrafe in Anspruch genommen worden.

Ich würde mir wünschen, dass eBay in solchen Fällen proaktiv, ähnlich wie beim Artikel-Listen, Wortfilter anwendet und das Veröffentlichen verhindert.

Fazit:

Verschwinden Eure AGB auf unerklärliche Weise, wendet Euch an eBay. Benutzt ihr den Begriff “Cookies” in den AGB entfernt diesen. Von eBay würde ich mir wünschen, hier eine Lösung bereit zu stellen.