Die EU hat mehrere Gesetzespakete beschlossen die euch als Händler und auch Marktplätze wie Amazon, eBay & Co. betreffen. Die Pakete müssen noch durch den EU-Rat. Danach haben die Mitgliedsstaaten 2 Jahre Zeit die Vorgaben umzusetzen.
Es geht um sichere Produkte, Transparenz des Ranking-Algorithmus und vertrauenswürdige Bewertungen. In die Pflicht genommen werden Onlinehändler, Marktplätze und auch Vergleichsplattformen.
Sichere Produkte
Die Mitgliedsländer müssen verhindern, dass unsichere Produkte an Verbraucher ausgeliefert werden. Dazu sollen nationale Behörden und Zoll mit besseren Ressourcen ausgestattet werden.
„Diese Maßnahmen sollten auch verhindern, dass unseriöse Geschäftemacher einen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erlangen, die die Regeln einhalten.“, so die Pressemitteilung des EU-Parlaments
Die über 500 verschiedenen Behörden in den Mitgliedsstaaten sollen besser und enger zusammenarbeiten. Besonders der Austausch über unsichere Produkte soll vereinfacht werden.
Der Onlinehandel muss dem stationären Handel mit Waren im Kontext sicherer Produkte gleichgestellt werden. Das bedeutet, die nationalen Marktüberwachungen auch online Sanktionsmöglichkeiten entwickeln müssen.
Drittlandhändler müssen für bestimmte Produkte einen rechtlichen Vertreter benennen, der für Fragen zur Konformität direkt ansprechbar ist. Der Repräsentant muss sicherstellen, dass er im Falle von Verstößen Abhilfe schaffen kann.
Nicola Danti (S&D, IT), Berichterstatterin des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, erklärte: “Mit dem Abkommen haben wir ein effektiveres und moderneres europäisches Kontrollsystem für alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte, mehr Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und mehr Ermittlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt, um unsichere Waren auf dem Markt zu erkennen. Es wird auch strengere Vorschriften für Produkte geben, die online verkauft werden, um den E-Commerce-Sektor für die Verbraucher sicherer zu machen”.
Kampf gegen Fake Bewertungen
Verbraucherbewertungen müssen laut der geplanten Richtlinie, für die der Binnenmarktausschuss im Januar den Weg geebnet hatte, nachweislich authentisch sein. Käufer sollen erfahren können, wer ein Produkt oder eine Dienstleistung tatsächlich anbietet.
Ranking & Preise
Amazon, eBay & Co. müssen zukünftig Kunden zu personalisierten Preisen und Ranking-Metriken informieren, z.B. muss dargestellt werden, wenn ein Suchergebnis bezahlt ist. Die Verbraucher müssen auch darüber informiert werden, von wem sie Waren oder Dienstleistungen kaufen (ein Händler, der Online-Marktplatz selbst oder eine Privatperson).
Als unlautere Geschäftspraktiken stufen die Abgeordneten zum Beispiel die Behauptung eines Händlers ein, dass eine Rezension echt sei, wenn es dafür keine verlässlichen Anhaltspunkte gibt. Als irreführend soll es auch gelten, wenn bezahlte Produktplatzierungen in Suchtreffern ohne entsprechenden Hinweis angezeigt werden.
Doppelte Produktqualität
Diese Richtlinie befasst sich auch mit der so genannten “doppelten Qualität von Produkten”, d.h. wenn Produkte, die in verschiedenen EU-Ländern unter derselben Marke vermarktet werden, sich in ihrer Zusammensetzung oder ihren Eigenschaften unterscheiden. Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, könnte die Praxis als irreführende Praxis eingestuft und verboten werden.
Sanktionen
Bei weit verbreiteten Verstößen (d.h. solchen, die den Verbrauchern in mehreren EU-Ländern schaden) muss die in den Mitgliedstaaten verfügbare Höchststrafe mindestens 4 % des Jahresumsatzes des Händlers im vorangegangenen Geschäftsjahr oder einen Pauschalbetrag von zwei Millionen Euro betragen, wenn keine Informationen über den Umsatz vorliegen.
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