Ähnlich wie die temporäre Umsatzsteuersenkung beschlossen worden war, soll laut Steuerexperte Roger Gothmann nun auch die Onlinesteuer bereits gemachte Sache sein. Es soll ein neuer Umsatzsteuersatz eingeführt werden, so ein Beschlusspapier das Wortfilter zugespielt worden ist. Dieser soll bei 21% liegen. Damit möchte die Regierung eine Steuergerechtigkeit wiederherstellen.

Politiker verschiedener Parteien sahen den Onlinehandel im Kontext der Pandemie stark bevorteilt. So gab Grünen-Chef Habeck zum Besten: »Die lokalen Geschäfte schließen zum Pandemieschutz, Innenstädte drohen auszusterben« und weiter »Die großen Onlinehändler dagegen machen das Geschäft des Jahrhunderts.«. Die CDU schlug in einem Papier bereits vergangenes Jahr vor, dass sich die Abgabe nach dem Bestellwert der Warensendung richten soll.

Daraus geworden ist ein eigener Umsatzsteuersatz für den Fernhandel in Höhe von 21%. Laut Finanzministerium soll der neue Satz nur für größere Händler ab einem Onlineumsatzvolumen von 3 Millionen Euro gelten. Zunächst soll er wie die ganze normale Umsatzsteuer gemeldet werden. Im Jahresverlauf ist jedoch geplant, dass die Plattformen diese neue Abgabe direkt bei den Händlern einziehen. Umsätze welche außerhalb von Marktplätzen generiert werden müssen nach wie vor vom Händler selbst gemeldet werden.

Und es soll noch eine Ausnahme geben. Händler, die keine Neuware verkaufen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie täten ja einiges für die Nachhaltigkeit. Das solle nun nicht bestraft werden, so war es aus mit der Sache vertrauten Kreisen des Finanzministeriums zu hören.

Besonders ärgerlich scheint die Auffassung des Finanzministeriums zu sein, dass die Händler gerade ihre Konten prall gefüllt haben. Das neue Gesetz soll – sobald es durch die Gremien und beschlossen ist – rückwirkend ab dem 1. April 2021 gelten. Die bis dahin angefallene Differenz zu den bereits gemeldeten Umsatzsteuern sollen die Händler dann innerhalb von 6 Monaten nachzahlen.

Kommentar: Hier hat wieder einmal der gesamte Lobbyismus für den Fernhandel versagt. Kein Verband, keine Experten oder Gutachter wurden hier in den Entscheidungsprozess einbezogen. Und nun haben wir den Schaden und vor allen den Wettbewerbsnachteil. Und wer jetzt noch nicht davon überzeugt ist, dass Lobbyismus eine bedingungslos gute Sache ist, und wer jetzt nicht sofort z. B. dem BVOH e.V. beitritt, dem ist nicht mehr zu helfen!