Wer glaubt, dass er hinter einer Kapitalgesellschaft mit beschrĂ€nkter Haftung aus dem Schneider ist, wenn es um die Privathaftung geht, ist auf dem Holzweg. Es gibt eine FĂŒlle an HaftungstatbestĂ€nden, wie z. B. die Durchgriffshaftung, die es Dritten ermöglicht, auf euer privates Vermögen zuzugreifen.
Vielen von euch ist nicht bewusst, dass Haftungssituationen sehr schnell eintreten können und ihr damit euer sauer verdientes Geld in eure unternehmerische RisikosphĂ€re einflieĂen lasst. TatsĂ€chlich wollt ihr ja eine strikte Trennung zwischen privatem und Gesellschaftsvermögen.
Die wichtigsten Fallen im Ăberblick
Wenn ihr die Sorge habt, dass ihr in eine der Fallen bereits getappt seid, dann gebt Gas und beauftragt einen Rechtsanwalt. Idealerweise einen Rechts-Menschen mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. UnterschĂ€tzt bitte die Risiken nicht. Augenblicklich mag euer Business abheben wie eine Rakete, aber es gibt auch harte Zeiten. Ihr schaut in den Abgrund, manchmal fallt ihr auch in diesen und scheitert. Das ist nicht schlimm, jedoch solltet ihr geschĂŒtzt sein.
Durchgriffshaftung
Sie bedeutet, dass ihr als Gesellschafter gegenĂŒber GlĂ€ubigern mit eurem Privatvermögen haften mĂŒsst. Eigentlich gilt bei den Kapitalgesellschaften ein Trennungsprinzip zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen. Die Durchgriffshaftung verwĂ€ssert das in bestimmten FĂ€llen. Es gibt zwei Arten der Haftung, die unechte und die echte.
Unechte Haftung: Ihr bĂŒrgt z. B. privat fĂŒr einen Kredit, den eure Bank euch fĂŒr die Company vergibt. Das wird wohl jeder von euch kennen, der schon einmal einen Kredit oder Kontokorrent angefragt hat.
Echte Haftung: Hier wird der Gesellschaft die HaftungsbeschrÀnkung entzogen und die Gesellschafter haften wie in einer Personengesellschaft, z. B. wie in einer GbR.
Wann trifft euch die Durchgriffshaftung?
Da die Durchgriffshaftung nicht gesetzlich festgelegt ist, sind viele Sachverhalte rechtlich umstritten. Daher verhĂ€lt es sich hier ein wenig wie mit einer âBlackboxâ. Dem Grunde nach gibt es aber 4 TatbestĂ€nde:
- Unterkapitalisierung: Ihr habt kein Geld und könnt es auch nicht aufbringen
- Vermögensvermischung: Dritten ist nicht klar was eigentlich Privat- und was Gesellschaftsvermögen ist
- SphÀrenvermischung: Wenn ein Rechtssubjekt nicht deutlich eurer Gesellschaft- oder PrivatsphÀre zuzuordnen ist.
- Rechtsformmissbrauch: Ihr missbraucht die Rechtsform der juristischen Person
Und wer von euch sich tiefer mit der Durchgriffshaftung beschÀftigen möchte, der findet hier drei spannende Quellen: Wikipedia, Gablers Wirtschaftslexikon und JuraWiki.
Und jetzt kommt die GeschĂ€ftsfĂŒhrerhaftung
Diese Haftungsform unterscheidet, dass ihr einmal gegenĂŒber der Gesellschaft haftet und gegenĂŒber Dritten, wie z. B. den GlĂ€ubigern. Bedenkt, dass im Falle einer Insolvenz, der Insolvenzverwalter alles versuchen wird, euch haftbar zu machen!
Haftung gegenĂŒber der Gesellschaft
Als GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer Gesellschaft obliegt euch die Pflicht die GeschĂ€fte des Unternehmens ordentlich zu fĂŒhren. Im GmbH-Gesetz heiĂt es dann so: âSorgfalt eines ordentlichen GeschĂ€ftsmannes anzuwendenâ, § 43 Abs. 1 GmbHG. Verletzt ihr diese Pflichten, haftet ihr mit âHaut und Haarenâ.
Der §64 GmbHG betrachtet den Pleitefall. Sobald ein Insolvenzgrund eintritt und ihr danach Zahlungen ausfĂŒhrt, haftet ihr fĂŒr diese Zahlungen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, und zwar dann, wenn das Unterlassen der Zahlung schlimmere FolgeschĂ€den bedeuten wĂŒrde. Beispiel: Ihr handelt mit Pflanzen und euch wird das Wasser abgestellt, wenn ihr nicht die Rechnung des Wasserwerks bezahlt. Hier dĂŒrfte eine Bezahlung zulĂ€ssig sein. Aber Achtung: Ein Insolvenzverwalter wird versuchen, alles anzugreifen. Daher enden nicht selten Pleiten auch mit der Privatinsolvenz des GeschĂ€ftsfĂŒhrers.
Haftung gegenĂŒber Dritten
Ok, die meisten HaftungstatbestĂ€nde sind bekannt oder es ist auszuschlieĂen, dass ihr jemals betroffen seid. Wirklich? Na ja, ihr haftet:
- nach § 823 BGB bei vorsÀtzlicher Rechtsverletzung eines anderen
- nach § 15a Insolvenzordnung (InsO) bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht
- nach § 266a Strafgesetzbuch bei Vorenthaltung von Arbeitsentgelt bzw. NichtabfĂŒhrung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen
- nach § 283 Strafgesetzbuch, wenn er bei Ăberschuldung oder ZahlungsunfĂ€higkeit Vermögen beiseiteschafft
- nach § 283c Strafgesetzbuch bei GlĂ€ubigerbegĂŒnstigung
- nach § 34, § 69 Abgabenordnung bei Verletzung steuerlicher Pflichten
- nach § 71 Abgabenordnung, wenn er Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei begeht
 (Quelle: Wikipedia)
Aber da gibt es noch ein paar mehr HaftungstatbestĂ€nde, denen ihr regelmĂ€Ăig begegnen könnt:
- Haftung bei Marken-/Urheber-/Patentrechtsverletzungen
- Haftung bei WettbewerbsrechtsverstöĂen
Beim Urheberrecht etc. ist es klar, da gibt das Urhebergesetz und dort den §99: âIst in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschĂŒtztes Recht widerrechtlich verletzt worden, hat der Verletzte die AnsprĂŒche aus § 97 Abs. 1 und § 98 auch gegen den Inhaber des Unternehmens.â
Beim Wettbewerbsrecht wird es etwas kniffliger, weil sich der BGH mit einem Urteil eingeschaltet hat. Ihr haftet dann, wenn ihr selbst aktiv am WettbewerbsverstoĂ beteiligt wart bzw. ihn in Auftrag gegeben habt. Und hier geht es bei Rechtsanwalt Plutte etwas in die Tiefe.
Lieber ein Ende ohne Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende
Habt âEierâ! Wenn es schief lĂ€uft, dann steckt nicht den Kopf in den Sand und hofft auf bessere Zeiten. Sie werden nicht kommen. Wickelt euer Business ordentlich ab, rĂŒckt euer Krönchen grade und startet neu. Scheitern ist keine Schande. Im Gegenteil, es ist der Zugewinn an Erfahrung. Also, wenn ihr daraus lernt!
Mein Mann wird bald eine Kapitalgesellschaft grĂŒnden und ich möchte gerne mehr ĂŒber das Thema erfahren, um informiert zu sein. Ich wusste nicht, dass es so viele Haftungssituationen gibt! Gut zu wissen, dass Unterkapitalisierung ein Grund von Durchgriffshaftung ist. Danke fĂŒr den Beitrag, hat mir einen guten Ăberblick angeboten!
Dieses Rechtsgebiet finde ich sehr interessant. Es ist aber sehr umfangreich als Thema wenn man Fragen zum Thema Gesellschaftsrecht hat, dann wĂŒrde ich mich doch lieber an einen Anwalt wenden.
Ja, natĂŒrlich, dieser Artikel gibt lediglich Anhaltspunkte und keine Rechtsberatung. Also: Bei Fragen immer an einen Fach-Anwalt wenden
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