Auf EU-Ebene, also auch in Deutschland, wurde vielen Amazon-Sellern die Auszahlung ihrer Guthaben verweigert. Ursächlich dafür war eine gesetzlich geforderte Überprüfung ob alle Händler ordentlich VAT registriert sind.

Warum die Einbehaltung?

Im Falle, dass ein Händler nicht ordentlich registriert ist verlangt das Finanzamt die ausgefallene Umsatzsteuer vom Marktplatzbetreiber. Hier also Amazon. Damit sichergestellt ist, dass Amazon diese Steuer auch vom Händler (rückwirkend) erhält wurden die Guthaben eingefroren.

„Die Mehrwertsteuer wird von Amazon berechnet und beim Checkout vom Kunden einbehalten, Amazon führt diese direkt an die zuständigen Steuerbehörden ab.“, so ein Amazon Sprecher.

Viele Fake-Meldungen

In diversen Facebook-Gruppen und Internetforen kursierten die wildesten Vermutungen. Von Liquiditätsbeschaffung bis hin zu Fehlern bei Amazon war die Rede. Das waren alles Falschmeldungen, die teilweise leider auch durch Amazons Seller-Support befeuert wurden.

Unklare Kommunikation zu den Sellern

Tatsächlich kritikwürdig war die sehr ungenaue Kommunikation zu den Sellern. An Hand der Amazon Hilfeseite war es den Händlern nicht möglich alle Punkte ordentlich abzuarbeiten. Gefordert wurde z.B. eine Adressvalidierung beim europäischen Umsatzsteuerkontrollsystem VIES. Nur liefert dieses für deutsche Händler keine Adressdaten zurück. Deshalb scheiterte jeder Händler bereits bei der ersten Handlungsaufforderung des Marktplatzbetreibers.

7 Tage Sorge & dann die Freude

Seit dem heutigen Abend melden etliche Händler, dass sie bereits wieder über ihr Guthaben verfügen können. Sie haben diese Nachricht von Amazon erhalten:

(Screenshot Amazon Benachrichtigung)

Allerdings sind wortfilter auch Händler bekannt, welche diese Benachrichtigung noch nicht erhalten haben.

Fazit

Es ist das erste mal, dass Amazon eine solche Sperrung korrigiert hat. Das ist ein gutes Zeichen und zeigt einen Wandel an. Denn auch bei der Auszahlungs-Zeitpunkt-Verlängerung (D +7) hat sich der Marktplatzbetreiber kooperativ gezeigt.

Trotzdem darf der Zeigefinger gehoben werden, denn – auch wenn die ursprüngliche Entscheidung zurückgenommen worden ist – es wäre besser, wenn solche Behinderungen erst gar nicht zu Stande kommen würden. Hier hat das Unternehmen noch einiges vor sich!