Bereits seit einiger Zeit ist es schwierig den Google-Cache von Seiten aufzurufen. Google hat nun auf X bestätigt, dass die Google-Cache-Funktion eingestellt werden wird. Das hat Konsequenzen für Abmahner und Abgemahnte. Ein Google-Vertreter deutet an, dass die Suchmaschine möglicherweise in Zukunft auf archive.org verlinken könnte.

Google-Cache vergessen = Vertragsstrafe

Wer als Abgemahnter vergessen hat, auch den Google-Cache zu leeren, hat nicht selten in die Röhre geschaut, wenn der Gegner auf einmal eine Vertragsstrafe fordert oder einen Ordnungsgeldantrag plus neuer Abmahnung erwirkt. Es ist hinreichend ausgeurteilt, dass zur Erfüllung der Unterlassungsvereinbarung auch der Google-Speicher mit zu beachten (löschen) ist. Das wurde oft vergessen und schon wurde es sehr sehr teuer.

Laut Google soll nun diese Funktion, also das Aufrufen von älteren Seitenversionen, eingestellt werden.

Das war die Grundidee, warum es Googles Cache gab

Es gab einmal Zeiten, in denen das Internet sehr langsam war. Seiten ließen sich mitunter nicht aufrufen. Damit trotzdem Nutzer Internetseiten betrachten konnten, speicherte Google ein Abbild der Seiten im Google-Cache. Diese Zeiten sind vorbei. Es gibt CDNs und die Aufrufbarkeit von Angeboten hat sich weltweit verbessert. Zeit also, den Cache abzuschalten, er ist überflüssig geworden, und eine Menge Speicherplatz freizugeben. Das ist die Story.

Aber aufgepasst, es gibt da noch archive.org

Abgesehen davon, dass Google vielleicht einen Link zu archive.org anstatt des Google-Cache setzen wird, ist unter Umständen auf archive.org eine alte Version eurer Seite gespeichert. Achtet also bitte auch darauf, dass ihr auch bei diesem Dienst eine Löschung alter Seiten beantragt.