[Update] Händlerbund hat Mehrwertsteuersenkung verschlafen & bucht zu früh ab

Auch nach knapp einer Woche ist der Händlerbund nicht in der Lage seinen Mitgliedern eine ordentliche Rechnung mit eduziertem Mehrwertsteuersatz zur Verfügung zu stellen. Eine Rechnung mit Datum vom 5. Juli die Wortfilter vorliegt weist noch den falschen Steuersatz von 19% aus. Was sollen Händler nun machen?

(Quelle: Aktuelle Rechnung Händlerbund)

Betroffen werden nur die Händler sein bei denen sich aktuell das Abonnement verlängert. Diese sollten aber ihre Rechnung prüfen und den Händlerbund mit Fristsetzung auffordern, ihnen eine korrigierte Rechnung zuzusenden. Bitte achtet darauf, dass ihr gleichzeitig zusichert, diese Rechnung zu vernichten und umsatzsteuerlich nicht zu verwenden.

(Quelle: Auszug aus den Händlerbund FAQ)

Leider scheint das kein Einzelfall zu sein, denn es meldeten sich bereits mehrere Händler zu Wort.

„Allerdings kann ein zu hoch angesetzter Steuersatz zu Irritationen bei Kunden führen. Aufgrund von Nachfragen muss der Händler also damit rechnen, Zeit und Aufwand in die Bearbeitung von mehr Service-Nachrichten zu stecken.“

So der Händlerbund in seinen eigenen FAQ. Diese wirken dann doch sehr skurril! Das tut schon weh!

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Praxis des Händlerbunds die Rechnungen zwei Monate vor Verlängerungsdatum des Abos zu schreiben und einzuziehen. So wäre die Rechnung im Beispiel erst im September zu stellen. Auch hier ist den betroffenen Händlern zu empfehlen, der Rechnung zu widersprechen und darauf zu bestehen, dass Abonnements fristgerecht abgerechnet und eingezogen werden.

(Quelle: Facebook)

Überhaupt steht der Händlerbund aktuell in der Kritik. In der Wortfilter Facebook-Gruppe häuften sich die Kritiken u. a. auch über die Vertriebspraktiken des Vereins. Oft wurde auch auf die TrustPilot-Bewertungen verwiesen.

(Quelle: Bewertungen Trustpilot | Stand 5. Juli 2020)

Die Händlerbund Management AG, welche im Namen und für Rechnung des Händlerbund e.V. handelt, wird von der Creditreform mit dem Urteil ›mäßige Bonität‹ bewertet. Die Zahlungsweise ist ›Zielüberschreitungen, in Einzelfällen Mahnungen‹. Die Bonität verbesserte sich dieses Jahr von ›schwach‹ zu ›mäßig‹.

Welcher Schaden entsteht euch?

Es entsteht euch vermutlich kein Schaden. Jedenfalls dann nicht, wenn euer Steuerberater richtig bucht. Ihr habt das Abo zu Netto-Preisangaben abgeschlossen, sodass die Mehrwersteuersenkung nicht zu einer Reduktion eures Abos führt. Es bedeutet lediglich, dass euch ein paar wenige Euros an Liquidität entzogen werden. Trotzdem dürftet ihr einen Anspruch auf richtige und ordentliche Rechnungslegung haben.

Update: Stellungnahme vom Händlerbund

(Quelle: Facebook)

(Bild: Janine Marquardt)

Dieser Beitrag wurde am von unter Onlinehandel veröffentlicht.

Über Mark Steier

Mark Steier war von 2001 bis 2012 aktiver und größter eBay Händler in Deutschland und wurde mehrfach mit dem Platin-Powerseller-Award ausgezeichnet. Er hat mit eBay zusammen etliche heutige Funktionen für eBay Motors entwickelt. Ende 2012 zog sich Mark Steier aus dem aktiven eBay Geschäft zurück und lebt nun als Privatier in der Südwestpfalz. Seit 2015 betreibt und betreut Mark wortfilter.de. Zudem ist er regelmäßig auf Veranstaltungen anzutreffen, wo er rund ums das Thema Onlinehandel spricht. Aktuelle Informationen und Austausch mit anderen Onlinehändlern findest du in der Wortfilter-Gruppe bei Facebook.

4 Gedanken zu „[Update] Händlerbund hat Mehrwertsteuersenkung verschlafen & bucht zu früh ab

  1. Christian Müller

    Hm, wie wäre das wohl, wenn die Umsatzsteuer ERHÖHT worden wäre? Ob sie dann auch noch längere Zeit mit dem alten MwSt-Satz arbeiten würden??

    Antworten
  2. Pingback: Markplatz-Monats-Mashup Juni: Mehrwertsteuersenkung, Real.de wird zu kaufland.de und ein neuer Termin für den Prime Day - Blog für den Onlinehandel

  3. Uwe S.

    Für einen Jahresbeitrag zitierst da als Argument die Monatsbeitragsregelung, die in diesem Fall jedoch irrelevant ist, da es sich NICHT um monatliche Leistungen mit separaten Abrechnungszeiträumen, sondern um eine Jahres-Gesamtleistung handelt (sozusagen “1 Stück”), von welcher nicht nur der größte Teil in den nachfolgenden 19%-Zeitraum fällt, sondern auch das Ende ( = Leistungsdatum) in eben diesem Zeitraum liegt und demzufolge mit 19% zu besteuern ist – also, soweit ICH das gelesen und verstanden habe.

    Dass der neue Jahresbeitrag – scheinbar immer – schon 2 Monate vorher berechnet und auch fällig wird, ist zwar einerseits “moralisch” durchaus kritikwürdig, aber rechtlich m.M.n. nicht zu beanstanden: Die Kündigungsfrist für eine eventuell anstehende Verlängerung ist abgelaufen; der neue Vertragszeitraum somit gültig, was durch die neue Rechnung zeitnah bestätigt wird.

    Ich mag die auch nicht, aber ICH würde nicht JEDES Vehikel, das sich mir in den Weg schiebt, nutzen, um denen an den Karren zu fahren. ICH würde da aufpassen, dass ich mich nicht selbst ins Unrecht setze …

    Antworten
    1. Mark Steier Beitragsautor

      Schaue bitte hier: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/mitgliedschaftspakete die Preisangaben sind monatlich dargestellt. Jahresbeitrag: Wenn die Leistung noch nicht fällig ist und noch nicht begonnen wurde sie zu erbringen ist eine Abrechnung nicht richtig. Ich mag den HB auch nicht, das hat aber nichts mit der Berichterstattung zu tun. Nachdem in den letzten Wochen mehrmals Kritik – und das sehr laut – in meiner Community geübt worden ist, greife ich das Thema auf.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert