Wer meine Vita kennt und weiß, dass ich einer der größten Abmahner auf eBay war. Die Händlerbund-Initiative “FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch” stellt eine stellt eine Verhaltensregel in den Vordergrund, die ich selber in meiner eigenen Abmahnpraxis stets gelebt und umgesetzt habe:
Der kostenlose Hinweis auf den Verstoß VOR der kostenpflichtigen Abmahnung
Das finde ich sehr gut. Jedem sei zugestanden, dass er mal einen Fehler macht. Diesen sofort auszuschlachten halte ich schlicht für nicht fair und unmoralisch. Daher möchte ich die Initiative des Händlerbunds unterstützen.
Der Händlerbund ist unumstritten der Mitgliederstärkste Verband und er setzt ein starkes Signal gegen die Abmahnindustrie, indem er seine Mitglieder zu einer fairen Geschäftskultur anhält. Mitglieder sollen zukünftig Wettbewerber auf rechtliche Fehler kostenlos hinweisen bevor eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird.
Damit stellt sich der Händlerbund nicht grundsätzlich gegen Abmahnung, aber er dämmt mit diesem Signal den Missbrauch stark ein.
Zitat Andreas Arlt, Bundesvorsitzender Händlerbund: “Mit der Initiative “FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch” wollen wir eine faire Kultur des Wettbewerbs im Onlinehandel schaffen. Bevor eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird, sollen sich Händlerbund Mitglieder gegenseitig auf rechtliche Fehler hinweisen. Als Händlerbund stehen wir fein echtes Fair play im Onlinehandel und setzen uns gegen Abmahnmissbrauch ein.”
Bitte schaut Euch doch einmal die Seite des Händlerbunds zu dieser Initiative an und nehmt an der kleinen Umfrage teil:
Meine Meinung:
Ich habe viel, sehr viel abgemahnt. Jedoch immer die Praxis gelebt meine Wettbewerber kostenlos vorzuwarnen. Das habe ich aus der Überzeugung getan, dass jedem mal ein Fehler passieren kann. Und dieser Fehler muss nicht absichtlich passiert sein. Daher ist es nur fair meinen Wettbewerber auch darauf hinzuweisen.
Und wodurch ist denn das, eigentlich gute Instrument der Abmahnung, in Verruf geraten? Ja doch nur weil es geldgierige Händler und Rechtsanwälte gab und gibt, die rechtsmissbräuchlich und unfair die Möglichkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausnutzen. Und diesen, selbst unlauter handelnden Marktteilnehmern, muss sich entgegen gestellt werden.