Folgende Pressemitteilung erreichte mich am 23.07.2015:

Berlin/Leipzig/Köln, 23. Juli 2015 – Der Händlerbund startet die Initiative “FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch” und macht sich stark für einen fairen Online-Handel.

Abmahnungen – fast jeder dritte Händler von Abmahnungen betroffen

In der Studie zum Thema “Abmahnungen” hat der Händlerbund herausgefunden, dass im Jahr 2014 fast jeder dritte Händler von Abmahnungen betroffen war. Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein zum Gegenstand. Dies zeigt, wie wichtig das Thema “Abmahnungen” für Online-Händler ist. Die Initiative “FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch” will daher aufklären, motivieren und für einen fairen Online-Handel werben. Liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor, steht die Initiative “FairCommerce” dafür ein, dass die Mitglieder des Händlerbundes sich zunächst auf die Verstöße aufmerksam machen. Erkennungsmerkmal für die Mitglieder der Initiative “FairCommerce” ist dabei ein Hinweis im Impressum der jeweiligen Onlinepräsenz bzw. das Logo “FairCommerce – Mitglied”.

Breite Unterstützung unter Händlerbund Mitgliedern und Partnern

In einer Umfrage hat der Händlerbund Online-Händler gefragt, ob sie die Initiative unterstützen würden und sich dem fairen Online-Handel anschließen. 96% der Teilnehmer finden dabei, dass die Initiative unterstützenswert ist. Auch Partner des Händlerbundes wie der Preisvergleich idealo sind Unterstützer der Initiative des Händlerbundes; Philipp Peitsch, Geschäftsführer idealo internet GmbH zur Initiative: “Eine Abmahnung hat einerseits eine positive verbraucherschützende Wirkung, erzeugt aber andererseits Kosten und Stress für den Shop. Das Gleiche gilt, wo nicht der Verbraucher, sondern der Wettbewerb bedroht ist. Auch hier haben wir mit der direkten Ansprache von Shops sehr gute Erfahrungen gemacht. Wir unterstützen daher sehr gern die Initiative FairCommerce.”

Für eine offene Fehlerkultur und gegen Abmahnmissbrauch

Andreas Arlt, Bundesvorsitzender des Händlerbundes, zur Initiative: “Mit der Initiative “FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch” stehen wir für einen fairen Wettbewerb im Online-Handel. Die positive Rückmeldung unserer Mitglieder zeigt uns, wie wichtig solch eine Initiative ist. “Klar ist: Wenn es Verstöße gibt, müssen diese beseitigt werden. Klar ist aber auch: Das gegenseitige Aufmerksam-machen auf diese Fehler ermöglicht einen fairen Umgang unter Online-Händlern, sodass Abmahnmissbrauch erst gar keine Chance hat!”

Als größter Onlinehandelsverband Europas ist der Händlerbund Sprachrohr und Partner der E-Commerce-Branche. Der Verband fördert den Austausch zwischen Händlern und Dienstleistern, um den digitalen als auch stationären Handel nachhaltig zu unterstützen und zukunftsfähig auszurichten. Durch die europaweite Interessenvertretung und Bündelung verschiedener Dienstleistungen gestaltet der Händlerbund mit seinen Mitgliedern und Partnern aktiv die Branche.”

Bereits am 09.07.2015 berichtete ich über die Ankündigung zu dieser Initiative. Und in derFacebook-Gruppe meldete sich auch der eine oder andere Anwalt zu Wort. So merke Rechtsanwalt Andreas Kempcke von Internetrecht-Rostock an:

“Nur gegenseitig? Ich weiß nicht, ob das so gemeint ist, aber ganz uneigennützig scheint das nicht zu sein. Immerhin bietet der Händlerbund im Rahmen der Mitgliedschaft über Anwälte auch AGB etc. und eine Haftungsübernahme an. Auch wenn die Geste also einen guten Eindruck macht, ist sie nicht so ganz der grundsätzliche Ansatz “Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt”, den sich viele Onlinehändler wünschen. Die Zeit der großen Abmahnwellen scheint ohnehin vorbei, seit ein Informationsaustausch der Abgemahnten und ihrer Anwälte erfolgt.”

Meine Meinung dazu:

Es ist immer ein Haar in der Suppe zu finden. Jedenfalls dann, wenn lange genug gesucht wird. Und eines ist mir unser der Anwaltschaft aufgefallen: Niemand gönnt dem Anderen die Butter auf dem Brot. Das finde ich schade.

Zu der Initiative an sich hatte ich ja bereits meine Meinung geschrieben:

“Ich habe viel, sehr viel abgemahnt. Jedoch immer die Praxis gelebt meine Wettbewerber kostenlos vorzuwarnen. Das habe ich aus der Überzeugung getan, dass jedem mal ein Fehler passieren kann. Und dieser Fehler muss nicht absichtlich passiert sein. Daher ist es nur fair meinen Wettbewerber auch darauf hinzuweisen. Und wodurch ist denn das, eigentlich gute Instrument der Abmahnung, in Verruf geraten? Ja doch nur weil es geldgierige Händler und Rechtsanwälte gab und gibt, die rechtsmissbräuchlich und unfair die Möglichkeit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausnutzen. Und diesen, selbst unlauter handelnden Marktteilnehmern, muss sich entgegen gestellt werden. “