✉️ Unzulässige Werbung per Messenger – Ein klarer Rechtsverstoß🚨
Ungefragte Werbung über Messenger-Dienste ist nicht nur störend, sondern auch gesetzlich verboten. Viele Unternehmen setzen dennoch auf diese fragwürdige Methode, um neue Kunden zu gewinnen – so auch Bongers Webdesign. Diese Art der Kaltakquise verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und kann empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. ⚖️
❌ Was ist passiert?
Die Nachricht von Bongers Webdesign lautete:
“Hallo Mark,
wir suchen aktuell Kunden, für die wir eine Website und alles, was dazu gehört, aufbauen können. Keine Sorge, wir sind keine große Agentur mit unbezahlbaren Preisen…
Hättest du da Lust drauf?
Wichtig für uns wäre allerdings, dass wir dich hinterher als Referenz benennen dürften. 😃
Hier auf unserer Webseite findest du unsere neuesten Projekte und Kundenstimmen:
🔗 https://www.bongers-webdesign.de
Beste Grüße
Gianluca Bongers
Diese Nachricht ist ein typisches Beispiel für unerlaubte Direktwerbung per Messenger. 🚫
📜 Warum ist Werbung per Messenger ohne Einwilligung unzulässig?
Laut § 7 UWG stellt Werbung über elektronische Kommunikationswege ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung eine unzumutbare Belästigung dar. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Facebook Messenger oder Telegram fallen ebenfalls unter diesen Paragrafen.
⚖️ Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) legt klar fest:
✔ Elektronische Werbung ohne Einwilligung ist unzulässig
✔ Messenger-Dienste sind E-Mail-Werbung gleichgestellt
✔ Eine vorherige ausdrückliche Zustimmung ist erforderlich
📌 Bereits mehrere Gerichte haben entschieden, dass unerlaubte Messenger-Werbung nicht zulässig ist. So urteilte das Landgericht Flensburg, dass auch Facebook-Messenger-Nachrichten als Spam gelten, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt. ⚠️
⚡ Welche Konsequenzen drohen?
Wer ohne Erlaubnis wirbt, riskiert Abmahnungen und empfindliche Kosten. Mögliche Folgen:
💰 Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände
💸 Hohe Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro
✍ Unterlassungserklärungen mit hohen Vertragsstrafen
🚀 Was bedeutet das für Händler und Dienstleister?
🔹 Vermeide Werbenachrichten ohne Zustimmung!
🔹 Hole dir immer eine ausdrückliche Einwilligung ein (z. B. über ein Double-Opt-In).
🔹 Kennst du einen Fall unerlaubter Werbung? Melde ihn der Bundesnetzagentur oder einem Verbraucherschutzverband oder mahne selber ab.
✅ Fazit
Die Nachricht von Bongers Webdesign zeigt, dass manche Unternehmen immer noch illegale Werbemethoden nutzen. 🚫 Werbung per Messenger ohne Einwilligung verstößt gegen das UWG und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Händler und Dienstleister gilt: Finger weg von unlauteren Werbemethoden – es kann teuer werden! 💰
🗨️ Kommentar
Auch als Wettbewerber könnte die Versuchung bestehen, solche Werbemethoden einzusetzen. Doch abgesehen von den rechtlichen Risiken kann dies auch zu negativer Aufmerksamkeit führen. Wer mit unerlaubten Werbepraktiken Kunden gewinnen möchte, riskiert seinen Ruf und hohe Kosten. Würdest du eine Firma beauftragen, die sich solcher Methoden bedient?
Haha, typisch Marc.
Du kritisierst den Sachverhalt vollkommen richtig.
Dazu musst Du Dir aber nicht die Bude rauspicken zum Blamen, die zufällig mit deinem Buddy Atug verbandelt ist. Das ist so leicht zu durchschauen. 😉
Zeiten ändern sich. Das erkennst ja sogar Du, wo Du Dich doch aktuell aufgrund schwindender Bekanntheit wieder überall anschleimst. Nur über das Stöckchen Rockstars, über das möchtest Du noch nicht springen … und so hast Du inhaltlich komplett unnötig die Agentur gedisst. Wobei der Atug ja auch immer weniger Reichweite hat und nur noch bei den E-Commerce-Boomern ankommt. 😅
Einen einzelnen rauszupicken ist schlechter Stil. Der mistige Spam über WhatsApp & Co. kommt leider von vielen. Richtige Journalisten hätten zudem die betroffene Partei zum Vorwurf befragt. So ist es halt nur typisches Steier-Gegacker a la JTL-Bashing, was keiner mehr wirklich hören möchte.
… ich habe keine Ahnung wer mit wem verbandelt ist. Ich bin vom dem Spam betroffen & habe das gemacht was eigentlich viele Betroffene machen sollten. Abmahnen und anzählen. Fakt ist, dass Wortfilter bei den jüngeren Generationen keine große Rolle spielt. Und ja, das werde ich verändern.
Man wundert sich, weshalb ausgerechnet Bongers Webdesign rausgepickt wird … und erkennt dann, es liegt wohl an der „Freundschaft“ zu Atug. 😉
In der Sache stimme ich Dir natürlich zu.
Einen kleinen Dienstleister hier anzuzählen ist aber halt der typisch schlechte Steier-Style.
Den Leuten von Deinem Buvec-Club gefällt das gar nicht. Solltest Du nicht etwas weniger als Elefant im Porzellanladen auftreten?
Echt jetzt! Du kritisierst, dass ich eine wettbewerblich illegal handelnde Agentur anzähle? Findest du so ein Verhalten soll durchgehen? Es bedeutet doch, dass alle kleinen Buden die wettbewerblich fair arbeiten unter solchem unfairem Verhalten leiden und benachteiligt werden.